Anklage gegen ehemaligen Bundespräsidenten:Wulff muss sich vor Gericht verantworten

Christian Wulff

Der frühere Bundespräsident Christian Wulff im Mai dieses Jahres

(Foto: dpa)

Ex-Bundespräsident Christian Wulff muss sich wegen Vorteilsannahme vor Gericht verantworten. Einen Fall von Bestechlichkeit sieht das Gericht jedoch nicht. Der Prozess soll im Spätherbst beginnen.

Von Ralf Wiegand, Hannover

Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff wird sich aller Voraussicht nach vor Gericht verantworten müssen. Das Landgericht Hannover ließ am Dienstag die Anklage der Staatsanwaltschaft Hannover gegen das frühere Staatsoberhaupt zu.

Allerdings müssen sich Wulff und der Filmfinanzier David Groenewold nicht wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit beziehungsweise Bestechung rechtfertigen, sondern lediglich wegen der geringeren Vergehen Vorteilsannahme beziehungsweise im Fall Groenewolds wegen Vorteilsgewährung. Der Beschluss umfasst 13 Seiten und wurde den Anwälten per Fax am Dienstagmorgen zugestellt.

In der Hauptverhandlung soll demnach geklärt werden, ob sich Groenewold den Politiker Wulff durch eine Vielzahl von Gefälligkeiten so gefügig gemacht hat, dass dieser sich im Laufe der Jahre immer wieder für den Erhalt des Geschäftsmodells Groenewolds, steuerlich geförderte Filmfonds, eingesetzt hat. Dabei geht es unter anderem um Essenseinladungen, Übernachtungskosten und einen Besuch beim Münchner Oktoberfest.

Interaktive Grafik

Chronologie der Affäre Wulff

Prozessbeginn ist voraussichtlich der 1. November. Dies hatte das Gericht den Verteidigern bereits vor einigen Wochen für den Fall einer Zulassung mitgeilt.

Während die Anwälte Wulffs zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen waren, reagierten die Verteidiger Groenewolds enttäuscht. "Die Verteidigung bedauert, dass sich das Landgericht Hannover nur zu einer Herabstufung der Vorwürfe entscheiden konnte und nicht, wie beantragt, die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt hat", sagte Rechtsanwalt Bernd Schneider der Nachrichtenagentur dpa.

Die Anklageerhebung ist der vorläufige Höhepunkt in der seit mehr als 19 Monaten andauernden Affäre um Wulff. Die Staatsanwaltschaft hatte am 16. Februar 2012 infolge von Medienberichten den Antrag auf Aufhebung der Immunität des damaligen Bundespräsidenten gestellt. Wulff trat einen Tag später von seinem Amt zurück.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: