Flüssigkeiten im Flugzeug:EU lockert Regeln für Handgepäck

Flüssigkeiten an Bord

Flüssigkeiten im Handgepäck? Nur im Plastikbeutel.

(Foto: dpa)

Gels, Sprays und Flüssigkeiten dürfen nur im Plastikbeutel mit ins Flugzeug-Handgepäck. Diese Bestimmungen lockert die EU nun minimal - ein erster Schritt hin zur kompletten Aufhebung.

Seit sieben Jahren ist es zum festen Ritual am Flughafen geworden: Passagiere packen ihre Cremes, Gels oder Sprays fein säuberlich in Plastikbeutel. Anders dürfen Flüssigkeiten bis zu 100 Millilieter nicht im Handgepäck mitgenommen werden. Die Regelung war 2006 aus Angst vor Attentaten mit getarntem Sprengstoff eingeführt worden.

Auf Interkontinentalflügen führte das dazu, dass Reisende, die Duty-Free-Waren außerhalb der EU gekauft hatten, diese beim Umsteigen innerhalb der EU abgeben mussten. Teure Parfums oder edler Whiskey landeten im Müll.

Damit soll nun Schluss sein. Mit einer neuen Technik zum Aufspüren von Flüssigsprengstoff lockert die EU die strengen Handgepäcksbestimmungen. Vom 31. Januar an gelten auf Flugreisen innerhalb der EU neue Regeln: Dem Bundesinnenministerium zufolge könnten dann Medikamente, Spezialnahrung wie beispielsweise Babynahrung sowie Flüssigkeiten aus Duty-Free-Einkäufen wieder im Handgepäck mitgenommen werden.

Deutsche Urlauber, die aus den USA über London zurück nach Berlin fliegen, können künftig also ihr im Duty-Free-Shop erworbenes Parfum mitnehmen. Die Flüssigkeit sollte jedoch in einem versiegelten Plastikbeutel sein. Die neue Regelung gilt umgekehrt auch für Reisende aus Europa, die im EU-Ausland umsteigen wollen.

"Die Änderung im Januar ist wirklich ein ziemlich kleiner erster Schritt", betont Dale Kidd, Sprecher von EU-Verkehrskommissar Siim Kallas. Nach Ansicht von Experten könnte dies das Ende des Flüssigkeitsverbots bedeuten. Kidd zieht eine komplette Aufhebung der Beschränkungen für Flüssigkeiten 2016 in Erwägung.

Bis dahin jedoch heißt es weiterhin: Flüssigkeiten, deren Menge 100 Milliliter übersteigt und bei denen es sich nicht um Medizin, Spezialnahrung oder zollfreie Ware handelt, müssen mit dem normalen Gepäck aufgegeben werden.

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