Rumänien:Verfassungsgericht erlaubt Tötung von Straßenhunden

Bislang dürfen sie nur getötet werden, wenn sie unheilbar krank oder aggressiv sind: Rumäniens Kommunen haben mit Tausenden Straßenhunden zu kämpfen. Doch jetzt hat das Verfassungsgericht ein Gesetz gebilligt, das erlaubt, die Tiere einzuschläfern.

In Rumänien dürfen Straßenhunden massenweise getötet werden. Bei einem tragischen Zwischenfall wurde Anfang September ein vierjähriges Kind nach Angaben der Staatsanwaltschaft von einem Straßenhund totgebissen. Daraufhin hatte das Parlament ein neues Gesetz erlassen - das von Tierschützern heftig kritisiert wird.

Eine Klage gegen das Regelwerk hat das Verfassungsgericht des Landes nun abgewiesen. Nun fehlt nur noch die Unterschrift von Staatspräsident Traian Basescu, damit das Gesetz in Kraft treten kann.

Das vom Verfassungsgericht genehmigte Gesetz sieht vor, dass die Kommunen die eingefangenen Hunde lediglich 14 Tage lang in Tierheimen versorgen müssen und sie anschließend einschläfern dürfen. Eine Verpflichtung zum Töten dieser Tiere besteht nicht, die Kommunen dürfen die Tiere auch über diesen Termin hinaus weiter versorgen, falls deren Tierheime dafür Kapazitäten haben. Vorgesehen ist zudem, dass die Hunde nur mit Methoden getötet werden dürfen, die ihnen keine Qual bereiten.

Rumäniens Parlament habe mit dem neuen Gesetz Beanstandungen berücksichtigt, die das Verfassungsgericht im Jahr 2012 gegen ein anderes Gesetz zum Umgang mit Straßenhunden formuliert hatte, sagte der Vorsitzende Verfassungsrichter Augustin Zegrean nach Angaben der rumänischen Nachrichtenagentur Mediafax. Das damalige Gesetz war damals vom Verfassungsgericht gekippt worden.

Solange das neue Gesetz nicht in Kraft ist, gilt wie bisher, dass die herrenlosen Tiere nur dann eingeschläfert werden dürfen, wenn sie nachweislich unheilbar krank oder aggressiv sind. Allein in Bukarest sollen etwa 65.000 Straßenhunde leben. Jährlich werden Tausende Menschen gebissen.

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