Enteignung für Braunkohletagebau:Es geht nur um die Kohle

Die Energiekonzerne wollen buddeln, die Dorfbewohner einfach in ihrer Heimat bleiben. Wegen Enteignungen von Bürgern kommt es beim Braunkohletagebau immer wieder zu Streit. Nun hat das Bundesverfassungsgericht über eine Streuobstwiese nahe Garzweiler entschieden. Was das Urteil bedeutet.

In einem Rechtsstreit, der sich über mehr als ein Jahrzehnt zieht, gibt es am Ende meist keinen echten Sieger mehr. So auch im Fall des Braunkohletagebaus im nordrhein-westfälischen Garzweiler. Dennoch könnte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben. Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Um welches Projekt geht es?

Wer bei Google-Maps den Namen Garzweiler eintippt, der landet im Sand: Das was, früher ein Ort war, ist nun ein gigantisches Abbaugebiet für Braunkohle. Es teilt sich wiederum auf in Garzweiler I und II. In der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ging es um Garzweiler II, für das 13 Dörfer und mit ihnen 7800 Menschen weichen müssen, da die Braunkohle im Tagebau gewonnen wird. Bis 2045 will der Konzern RWE dort jährlich bis zu 45 Millionen Tonnen Kohle fördern. Es ist eine zerstörerische Arbeit, denn die Flöze liegen teilweise mehr als 200 Meter tief. Insgesamt hat der 2006 in Betrieb genommene Tagebau eine Größe von 48 Quadratkilometern.

Was wurde vor Gericht verhandelt?

Vor dem Bundesverfassungsgericht wurden zwei Fälle verhandelt: Zum einen klagte die Umweltschutzorganisation BUND gegen die Enteignung einer Streuobstwiese, die ihr gehört, zum anderen ein Bürger, der ein "Recht auf Heimat" gefordert hatte. Er scheiterte, weil nach Ansicht der Richter die freie Ortswahl ihre Grenzen an den Regelungen der Bodennutzung finde, die dem Gemeinwohl dienten. Die Verfassung garantiere kein "Recht auf Heimat". Die Enteignung des BUND-Grundstücks nannten die Richter hingegen verfassungswidrig. Die Behörden hätten die nötige Gesamtabwägung des Tagebauprojekts unterlassen. In einer solchen Abwägung müssten auch die privaten Belange betroffener Bürger berücksichtigt und ihnen Klagemöglichkeiten eingeräumt werden. Die Organisation BUND hat davon allerdings nicht mehr viel: Ihr Grundstück wurde längst weggebaggert.

Ist Garzweiler ein Einzelfall?

Umsiedlungen wie die in Garzweiler sind keine Seltenheit. Mit Berrenrath und Mödrath gibt es Beispiele für größere Umsiedlungen in Nordrhein-Westfalen aus den 1950er Jahren. In den darauffolgenden Jahrzehnten mussten zahlreiche Bewohner der Region wegen des Bergbaus umziehen (hier eine Liste der Orte). Das gilt nicht nur für den Westen Deutschlands. In der Lausitz fanden zu DDR-Zeiten zum Beispiel größere Umsiedlungen statt. Auch heute noch sollen kleine Orte wie Kerkwitz, Grabko oder Atterwasch nach den Plänen des Energiekonzerns Vattenfall weichen. Als möglicher Grund für Umsiedlungen kommt nicht nur Bergbau in Frage, auch größere Sportveranstaltungen oder andere bauliche Großprojekte wie Flughäfen können zu Enteignung führen. Betroffen sind dann allerdings eher Einzelpersonen, etwa Landwirte mit großen Ackerflächen, und keine ganzen Ortschaften.

Wie ist die rechtliche Lage?

Wenn die öffentliche Hand auf Privateigentum zugreifen wolle, brauche es "überragende Gründe", erklärt Hartmut Fischer, bei Rittershaus Rechtsanwälte in Mannheim regelmäßig mit Planungs- und Enteignungsverfahren beschäftigt. Grundsätzlich ist das Eigentum von Privatpersonen durch das Grundgesetz geschützt. Eine Enteignung ist allerdings zulässig, wenn sie dem Wohle der Allgemeinheit dient. Die Hürden seien zwar hoch, sagt Fischer, allerdings habe man bei Großprojekten bislang in der Regel immer eine Lösung gefunden, um die Pläne auch umsetzen zu können.

Was hat das Urteil für Auswirkungen?

Das Gericht hat nicht gegen Garzweiler geurteilt, sondern lediglich für besseren Rechtsschutz für Enteignete. Betroffene müssen früher im Verfahren die Möglichkeit bekommen, sich zu wehren, damit die Planer nicht Fakten schaffen und so die Chance auf den Erfolg von Klagen schmälern können. Relevant könnte das Urteil deshalb vor allem für Ostdeutschland werden. Dort stehen möglicherweise weitere Enteignungen wegen des Kohleabbaus bevor. Manche Verfahren sind noch in einer frühen Phase, in der es nun mehr Möglichkeiten für Bürger gibt, Einfluss zu nehmen.

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