Geretsried:Erst der Antrag, dann die Axt

Nach vielen vergeblichen Anläufen setzen die Grünen im Stadtrat eine Baumschutzverordnung durch. Wer dagegen verstößt, muss unter Umständen mit einer empfindlichen Geldstrafe rechnen.

Thekla Krausseneck

Die Stadt Geretsried hat als erste Kommune im Landkreis eine Baumschutzverordnung. Jahrelang hatte die Grünen-Fraktion des Stadtrats den Antrag in unermüdlicher Regelmäßigkeit vorgebracht. In der Sitzung am Dienstag konnte sie nun einen Erfolg feiern: Mit 16 zu 13 Stimmen ist der Antrag mehrheitlich angenommen worden.

Bei der zur Abstimmung gestellten Mustersatzung handelte es sich um eine modifizierte Form des ursprünglichen Antrags: Die Verwaltung war in der Sitzung im Juni damit beauftragt worden, die geforderte Satzung "baum- und bürgerfreundlich" zu überarbeiten. Der Grünen-Fraktionssprecher Volker Witte, der Dritte Bürgermeister Robert Lug (Freie Wähler) und die Umweltamts-Leiterin Inken Domany hatten sich zu diesem Zweck getroffen.

Die neue Mustersatzung erleichtert Geretsrieder Bürgern, die einen Baum beseitigen wollen, das Antragsverfahren: Ein Anruf oder eine E-Mail genügen, binnen zwei Wochen kommt dann ein Stadtbeauftragter vorbei, um sich den Baum anzusehen. Es folgt ein schriftlicher Bescheid, gegen den der Antragsteller Einspruch erheben kann, sollte er bei der Sichtung nicht die Erlaubnis erhalten haben, den Baum zu fällen. Hat er die Erlaubnis, muss er auf seinem Grundstück oder auf einer anderen geeigneten Fläche einen Ersatzbaum pflanzen, möglichst die Baumart, die er gefällt hat. An die Stadt ist eine noch nicht festgelegte Gebühr zu zahlen.

Unter die Verordnung fallen alle Bäume, deren Stammumfang mindestens 80 Zentimeter (langsam wachsende Arten wie Eiche) oder 100 Zentimeter (schnell wachsende Arten wie Ahorn) beträgt.

Hochgesetzt wurde der Strafbetrag für das unerlaubte Beseitigen geschützter Bäume; dieser muss nicht mehr nur 500 Euro, sondern kann auch das Hundertfache betragen, nämlich 50 000 Euro. Über den Betrag wird im Einzelfall nach Ausmaß und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit entschieden. Die Stadt will damit verhindern, dass sich Bauherren vom Baumschutz freikaufen. "Diese Geldbuße trifft empfindlich", sagte Lug. Die Verordnung tritt eine Woche nach Bekanntmachung in Kraft.

Die CSU-Fraktion stimmte geschlossen gegen die Verordnung. Für Wolfgang Möckel (CSU) gab es Unklarheiten in der Frage, was mit Bürgern geschehen solle, die ohne Genehmigung ihre Bäume fällten, um etwa präventiv größeren Schaden durch einen Sturm zu verhindern. In diesem Fall werde berücksichtigt, dass es sich um einen Notfall handelte, versicherte die Verwaltung. Sabine Gus-Mayer (CSU) erklärte, sie sehe keine Notwendigkeit für eine Baumschutzverordnung, da es in der Stadt keine Kahlschläge gebe: "Ich sehe nur, dass nachgepflanzt wird." Den Hausbesitzern solle daher ihre Eigenverantwortlichkeit gelassen werden.

Zweiter Bürgermeister Gerhard Meinl (CSU) kritisierte: "Es bleibt ein frommer Wunsch, dass eine Verordnung nicht als Gängelung empfunden wird. Wir müssen dem nicht Vorschub leisten." Dem widersprach FW-Stadtrat Lorenz Weidinger. Es gebe Dinge, die einer Verordnung bedürften, da sie der Erhaltung und der Sicherung dienten.

Stadtrat Möckel, der das Ergebnis der Abstimmung kommen sah, stellte den Antrag, demzufolge in die Satzung aufgenommen werden sollte, dass Bürgeranträge innerhalb von zwei Wochen entschieden werden müssen. Die Stadträte akzeptierten diesen Vorschlag, die Satzung wurde angepasst und bei der anschließenden Abstimmung angenommen. Für die Grünen war es ein langer Weg gewesen.

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