Neues Jahr, neue Regeln:Das ändert sich für Autofahrer

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Geschwindigkeitsübertretungen werden im Jahr 2014 teurer.

(Foto: dpa)

Reformiertes Punktesystem in Flensburg, höhere Bußgelder, Anpassung der KFZ-Steuer: Das kommende Jahr bringt für Autofahrer viele Neuerungen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Vom 1. Mai an gilt in Flensburg das reformierte Punktesystem für Verkehrsdelikte. "Verstöße werden künftig je nach Schwere mit ein bis drei Punkten geahndet, statt wie bisher mit ein bis sieben Punkten. Dafür ist der Führerschein nach acht statt 18 Punkten weg", so Volker Lempp vom Auto Club Europa (ACE).

Punkte für einzelne Delikte verjähren künftig unabhängig von neuen Eintragungen. Das dauert zweieinhalb Jahre (Delikte mit einem einem Punkt), fünf Jahre (zwei Punkte) oder zehn Jahre (drei Punkte). Die Möglichkeit zum freiwilligen Punkteabbau bleibt: "Verkehrssünder mit höchstens fünf Punkten können einmal innerhalb von fünf Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar einen Punkt loswerden", erklärt ACE-Verkehrsrechtsexperte Lempp.

Nur noch sicherheitsrelevante Verstöße führen zu Punkten

Bestehende Punkte werden umgerechnet. Ein bis bis drei "alte" Punkte zum Beispiel zu einem Punkt im neuen System, acht bis zehn zu vier Punkten oder 16 bis 17 zu sieben Punkten. "Weil ab Mai nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße zu Eintragungen führen, werden Punkte gelöscht, die es derzeit etwa noch für unberechtigtes Befahren einer Umweltzone, Fahren ohne Kennzeichen oder Beleidigung im Straßenverkehr gibt", so Katharina Lucà vom ADAC.

Konkret heißt das (altes System vs neues System):

  • 1-3 Punkte = 1 Punkt
  • 4-5 Punkte = 2 Punkte
  • 6-7 Punkte = 3 Punkte
  • 8-10 Punkte = 4 Punkte
  • 11-13 Punkte = 5 Punkte
  • 14-15 Punkte = 6 Punkte
  • 16-17 Punkte = 7 Punkte
  • 18 oder mehr Punkte = 8 Punkte.

Die Umrechnung erfolgt automatisch, die Auskunft über den neuen Punktestand nicht. Dafür ist ein Antrag beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) nötig. Das Formular findet sich auf der Homepage des KBA, die Auskunft ist kostenlos. Wer schon einen neuen Personalausweis mit Datenchip hat, kann die Punktestand-Info auch online anfordern.

Einige Bußgelder werden teurer

Manche Verstöße kommen Verkehrssünder vom 1. Mai an teurer zu stehen. So werden nach ACE-Angaben beispielsweise Handytelefonate am Steuer, Fahren mit Sommerreifen bei Schnee und Eis oder das Missachten der Kindersicherungspflicht künftig mit 60 statt 40 Euro geahndet. Wer sich der Anweisung eines Polizisten widersetzt, zahlt 70 statt 50 Euro. Für all diese Delikte gibt es außerdem einen Punkt.

Ohne Punkt, aber mit höherem Bußgeld bestraft werden unter anderem unberechtigtes Befahren einer Umweltzone (80 Euro) sowie Verstöße gegen die Kennzeichen-Vorschriften (bis 65 Euro) oder gegen eine Fahrtenbuchauflage (60 Euro).

Warnwestenpflicht

Vom 1. Juli an gehört in jedes Auto mindestens eine Warnweste. Sie muss die Europäische Norm ISO 20471 erfüllen und entsprechend gekennzeichnet sein, sagt Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR). Motorräder sind von der Pflicht ausgenommen.

Kfz-Steuer

Für alle Autos, die 2014 erstmals zugelassen werden, gilt eine niedrigere Freigrenze beim CO2-basierten Anteil der Kfz-Steuer, den es seit 2009 gibt. Der Grenzwert sinkt von 110 auf 95 Gramm Kohlendioxid (CO2) pro Kilometer. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Für jedes Gramm CO2 mehr werden zwei Euro berechnet. Der hubraumabhängige Steueranteil bleibt gleich: Je angefangene 100 Kubikzentimeter fallen zwei Euro für Benziner und 9,50 Euro für Diesel an. Die Steuerbefreiung von maximal 150 Euro für Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 entfällt zum 1. Januar 2014.

Reifendruckkontrolle

Von November 2014 an müssen alle Neuwagen mit einem automatischen Kontrollsystem für den Reifendruck ausgestattet sein. ACE-Jurist Lempp hält das für eine sinnvolle Vorschrift zur Verbesserung der Verkehrssicherheit: "85 Prozent aller Reifenplatzer sind auf schleichenden Druckverlust zurückzuführen."

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