Pressefreiheit:Chefredakteur Pontius Pilatus

Pressefreiheit ist keine Ausrede für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Wenn ein Magazin Recherchen an Dienstleister auslagert, bleibt es verantwortlich: Das Recht lässt sich mit journalistischem Söldnertum nicht verdünnen.

Heribert Prantl

Dies war die Woche des Missbrauchs. Die katholische Bischofskonferenz quälte sich mit immer weiteren Fällen des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen durch Priester und Ordensleute. Guido Westerwelle fuhr unbeirrbar narzisstisch damit fort, das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu missbrauchen. Und schließlich wurde bekannt, wie hierzulande die Pressefreiheit missbraucht wird, um die Privat- und Intimsphäre von Politikern auszuspionieren.

In letzterem Fall ging es um die Verhältnisse der Politiker Seehofer, Müntefering und Lafontaine. Ein buntes Blatt hat für sehr viel Geld eine Agentur angeheuert, die diesen Politikern dann in privatdetektivischer Manier nachstieg. Welche Methoden dabei zum Einsatz kamen, ist umstritten. Tatsache ist jedenfalls, dass das bunte Blatt mit dubiosen Recherchen im Privatleben von Politikern nicht ihre eigenen Journalisten, sondern einen "externen Dienstleister" eingesetzt hat, eine "Foto- und Presseagentur". Das Drecksgeschäft wurde also ausgelagert.

"Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß"

Das ist per se fragwürdig, weil dies offenbar den Sinn hatte, die Verantwortung für die Art und Weise der Recherche auszulagern. Es sitzt quasi Pontius Pilatus in der Chefredaktion des bunten Blattes: Sie wäscht ihre Hände in Unschuld, weil sie von "unseriösen Recherchemethoden" der beauftragten Agentur nichts gewusst habe. Das Motto lautet: Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß - mich interessieren nur die hoffentlich positiven Ergebnisse.

"Im Fall Lafontaine", so erklärt das Blatt, sei der Rechercheauftrag sogar zurückgezogen worden, "weil sich die Hinweise zu diesem Zeitpunkt nicht verifizieren ließen". Bis dahin hatte man aber viel Geld investiert, um an Hinweise zu gelangen. Diese Hinweise dienen häufig dazu, den Betroffenen zu bewegen, seine intimen Bekenntnisse freiwillig bei der Redaktion abzuliefern.

Hobelnder Indiskretions-Journalismus

"Zeitungen sind ein Nebenprodukt der holzverarbeitenden Industrie", hat Willy Brandt einmal boshaft gesagt. Wenn man in diesem Bild bleibt, dann sind die Spitzeleien die Späne, die bei der Holzverarbeitung anfallen. So ähnlich lauten auch die Rechtfertigungsversuche für den hobelnden Indiskretions-Journalismus. Für solchen Journalismus ist das Grundrecht der Pressefreiheit eigentlich nicht geschaffen worden. Es ist freilich schwierig, die Grenzen zu ziehen: Pressefreiheit ist wie ein großer Strom. Nicht alles, was dort schwimmt, ist sauber.

Die Pressefreiheit trägt daher wertvolle und wertlose Artikel, auflagengeile und wirklich wichtige. Die Grenzen setzt das Recht, nicht der Geschmack. Die Verletzung der Persönlichkeit ist eine Rechtsfrage, keine Geschmacksfrage.

Wenn Recherchen, die nahe an der Grenze zur Rechtsverletzung liegen, ausgelagert werden, ist die Redaktion auch für das externe Handeln verantwortlich. Das Recht lässt sich nämlich mit Methoden des journalistischen Söldnertums nicht verdünnen. Pressefreiheit ist keine Ausrede für gewerbsmäßige Verletzung der Persönlichkeitsrechte.

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