Das Amtsgericht Hamburg will das Verfahren gegen den Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst einstellen. Wie der Berliner Tagesspiegel in seiner Mittwochsausgabe berichtet, hat das Hamburger Amtsgericht bei der Staatsanwaltschaft angeregt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft bestätigte den Bericht auf Anfrage von Süddeutsche.de. Eine Sprecherin des Amtsgerichts wollte sich zunächst nicht dazu äußern.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte einen Strafbefehl gegen Tebartz-van Elst beantragt, weil er im Zusammenhang mit einem Erste-Klasse-Flug nach Indien zwei eidesstattliche Falschaussagen gemacht haben soll.
"Wir prüfen nun, ob wir der Einstellung des Verfahrens zustimmen", sagte eine Sprecherin dem Tagesspiegel. Auf Nachfrage von Süddeutsche.de betonte sie, dass die Staatsanwaltschaft bei derzeitigem Kenntnissstand nach wie vor an dem Verfahren festhalte. Auch Tebartz-van Elst müsste eine Einstellung des Verfahrens zustimmen.