Neue Regeln für Diziplinarverfahren:Beamte dürfen endlich lügen

Dürfen Beamte anders behandelt werden als "normale" Bürger? Eine Münchner Anwältin findet nicht und setzt bei der Stadt neue Regeln für Disziplinarverfahren durch. Künftig dürfen Beamte bei Aussagen auch lügen - zumindest bis zu einer gewissen Grenze.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Dürfen Beamte lügen? "Ja, unter bestimmten Umständen", sagt Rechtsanwältin Anke Jung und hat eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt München bei der Regierung von Oberbayern erhoben. Die Juristin vertritt oft Beamte, denen innerdienstliche Verfehlungen zur Last gelegt werden. Und es ärgert sie, dass diese von der Landeshauptstadt nach wie vor damit ermahnt würden, sie seien sogar dann zur Wahrheit verpflichtet, wenn sie sich damit selbst belasten würden.

Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Wahrheitspflicht. Dagegen zu verstoßen ist ein Dienstvergehen und zieht ein Disziplinarverfahren nach sich. Das steht zwar so nur bei Soldaten ausdrücklich im gesetzlichen Pflichtenkatalog, ist aber für alle Staatsdiener ständige Rechtsprechung. Wird also beispielsweise ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes dabei erwischt, sich unerlaubt bereichert zu haben, dürfte er das weder abstreiten noch Schutzbehauptungen aufstellen - denn das würde seine Disziplinarstrafe fast automatisch weiter verschärfen.

So, wie erst im April bei einer Lehrerin, die mehr als 13 Jahre lang doppeltes Kindergeld bezogen und damit fast 22.000 Euro abkassiert hatte. Zudem hatte sie eine Vollmacht missbraucht, um ihre Mutter mit 6700 Euro abzuzocken. Als der Schwindel aufflog, zahlte sie den Schaden zurück und kam mit einer Geldstrafe von 290 Tagessätzen zu je 80 Euro davon. Im prompt folgenden Disziplinarverfahren wurden ihre Dienstbezüge um ein Zwanzigstel gekürzt - an einem Rauswurf war die Lehrerin knapp vorbeigeschrammt. Der folgte aber gleich, als sich bald darauf herausstellte, dass die Beamtin im Disziplinarverfahren ihre finanziellen Verhältnisse falsch dargestellt und damit die Gehaltskürzung abgemildert hatte.

Keine Verpflichtung zur Wahrheit

"Seit Jahren vertreten wir die Auffassung, dass es im Rahmen des Disziplinarverfahrens tatsächlich keine beamtenrechtliche Pflicht gibt, wahrheitsgemäß auszusagen", meint aber Anwältin Jung. Vielmehr dürfe für beschuldigte Beamte nichts anderes gelten als für normale Bürger in einem Strafverfahren. Sie sieht sich durch zwei neue Urteile des Bundesverwaltungsgerichts in ihrer Meinung bestätigt.

Dieses hat sinngemäß festgestellt, dass "normale" Angeklagte die Tat wahrheitswidrig leugnen, einen unzutreffenden Tathergang schildern oder die Tat und ihre Folgen beschönigen dürfen, ohne dass dieses Verteidigungsverhalten bei der Strafzumessung strafverschärfend berücksichtigt werden darf. Dieser Maßstab müsse auch für Disziplinarverfahren gelten: Die Grenze des Zulässigen wäre erst überschritten, wenn der beschuldigte Beamte wider besseres Wissen Dritte diffamieren oder vorsätzlich gegen Strafbestimmungen verstoßen würde.

Anwältin Jung hat in einem Schreiben an Oberbürgermeister Ude "oder Stellvertreter im Amt" nun gefordert, dass sich die Rechtsabteilung der Stadt dem endlich anpassen solle. Denn nach wie vor würden disziplinarisch belangte Beamte dazu aufgefordert, "die volle Wahrheit zu sagen, auch wenn Sie sich damit selbst belasten".

Als Antwort bekam sie nur ein Schreiben, dass OB Ude "sich zurzeit im Urlaub befindet". Er werde ihr später "gerne persönlich antworten". Auf den Hinweis, dass die Aufforderung gleichfalls an den jeweiligen Stellvertreter gerichtet sei, kam - trotz Mahnung - nichts. Daraufhin hat Jung nun Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidenten erhoben.

Bei der Landesanwaltschaft Bayern, Disziplinarbehörde unter anderem für alle Ministerien im Freistaat, hat man dagegen längst auf die geänderte Rechtsprechung reagiert. Oberlandesanwältin Karin Siller sagte am Mittwoch, dass in ihrer Behörde die Belehrung für die betroffenen Beamten bereits entsprechend abgeändert worden sei. Wie ein Sprecher des städtischen Direktoriums am Mittwoch erklärte, wird auch die Stadt die neue Rechtsprechung beachten und sündige Beamten nicht mehr zur Wahrheitspflicht mahnen. Das Schreiben an die Anwältin liege Bürgermeister Hep Monatzeder bereits zur Unterschrift vor.

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