Umstrittenes Pilotengesetz genehmigt:EU regelt Nachtflugzeiten neu

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Ein Flugzeug landet in Hannover: Das Europäische Parlament hat einen Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung der Dienstzeiten für Piloten gebilligt

(Foto: dpa)

Gewerkschaften warnen schon lange vor gefährlichen Ermüdungserscheinungen bei Nachtflügen: Nun hat das Europäische Parlament ein überarbeitetes Flugzeitengesetz verabschiedet. Doch die Piloten sind damit nicht zufrieden.

Das Europäische Parlament hat einen Vorschlag der EU-Kommission zur Neuregelung der Dienstzeiten für Piloten gebilligt. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte für die geplante Verordnung, die eine Verkürzung der Nachtflugzeiten um 45 Minuten auf elf Stunden vorsieht.

Gleichzeitig soll die erlaubte gesamte Flugzeit von derzeit 1300 auf 1000 Stunden pro Jahr verkürzt werden. Den Bereitschaftsdienst von Piloten begrenzt die Neuregelung auf 16 Stunden pro Tag. Als Nachtflugzeit selbst soll künftig die Zeitspanne zwischen 17 Uhr und 5 Uhr morgens gelten. Bisher lag sie zwischen 19 Uhr und 4 Uhr morgens.

Vor allem Vertreter der Linken und Grünen hatten gegen die Neuregelung gestimmt, weil ihnen die Verbesserungen nicht weit genug gehen. Sie fordern unter Berufung auf fünf Gutachten, die für die Kommission erstellt wurden, eine Begrenzung der Nachtflugzeiten auf zehn Stunden. Außerdem kritisieren sie, dass die Bereitschaftsdienste von Piloten nicht als Arbeitszeit eingestuft werden. Auch Pilotengewerkschaften wie die Vereinigung Cockpit in Deutschland bezeichnen den Kommissionsvorschlag als unzureichend.

Dieser schreibe zu lange Arbeitszeiten fest, womit die Gefahren durch Übermüdung von Piloten weiter bestünden. So sei denkbar, dass ein Flugzeug von einem Piloten gesteuert wird, der durch die Koppelung von Bereitschaft und Flugzeit 22 Stunden wach sei.

Das Europäische Parlament konnte dem Vorschlag nur zustimmen oder ihn ablehnen. Es hatte keine Möglichkeiten, die Vorlage nachzubessern. Eine Ablehnung hätte bedeutet, dass die gegenwärtige Regelung bis auf Weiteres bestehen bleibt.

Für die Neuregelung der Flugdienstzeiten hatte die EASA 2009 eine Untersuchung durch Wissenschaftler in Auftrag gegeben. Dieser Moebus-Report sprach sich jedoch auch für kürzere und anders verteilte Dienstzeiten aus: Das Fliegen gegen die innere Uhr müsse bei der Planung von Ruhezeiten berücksichtigt werden. Schließlich, so die Wissenschaftler, steige das Unfallrisiko bei einer Dienstzeit von zehn bis zwölf Stunden um das 1,7-fache, bei 13 Stunden und noch länger sogar auf das fünfeinhalbfache.

Daher sollten die Crews bei Nachtflügen nicht länger als zehn Stunden aktiv sein. Das Europäische Parlament folgte dieser Empfehlung nicht.

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