Haftstrafe nach Messerattacke:Bundesgerichtshof verwirft Urteil gegen Salafist

Er stach auf Polizisten ein, das Landgericht Bonn ordnete deshalb sechs Jahre Haft an. Möglicherweise waren die Richter aber bei der Begründung des Urteils gegen den Salafisten nicht sorgfältig genug, entschied der Bundesgerichtshof jetzt.

Die Haftstrafe gegen einen gewalttätigen Islamisten der bei einer Demonstration in Bonn auf zwei Polizisten eingestochen hatte, muss neu geprüft werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat jetzt die Verurteilung des Türken zu sechs Jahren Haft zum Teil aufgehoben.

Das Landgericht in Bonn habe in seinem Urteil die Höhe der Strafe nicht rechtsfehlerfrei begründet, hieß es. Der 27-Jährige kann nun möglicherweise mit einem milderen Urteil rechnen.

Er war im Mai 2012 bei einer Kundgebung gegen die rechtsextreme Splittergruppe "Pro NRW" mit einem Messer auf Polizisten losgegangen und hatte zwei von ihnen schwer verletzt. Zuvor hatte der Mann Steine auf Demonstranten geworfen, nachdem er erfahren hatte, dass bei der Demonstration "Mohammed-Karikaturen" hochgehalten werden sollten.

Das Landgericht Bonn hatte den Angeklagten 2012 daher wegen gefährlicher Körperverletzung, Landfriedensbruchs und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte verurteilt. Das Landgericht begründete die Haftstrafe unter anderem damit, dass der Angeklagte keine Reue gezeigt habe.

Der BGH wies den Fall jetzt zur erneuten Prüfung an das Landgericht zurück. Die Begründung für die recht hohe Haftstrafe sei zu knapp ausgefallen, sagte der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Fischer. Die Strafe könnte zwar noch angemessen sein. Es könne jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass ein neuer Richter zu einem anderen Ergebnis komme.

Der Täter wurde zwar in Deutschland geboren und wuchs hier auf, hat aber die türkische Staatsbürgerschaft. Er selbst rechne sich keiner Gruppierung zu, sei jedoch gläubiger Muslim, sagte sein Anwalt.

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