Urteil aus Karlsruhe:Verfassungsschutz darf Linken-Politiker Ramelow nicht überwachen

Bodo Ramelow

Darf nicht mehr vom Verfassungsschutz beobachtet werden: Bodo Ramelow

(Foto: dpa)

Richterspruch mit Signalwirkung: Der Verfassungsschutz darf den Thüringer Linken-Abgeordneten Bodo Ramelow nicht beobachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht nach einer Klage des Politikers entschieden - und damit das Urteil der Vorinstanz kassiert. Der Geheimdienst hat auch andere linke Spitzenpolitiker im Visier.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow für verfassungswidrig erklärt. Die Beobachtung eines Abgeordneten durch Behörden des Verfassungsschutzes sei ein solch schwerer Eingriff in das freie Mandat, dass dies nur in Ausnahmefällen begründet sein könne. Ramelow sei keiner antidemokratischen Bestrebung verdächtig, hieß es. Das Gericht in Karlsruhe hob damit eine frühere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts auf.

Ramelow hatte selbst gegen seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt. Das Verfassungsgericht hob hervor, dass die Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich möglich sei, jedoch strengen Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit unterliegen müsse. Bei Ramelow sei dies jedoch nicht der Fall.

Ramelow selbst reagierte erfreut über das Urteil und äußert auf Twitter Genugtuung:

Auf seiner Webseite zeigt sich Ramelow bewegt und schreibt: "Jetzt ist mir ein unvorstellbar großer Stein vom Herzen gefallen und es treibt mir die Tränen in die Augen. (...) Aber ich möchte auch an alle erinnern, die nicht in der Öffentlichkeit stehen, deshalb nicht diese Unterstützung erfahren und unter der psychischen Last der ständigen Beobachtung irgendwann aufgegeben haben, sich zu wehren."

Kipping fordert Stopp der Linken-Überwachung

Entsprechend forderte die Linke-Vorsitzende Katja Kipping nach dem Urteil die sofortige Einstellung der Beobachtung ihrer Partei durch den Verfassungsschutz. "Das ist ein klares Signal dafür, dass generell die Beobachtung und Kriminalisierung der Linken eingestellt werden muss", sagte Kipping am Rande einer Fraktionsklausur im brandenburgischen Bersteland. Fraktionschef Gregor Gysi sprach von einem "wichtigen Tag in unserer Geschichte. Es ist heute ein Schritt zur Gleichstellung unserer Partei vollzogen worden."

Grund für die Überwachung waren allein Ramelows Mitgliedschaft und seine Funktionen in der Linkspartei. Er war den Vorinstanzen zufolge nicht verdächtig, "Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verfolgen" und beteiligte sich auch nicht an radikalen Strömungen innerhalb der Partei. Ramelow war von 2005 bis 2009 Mitglied des Bundestags und stellvertretender Vorsitzender der Linksfraktion. Seit Herbst 2009 ist er Vorsitzender der Linksfraktion im Thüringer Landtag.

Mehrere Spitzenpolitiker unter Beobachtung

Seine Beobachtung sei deshalb ein unzulässiger Eingriff in das freie Mandat, entschieden die Richter. Wörtlich heißt es in dem Urteil: "Ein Überwiegen des Interesses am Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Abgeordnete sein Mandat zum Kampf gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbraucht oder diese aktiv und aggressiv bekämpft."

Die Linkspartei wird seit mehreren Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet. Die neugegründete Partei Die Linke hatte dagegen Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Seit dem vorigen Jahr ist auch bekannt, dass mehrere Bundestagsabgeordnete der Linken, darunter neben Ramelow auch führende Politiker wie Fraktionschef Gregor Gysi und seine Stellvertreterin Sahra Wagenknecht sowie die Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau, vom Geheimdienst beobachtet werden.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte die Überwachung zuvor für rechtens erklärt. Mit der Karlruher Entscheidung wurde dies aufgehoben und der Fall nach Leipzig zurückverwiesen. (Az: 2 BvR 2436/10)

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