Streamingseite Redtube:Porno als Präzedenzfall

Streamingseite Redtube: Streamingseite Redtube: Die Abmahner geraten zunehmend in die Kritik.

Streamingseite Redtube: Die Abmahner geraten zunehmend in die Kritik.

Anwälte haben massenhaft Internetnutzer abgemahnt, die Pornofilme streamten - Juristen werfen ihnen jetzt "bandenmäßigen Betrug" vor. Auch Technik-Experten bezweifeln deren Vorgehensweise.

Von Johannes Boie

Den Rechtsanwalt Thomas Urmann erreicht man telefonisch auf der Autobahn, der Mann hat gute Laune, wie immer in den vergangenen Wochen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg prüft Ermittlungen gegen ihn? Das ficht ihn nicht an. Eine andere Kanzlei hat ihn angezeigt? "Das ist eine völlig unbekannte Kanzlei, die sich in den Medien prostituieren wollte", sagt er.

Und dann ist da noch die Bundesregierung, die Urmann in einem Statement des neuen Justizministers Heiko Maas die Geschäftsgrundlage madig macht: "Die Bundesregierung hält das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung", heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken. "Die Legislative möchte hier der öffentlichen Meinung nachsprechen", erwidert Urmann, im Hintergrund rauscht die Autobahn.

Thomas Urmann hat zum Ende des vergangenen Jahres viele Tausend Abmahnungen quer durch Deutschland verschickt, weil die Empfänger des Schreibens gestreamte Filme im Netz auf der Pornoseite "Redtube" angeschaut haben sollen - Erotikstreifen, an denen Urmanns Mandant, eine dubiose Firma namens "The Archive", die Rechte halten soll.

Rätselhafte Details

Die Frage, ob sich die Nutzer überhaupt schuldig gemacht haben können, obwohl beim Streaming im Gegensatz zum "Download" Filme nicht dauerhaft gespeichert werden, hat die Regierung mit einem Nein beantwortet. Aber noch hat sich kein deutscher oder europäischer Richter damit beschäftigt. So wird der Redtube-Fall zum Präzedenzfall. Spannend allerdings machen ihn die kleinen, rätselhaften Details.

Was zunächst für die Empfänger der Briefe peinlich gewesen sein mag, wird nun, gute Laune hin oder her, jedenfalls peinlich für Urmann und sein Netzwerk aus Mandantschaft und behilflichen Anwälten, von denen seit Wochen niemand erreichbar ist. Zwischenzeitlich sind nämlich die richterlichen Bewertungen eines Gutachtens veröffentlicht worden, mit dem die Abmahner um Urmann beim Kölner Landgericht beteuerten, dass es ihnen auch wirklich möglich war, die IP-Adressen jener Menschen zu protokollieren, die sie beim Betrachten der urheberrechtlich geschützten Filme erwischt haben wollen. Abmahner benötigen grundsätzlich Gerichte, um den im Netz gespeicherten IP-Adressen reale Postadressen zuzuordnen.

Einige Richter in Köln spielten dabei mit, andere lehnten das Begehr der Abmahner ab. Ihre nun veröffentlichten Beschlüsse lassen ebenso wie kurze Auszüge aus dem bislang geheimen Gutachten darauf schließen, dass das Schriftstück seinen Zweck kaum erfüllen dürfte.

Umstrittenes Gutachten der Abmahner

In den Beschlüssen (AZ 214O190/13 und 228O173/13) heißt es, die ordnungsgemäße Ermittlung der IP-Adressen sei "nicht hinreichend glaubwürdig gemacht". Für die Richter sei "derzeit auch nicht erkennbar, wie das eingesetzte Ermittlungsprogramm in der Lage sein soll, die IP-Adresse des Downloaders zu erfassen". Der Nutzer kommuniziere ja nur mit dem Server, auf dem der Film liege, und es sei unklar, "wie das Programm in diese zweiseitige Verbindung eindringen kann".

Ausgerechnet jene Richter, die sich mit den Abmahnungen eingehend befasst haben, glauben also, dass die Abmahner kaum ordentlich gearbeitet haben. Vorsichtig ausgedrückt. Andere Juristen sind weniger zurückhaltend und verdächtigen das ganze Abmahnnetzwerk um Urmann des "bandenmäßigen Betrugs".

Gut möglich, dass selbst die Abmahner ahnen, wie wenig ihr Gutachten wert ist. Soweit ersichtlich, hat zumindest der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der für Urmann + Collegen mit dem Gericht in Kontakt war, das Gutachten nur auf richterliche Nachfrage herausgerückt. Üblich wäre es dagegen, ein solches Schriftstück von selbst allen Akten beizulegen.

Experten bezweifeln seriöse Vorgehensweise

Die Kölner Richter prüfen derzeit, ob das vollständige Gutachten wenigstens Journalisten zur Verfügung gestellt werden kann. Tatsächlich warten nicht nur Reporter und Juristen auf das Schriftstück, auch Techniker sind interessiert an der Frage, ob Videostreaming tatsächlich so überwacht werden kann, wie die Abmahner um Urmann das vorgeben. Bislang halten auch Experten eine seriöse, rechtlich einwandfreie Vorgehensweise für ausgeschlossen.

Thomas Urmann dagegen schließt humorvoll, wie es seine Art ist, gar nichts aus, schon gar nicht, weitere Abmahnungen zu verschicken. Ein bisschen unsicherer als zuletzt klingt er aber doch, wenn er sagt, er werde sich kommende Woche mit "The Archive", seinem Mandanten, besprechen, "und dann werden wir sehen, wie wir jeweils weiter vorgehen." Derzeit allerdings verschicke er keine Abmahnungen, sagt Urmann, dabei hatte er noch im Dezember versprochen, seine Briefe munter weiter durch die Republik zu senden.

Jetzt ist er auch noch mit anderen Problemen beschäftigt, zum Beispiel mit der Frage, ob sein Mandant, "The Archive", überhaupt die Rechte an den Streifen hält. Auch daran gibt es mittlerweile begründete Zweifel, denn die Rechte an den simplen Sexfilmchen wurden so oft verkauft, dass unklar ist, wem sie überhaupt gehören. Urmann wendet auch da sein bewährtes Prinzip an. Nichts ausschließen: "Wenn da irgendwo in der Kette ein vorsätzlicher Fehler Dritter ist, kann man das schwerlich unserem Mandanten anlasten." So einfach ist das für ihn. Aber Internetnutzer erst mal zur Kasse bitten - das geht offenbar schon.

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