Mindestlohn-Debatte:Regierung beschließt Lohnuntergrenze für Steinmetze

Auch für die etwa 11.000 Steinmetze und Bildhauer in Deutschland gilt in Zukunft bundesweit ein Mindestlohn. Für Arbeitsministerin Ursula von der Leyen ein Beleg, dass die Bundesrepublik keinen flächendeckenden Mindestlohn braucht - Opposition und Gewerkschaften sehen das anders.

Vier Tage vor der Bundestagswahl hat die Bundesregierung einen Mindestlohn in einer weiteren Branche genehmigt. Damit darf vom 1. Oktober an kein Steinmetz oder Bildhauer weniger als 10,13 Euro in der Stunde im Osten Deutschlands und 11,00 Euro im Westen verdienen. Zum 1. Mai 2014 steigen diese Lohnuntergrenzen auf 10,66 Euro und 11,25 Euro.

Das Bundeskabinett billigte am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Es ist der zwölfte bundesweit verbindliche Branchen-Mindestlohn.

Zugleich verlängerte das Kabinett die Allgemeinverbindlichkeit der Mindestlöhne für Gebäudereiniger und Bauarbeiter, die zum 1. Januar auf Basis neuer Tarifverträge angehoben werden. Für die 920.000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung gibt es dann mindestens 9,31 Euro pro Stunde im Westen und 7,96 Euro im Osten. Im Baugewerbe soll von 2014 an kein Beschäftigter weniger als 11,10 Euro im Westen und 10,50 Euro im Osten verdienen. Die Branche hat 527.000 Beschäftigte.

Von der Leyen wertete diese Einigung als Beleg dafür, dass Branchenmindestlöhne anstelle des von SPD, Grünen und Linken geforderten gesetzlichen Mindestlohns der richtige Weg seien. "Und das wollen wir flächendeckend für die nächste Legislaturperiode umsetzen", sagte von der Leyen.

Opposition fordert weiter gesetzlichen Mindestlohn

Damit gelten für etwa vier Millionen Beschäftigte in Deutschland Mindestlöhne, die von den Tarifpartnern vereinbart wurden. Nur wenn tariflich vereinbarte Mindestlöhne von der Regierung für die gesamte Branche vorgeschrieben werden, gelten sie auch für nicht tarifgebundene Unternehmen und Arbeitnehmer, die aus dem Ausland nach Deutschland entsandt werden.

Die Oppositionsparteien setzen im Wahlkampf wie auch die Gewerkschaften weiterhin auf einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Sie argumentieren unter anderem, dass in vielen Branchen die Tarifpartner nicht mehr stark genug seien, um überhaupt einen Mindestlohn-Tarifvertrag auf den Weg zu bringen.

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