Liebesdienste in der JVA:Gefängnispsychologin muss in Haft

Sexueller Missbrauch von Häftlingen und besonders schwere Bestechlichkeit: Eine ehemalige Gefängnispsychologin ist vom Münchner Amtsgericht zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Für Zuwendungen brachte sie einem Häftling ein Handy mit.

Von Christian Rost

Eine Psychologin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Stadelheim ist am Freitag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Ein Münchner Schöffengericht sprach die 50-Jährige in 25 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Gefangenen und in einem Fall der Bestechlichkeit schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung eine Bewährungsstrafe.

Kerstin S. arbeitete seit 2005 in der JVA und betreute psychisch kranke Gefangene. Mit zwei Häftlingen hatte sie nach der Auffassung des Gerichts teils über Jahre hinweg ein Verhältnis. Dabei kam es in 25 Fällen zu Intimitäten im Beratungszimmer der Psychologin in der JVA. In 20 Fällen geschah das mit einem 40-jährigen Kurden, der auch nach seiner Haftentlassung 2011 noch eine Beziehung zu der Psychologin hatte. Für ihn schrieb sie Gefälligkeitsgutachten, damit er nicht abgeschoben wurde.

In fünf Fällen ließ sich Kerstin S. überdies mit einem 25-jährigen Häftling ein. Die Angeklagte selbst hatte beteuert, nur mit dem älteren Mann in ihrem Büro in der JVA geschlafen zu haben. Mit dem jüngeren Häftling sei es nur zu "sexuellen Handlungen" gekommen.

Wie die Vorsitzende Richterin Sabine Grommes betonte, habe die Frau dem 25-Jährigen aber im Gegenzug für die Zuwendungen ein Handy mit in die Haftanstalt gebracht. Dies wertete das Gericht als Bestechlichkeit. Um finanzielle Gegenleistungen sei es S. dabei nicht gegangen, so Grommes, die damit die Sichtweise von Verteidiger Alexander Eckstein einnahm. Der Anwalt hatte in seinem Plädoyer betont, Kerstin S. habe aus altruistischen Motiven heraus gehandelt.

Als nicht erwiesen sah das Gericht den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, dass S. dem 25-Jährigen auch Schlüssel für die JVA überlassen hatte, um damit Zweitschlüssel für eine geplante Flucht mit Geiselnahme herzustellen. Solche Plastikschlüssel, die tatsächlich funktionierten, waren in der Zelle eines Gefangenen gefunden worden. Staatsanwalt Andreas Franck sprach von einer "Katastrophe", wenn Häftlinge in der JVA an Schlüssel und Handys gelangen könnten.

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