Pädophilie-Debatte:Ein Skandal, der schon lange Geschichte ist

Bundesparteitag Bündnis 90/Die Grünen

Jürgen Trittin, Spitzenkandidat von Bündnis 90/Die Grünen, hat sich deutlich von früheren Positionen seiner Partei zur Pädophilie distanziert - für die er presserechtlich verantwortlich war

(Foto: dpa)

Grünen-Chef Jürgen Trittin und der SPD-Menschenrechtspolitiker Christoph Strässer haben vor mehr als 30 Jahren - indirekt - die Forderung unterstützt, Sex zwischen Erwachsenen und Kindern zu legalisieren. Skandal! Wie konnten sie nur? Weil es damals tatsächlich eine Diskussion um das Sexualstrafrecht gab, die wir heute gern vergessen würden.

Ein Kommentar von Markus C. Schulte von Drach

Die Gesellschaft hat sich in den vergangenen 30 Jahren stark verändert. Manches von dem, was früher für die Mehrheit der Bevölkerung völlig richtig war, betrachten die meisten heute als falsch. Die Vergewaltigung der Frau in der Ehe war in Deutschland genauso legal wie das Züchtigen von Kindern, Homosexualität dagegen war strafbar. Das ist heute anders. Aber manches, was damals für die Mehrheit falsch war, ist noch immer falsch. Das gilt ganz sicher für die Pädophilie.

Es gab und gibt im Strafgesetzbuch den Paragraphen 176 zum sexuellen Missbrauch von Kindern, und das ist gut so. Und kaum jemand käme heute auf die Idee, zu fordern, er sollte abgeschafft werden. Die Diskussion darüber ist schon lange beendet. Und die meisten, die vor langer Zeit einmal die Abschaffung dieses Paragraphen in irgendeiner Weise unterstützt oder toleriert haben, stehen schon lange nicht mehr dafür, sondern lehnen sie ab.

Jetzt hat sich um den grünen Parteichef Jürgen Trittin ein Skandal entwickelt, weil er 1981 presserechtlich verantwortlich war für das Kommunalwahlprogramm der Grünen in Göttingen. Dort hatte die "Homosexuelle Aktion Göttingen" ihre Forderung untergebracht: "Die §§ 174 und 176 StGB sind so zu fassen, dass nur die Anwendung oder Androhung von Gewalt oder der Missbrauch eines Abhängigkeitsverhältnisses unter Strafe steht." Ohne dass das Wort Kinder gefallen wäre, wurde hier gefordert, den Sex Erwachsener mit Minderjährigen unter bestimmten Bedingungen zu legalisieren.

Und nun muss sich der SPD-Menschenrechtspolitiker Christoph Strässer dafür rechtfertigen, dass die frühere Jugendorganisation der FDP, die Jungdemokraten, unter seinem Vorsitz 1980 die Abschaffung des Sexualstrafrechts (inklusive des § 176) in ihr Programm geschrieben hatte. Zuvor hatte bereits die FDP-Politikerin Dagmar Döring ihre Kandidatur für den Bundestag zurückgezogen, da sie sich 1980 für die Legalisierung sexueller Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern ausgesprochen hatte. Und der Berliner FDP wird vorgeworfen, damals die Allgemeine Homosexuelle Arbeitsgemeinschaft (AHA) finanziell unterstützt zu haben, obwohl es dort eine AG Pädophilie gab.

Kritik und Analyse

Trittins Name im Göttinger Wahlprogramm und Strässers indirekte Verantwortung für den Beschluss der Jungdemokraten wurden von den Wissenschaftlern Franz Walter und Stefan Klecha von der Universität Göttingen entdeckt. Die Forscher untersuchen im Auftrag von Bündnis90/Die Grünen das Verhältnis der Partei zur Pädophilie in der Vergangenheit. Zugleich kritisieren sie das Schweigen der Betroffenen, die gar nicht erst versuchen würden, zu erklären, erläutern oder historisieren. Ratlosigkeit, Lähmung und Furcht würden vorherrschen.

Von einer "fatalen Schweigespirale" schreiben Walter und Klecha in der taz. Und dann steigen sie in genau die Erklärung, Erläuterung und Historisierung ein, die sie bei den Politikerinnen und Politikern vermissen. Während aber nun die Vorwürfe der Wissenschaftler von vielen politischen Gegnern und den Medien aufgegriffen werden, werden die Ergebnisse ihrer Analyse relativiert. Man muss schon in den Originaltexten von Walter und Klecha suchen, um sich ein Bild zu machen.

Der Skandal hat seine Wurzeln demnach in den Versuchen insbesondere seit den 1960er Jahren, das Strafrecht zu reformieren. Auch für Änderungen des Sexualstrafrechts wurde damals gestritten, und zwar von Sozialdemokraten, Freidemokraten und auch einigen Christdemokraten. Mehr individuelle Rechte, mehr Demokratie und sexuelle Selbstbestimmung gehörten zu den Zielen. Und nicht nur Linksextreme begannen, die Sexualmoral der 1950er Jahre in Frage zu stellen. Es ging darum, individuelle sexuelle Präferenzen zu entkriminalisieren.

Eine vergessene Diskussion

In den 1970er Jahren entwickelte sich eine heute offenbar vergessene oder verdrängte Diskussion um die Pädophilie. Kinder- und Jugendpsychiater wie Reinhart Lempp, Professor der Universität Tübingen, und der Sozialpädagoge und Sexualwissenschaftler Helmut Kentler von der Universität Hannover diskutierten ernsthaft, dass die betroffenen Kinder stärker durch die Reaktionen der Eltern und Gerichte belastet würden als durch den sexuellen Missbrauch. Sie forderten die Abschaffung des Sexualstrafrechts. Wichtige Medien veröffentlichten die als seriös geltenden Einschätzungen. Selbst das Bundeskriminalamt veröffentlichte 1983 eine Studie, derzufolge es harmlose Sexualkontakte zwischen Erwachsenen und Kindern gebe, und solche mit Gewalt. (Die Studie wurde in den vergangenen Tagen von der BKA-Seite entfernt.)

Es gab heftige Ablehnung und Kritik an dieser Haltung, doch es wurde in der deutschen Gesellschaft öffentlich und ernsthaft diskutiert, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern nicht zwingend ein Verbrechen sein müssen. Gerade die Grünen und die damaligen FDP-Jungdemokraten waren anfällig für diesen Bürgerrechtsliberalismus. So "bezog man sich gerne auf die Traditionsbestände radikaldemokratischer Forderungen und goutierte das Bemühen linksliberaler Reformkräfte im bundesrepublikanischen Bürgertum", schreiben Walter und Klecha auf Spiegel online. "Das schloss ein, Minderheiten aller Art in ihrer Façon zu lassen und sie vor 'Kriminalisierung' zu schützen."

Tatsächlich setzten sich die Wahlprogramme der Grünen damals aus einem Strauß von Forderungen unterschiedlicher Interessengruppen zusammen, die sich häufig für die Positionen der anderen wenig interessierten. So schlängelten sich "absurde und irrige Vorstellungen" in Bundes- und Landesprogramme hinein, wie Jürgen Trittin einräumt. Allerdings "nicht zu knapp", betonen Walter und Klecha. "Sie vagabundierten kräftig durch die linksalternativen Milieus", schreiben sie in der taz.

Die tolerante Haltung gegenüber Pädophilen hat sich nicht durchgesetzt, auch nicht bei den Grünen. Weil sie damals wie heute falsch war und ist. Anders als die gleichzeitig - und manchmal von denselben Personen - geforderte Entkriminalisierung der Homosexualität. Mit wachsendem Erkenntnisgewinn und zunehmender Abkehr von der strengen, religiös geprägten Sexualmoral der 1950er und 1960er Jahre konnte die Schwulenbewegung mit ihrem Engagement, unterstützt von liberalen politischen Kreisen, in der Gesellschaft einiges erreichen. Für die Pädophilie ist das Gegenteil der Fall. Und auch für die Grünen ist der Lernprozess spätestens seit 1989 beendet.

Vor diesem Hintergrund ist auch klar, dass sich das Verhalten der Partei nicht mit dem Missbrauchsskandal der katholischen Kirche vergleichen lässt. Hier wurde eine völlig falsche und gefährliche Forderung erhoben, eine Form von Verbrechen zu legalisieren. Dort wurden Verbrechen an Kindern in dem Bewusstsein begangen, dass es sich um Straftaten handelt, die danach vertuscht wurden.

Naiv, verwerflich - oder vielleicht sogar nachvollziehbar?

Wie schwer wiegt also das Versäumnis von Politikern wie Jürgen Trittin oder Christoph Strässer? Vielleicht hätten sie sich melden müssen, als am Beispiel von Daniel Cohn-Bendit über Pädophilie diskutiert wurde. Vielleicht aber wollten Trittin und Strässer abwarten, was bei der Untersuchung von Walter und Klecha herauskommen würde. Eine solche Studie stellt die individuellen Fehler in den Zusammenhang mit dem gesellschaftspolitischen Rahmen - und die Gefahr eines Skandals ist dann nicht so groß. Aber die Wissenschaftler haben ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht, indem sie den Vorwurf des Verschweigens nun selbst über die Medien erhoben haben.

Die Frage ist nun, ob das Verhalten der beiden Politiker naiv, verwerflich - oder vielleicht sogar nachvollziehbar ist. Auch Stefan Klecha hat beide vor den Vorwürfen teilweise in Schutz genommen. Die Politiker hätten zwar nicht warten sollen, bis er und sein Kollege auf die Hinweise gestoßen wären. Aber die Kritik von mancher Seite und Rücktrittsforderungen gehen dem Politikwissenschaftler viel zu weit. "Teile der Union haben zum Beispiel die Colognia Dignidad in Chile unterstützt, in der gefoltert wurde und es sexuellen Missbrauch von Kindern gab", sagte Klecha Süddeutsche.de. Und in den 1980er Jahren war es nicht die CDU, die dafür eintrat, Vergewaltigung in der Ehe zu verbieten.

Auch die Grünen nun als Partei zu kritisieren, weil sie sich angeblich als Moralprediger und Erzieher der Gesellschaft gerieren, die den Balken im eigenen Auge nicht sehen wollen, ist fragwürdig. Die Partei selbst hat den Wissenschaftlern freie Hand gegeben bei der Analyse. Sie hat vor der Untersuchung eindeutig und unmissverständlich jede Form von Kindesmissbrauch als Verbrechen gebrandmarkt. Und sie wird sich vermutlich am Ende dafür entschuldigen, das Leid der Opfer von Kindesmissbrauch vor 1987 nicht ernst genug genommen zu haben. Signale, dass es aus den Kreisen der Juristen, Sozialpädagogen, Sexualwissenschaftler entsprechende Entschuldigungen geben wird, sind bislang nicht zu sehen.

Es gab Kritik daran, dass im Text behauptet wird, die Vergewaltigung der Frau in der Ehe sei in Deutschland legal gewesen. Tatsächlich lautete der betreffende §177. Vergewaltigung im StGB von 1973 bis 1997: "(1) Wer eine Frau mit Gewalt oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben zum außerehelichen Beischlaf mit ihm oder einem Dritten nötigt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft." Betont werden muss hier der Begriff "außerehelich".

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