Freundschaft oder Vorteilsnahme:Wulff wandelt auf schmalem Grat

Former German President Wulff arrives for the trial at the regional court in Hanover

Christian Wulff im November im Landgericht Hannover

(Foto: REUTERS)

Ist Christian Wulff der Vorteilsnahme schuldig? Im Prozess gegen den früheren Bundespräsidenten will das Landgericht Hannover heute ein Zwischenfazit ziehen. Mehrere Zeugen entlasten ihn. Doch ob das reicht? Über die fließende Grenze zwischen Freundschaftsgeste und strafbarer Handlung.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Noch weiß man nicht, wie der Prozess gegen Christian Wulff enden wird, aber eines lässt sich vorhersagen: Er liefert Strafrechtsprofessoren wunderbares Anschauungsmaterial für ihre Vorlesungen zum Thema Korruption. Die Anklage gegen den früheren Bundespräsidenten lautet auf Vorteilsnahme, das ist die kleine Schwester der Bestechlichkeit.

Strafbar macht sich nach Paragraf 331 Strafgesetzbuch, wer "für die Dienstausübung" einen Vorteil annimmt. Das ist die Formulierung, von dem das Drama des Wulff-Prozesses handelt. Hat der Filmproduzent David Groenewold 2008 zum Oktoberfest eingeladen und Kosten von 750 Euro übernommen, damit Wulff sich für dessen Filmprojekt einsetze?

Dass die Abgrenzung schwierig ist, hat seine Ursache in einer Gesetzesreform vom August 1997. Bis zu diesem Zeitpunkt war nach den Buchstaben des Gesetzes ein klares Geschäft auf Gegenseitigkeit erforderlich: Das Geld musste für eine konkrete "Diensthandlung" fließen, für eine Baugenehmigung zum Beispiel.

Weil es die Beteiligten damit aber in der Hand hatten, den Zweck der Zuwendung im Ungefähren zu lassen, wurde der Paragraf verschärft. Fortan war beispielsweise auch die "Klimapflege" oder das "Anfüttern" strafbar, also all diese Investitionen in das allgemeine Wohlwollen eines Amtsträgers.

Wie Wulff den Kopf aus der Schlinge ziehen könnte

Nach wie vor muss aber wenigstens ein stilles Einverständnis über den dubiosen Zweck der Zahlung bestehen. "Unrechtsvereinbarung" nennen Juristen dieses Band zwischen Geber und Nehmer - ein Band, das mitunter unsichtbar ist. Deshalb versucht das Landgericht Hannover herauszufinden, was in den Köpfen von Wulff und Groenewold vorging, als der Filmproduzent die Rechnungen beglich.

Zugunsten der Anklage schlägt zu Buche, dass Wulff sich tatsächlich für die finanzielle Förderung eines Groenewold-Filmprojekts durch den Siemenskonzern eingesetzt haben soll. Für den ehemaligen Bundespräsidenten sprechen indes eine Reihe von Aussagen, namentlich jene von Bettina Wulff.

Seine getrennt lebende Ehefrau schilderte dem Gericht, dass Wulff und Groenewold eine "sehr enge" Freundschaft verbunden habe - und bei gemeinsamen Treffen mal der eine, mal der andere die Kosten übernommen habe: "Ich denke, es hat sich die Waage gehalten."

Frage der Abgrenzung

Glaubt das Gericht der Frau, dann könnte Wulff damit in der Tat den Kopf aus der Schlinge ziehen. Wenn zu den Gepflogenheiten der Männer die gegenseitigen und sich ausgleichenden Einladungen gehörten, dann wäre das Geld eben nicht "für die Dienstausübung" geflossen. "Eine ganz schwierige Abgrenzung", sagt der Heidelberger Strafrechtsprofessor Dieter Dölling.

Die Verteidigung hat aber noch ein zweites Eisen im Feuer. Der Medienunternehmer Hubert Burda etwa hat bestätigt, am Rande des Oktoberfests dienstlich mit Wulff gesprochen zu haben. Womit Wulff eigentlich keinen wirklichen Vorteil aus der Groenewold-Zahlung gehabt habe, weil er das Ganze ja auch als Dienstreise hätte abrechnen können.

Ob dies freilich reicht, um den strafrechtlichen "Vorteil" aufzuheben, ist laut Dölling fraglich: "So könnte man nur argumentieren, wenn zu 100 Prozent klar war, dass Wulff unter keinen Umständen hätte selbst zahlen müssen." Sicher ist aus Döllings Sicht aber eines: 750 Euro reichen für eine Strafbarkeit.

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