Arbeitnehmer über 50:Richter billigen Altersgrenze für Betriebsrente

Viele Menschen wollen sich mit einer Betriebsrente zusätzlich absichern. Jetzt urteilt das Bundesarbeitsgericht: Wer zu spät in ein Unternehmen wechselt, darf leer ausgehen. Er werde nicht wegen seines Alters diskriminiert.

Nur wenige Beschäftigte glauben, dass die staatliche Rente für einen auskömmlichen Ruhestand reicht. Viele wollen mit einer Betriebsrente zusätzlich vorsorgen. Wer allerdings mit über 50 Jahren in einen Betrieb wechselt, hat keinen Anspruch mehr darauf. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am Dienstag die Revision eines Urteils des Düsseldorfer Landesarbeitsgerichts zurück (Az.: 3 AZR 356/12).

Eine mittlerweile 69-jährige Verkäuferin hatte gegen die Aberkennung der Betriebsrente geklagt. Sie sah darin einen Fall von Altersdiskriminierung sowie eine Diskriminierung wegen des Geschlechts. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht.

Die Frau hatte mit 52 Jahren bei einem Einzelhandelsunternehmen angefangen. Zuvor war ihr mitgeteilt worden, dass sie von der für die betriebliche Altersversorgung zuständigen Unterstützungskasse eine Betriebsrente erhalten könne. Als die Frau mit 65 Jahren ihre Betriebsrente beantragte, wurde sie aber abgewiesen.

Der Leistungsplan sah vor, dass bei einer Aufnahme der Tätigkeit nach dem vollendeten 50. Lebensjahr eine Anwartschaft auf Versorgungsleistungen nicht erworben werden kann. Diese Bestimmung erklärten die Erfurter Richter nun für wirksam. Sie führt weder zu einer unzulässigen Diskriminierung wegen des Alters, noch bewirke sie eine unzulässige Benachteiligung wegen des Geschlechts, teilte das Gericht mit.

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