Innenminister Joachim Herrmann:"Wir dulden keine radikalen Chaoten"

Die Staatsregierung plant ein eigenes Versammlungsgesetz, und die Kritiker laufen Sturm. Innenminister Joachim Herrmann fühlt sich missverstanden.

Katja Auer

SZ: Herr Herrmann, wollen Sie Demonstrationen in Bayern abschaffen?

Innenminister Joachim Herrmann: Innenminister Joachim Herrmann: "Wir werden dieses Gesetz sicher nicht auf die lange Bank schieben."

Innenminister Joachim Herrmann: "Wir werden dieses Gesetz sicher nicht auf die lange Bank schieben."

(Foto: Foto: dpa)

Joachim Herrmann: Nein, wir wollen die Versammlungsfreiheit schützen, aber wir wollen keine rechts- oder linksradikalen Chaoten dulden.

SZ: Sie wollen rechte Aufmärsche verhindern und schränken dafür das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit ein?

Herrmann: Wir schränken nichts ein. Wir wollen den unerträglichen Umtrieben von Neonazis entgegentreten können, und dazu brauchen wir vernünftige Rechtsgrundlagen. Aber es muss kein Demokrat irgendeine Sorge haben, dass er weniger frei demonstrieren kann.

SZ: Aber nicht nur die Opposition, auch Gewerkschaften, Juristen, Umweltverbände und sogar die Bürgerinitiative in Gräfenberg, wo regelmäßig Neonazis aufmarschieren, sind gegen das Gesetz.

Herrmann: Ich glaube, dass es eine Reihe von Missverständnissen gibt. Nehmen wir den 1. Mai. In Nürnberg ist alles ohne gewalttätige Auseinandersetzungen abgelaufen, gleichzeitig hatten wir in Berlin und Hamburg riesige Krawalle. Da mache ich keinen Hehl draus: Solche Dinge wollen wir in Bayern verhindern.

SZ: Das Beispiel Gräfenberg: Mit dem Gebot der Rücksichtnahme wollen Sie die Einwohner schützen, aber dafür könnte auch jeder Ladenbesitzer eine Demonstration verhindern.

Herrmann: Die Demonstrationsfreiheit geht natürlich über das wirtschaftliche Interesse des Einzelhandels. Das ist seit jeher klare Linie. Wenn es notwendig ist, das noch deutlicher zu formulieren, werden wir das tun.

SZ: Die Gewerkschaften fürchten, dass Streiks wirkungslos werden, weil sie diese 72 Stunden vorher anmelden müssen.

Herrmann: Wir haben bisher einen Vorlauf von zwei Tagen und verlängern den auf drei Tage. Ein normaler Streik in einer Firma ist überhaupt keine Versammlung und muss gar nicht angezeigt werden. Das kann erst dann relevant sein, wenn die Gewerkschaft beispielsweise vor einem Werkstor demonstrieren will. Den Gewerkschaften geht es bei Warnstreiks, die mit Kundgebungen verbunden sind, ja teilweise um den Überraschungseffekt. In diesen Fällen wollen die das verständlicherweise natürlich nicht anmelden. Damit es da nicht zu Missverständnissen kommt, werde ich mit den Gewerkschaften nochmal reden. Klar ist aber auch, es hat in den letzten zehn Jahren keinen einzigen Rechtsstreit mit Gewerkschaften über das Versammlungsrecht gegeben, obwohl die Rechtslage bisher auch nicht anders war.

SZ: Oder das Uniformierungsverbot. Dürfen Gewerkschafter künftig keine roten Westen mehr tragen?

Herrmann: Dieser Kritikpunkt ist völlig unverständlich. Denn die Formulierung ist identisch mit dem, was bisher im Bundesversammlungsrecht steht. Wir wollen das Verbot sogar darauf beschränken, dass damit eine einschüchternde Wirkung verbunden sein muss. Wenn einer eine orangefarbene Plastikweste der Gewerkschaft anhat, ist das sicher nicht einschüchternd. Aber wir brauchen eine Handhabe, wenn Neonazis mit Bomberjacken und Springerstiefeln auftreten.

SZ: Kritiker fürchten einen Überwachungsstaat, wenn die Polizei jetzt jede Versammlung filmen und abhören darf.

Herrmann: Das ist überhaupt nicht der Fall. Neu ist nur, dass die Polizei Übersichtsaufnahmen zur Lenkung des Einsatzes machen kann. Das kann man nochmal klarer zum Ausdruck bringen.

SZ: Da predigt die Staatsregierung immer den Bürokratieabbau und jetzt so ein Gesetz: Namentliche Anmeldung der Ordner, längere Bescheide...

Herrmann: Auch künftig muss der Veranstalter die Ordner nicht namentlich anmelden. Etwas anderes gilt, wenn Zweifel bestehen, dass die Ordner die Friedlichkeit der Versammlung gewährleisten. Wir brauchen etwa eine Handhabe, wenn die NPD vorbestrafte Skinheads als Ordner einsetzen will. Auch das kann man noch klarer herausarbeiten.

SZ: Werden Sie also doch an verschiedenen Stellen nachjustieren?

Herrmann: Wir machen ein ganz neues bayerisches Gesetz, und dass das intensiv diskutiert wird, ist aus meiner Sicht überhaupt nicht überraschend. Ich stelle mich dieser Diskussion. Aber wir werden dieses Gesetz sicher nicht auf die lange Bank schieben. Es wird im Juli im Landtag beschlossen werden.

SZ: Sind Sie sicher, dass Ihr Gesetz rechtlich standhalten wird?

Herrmann: Ja

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