EnBW-Affäre:Mappus verklagt seine Berater

Former Baden-Wuerttemberg premier Mappus (CDU) gestures before hearing at EnBW commission of enquiry in Stuttgart

Stefan Mappus (CDU) im Stuttgarter Untersuchungsausschuss zum EnBW-Deal.

(Foto: REUTERS)

Stefan Mappus schlägt zurück. Er verklagt die Kanzlei, die ihm beim teuren EnBW-Deal empfohlen haben soll, das Parlament in Stuttgart zu übergehen. Sein eigener Anwalt sagt, Mappus werde sich nicht "zur Schlachtbank" führen lassen.

Der Streit über die Verstaatlichung des Energieversorgers EnBW läuft seit mehr als drei Jahren. Nun geht Stefan Mappus in die Offensive: Der ehemalige Ministerpräsident von Baden-Württemberg verklagt die Anwaltskanzlei Gleiss Lutz auf Schadenersatz. Das kündigte Mappus' Anwalt Bernd Schünemann im Untersuchungsausschuss des Landtags zum EnBW-Deal an. Der Vorwurf: Die Kanzlei habe Mappus beim Rückkauf der EnBW-Anteile vom französischen Energiekonzern EdF fehlerhaft beraten.

Der CDU-Politiker hatte Ende 2010 innerhalb weniger Wochen mit dem französischen Energiekonzern EdF ausgehandelt, dessen Anteil von 45 Prozent an EnBW für 4,7 Milliarden Euro zu übernehmen. Beraten wurde er dabei von der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz und der Investmentbank Morgan Stanley. In drei parallelen Verfahren wird untersucht, ob der damalige Regierungschef zuviel bezahlt und dem Land damit Schaden zugefügt hat.

Außer dem Untersuchungsausschuss des Landes ermittelt auch die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Untreue. Zudem versucht die grün-rote Landesregierung, über ein Schiedsverfahren von der EdF die zu viel gezahlte Summe zurückzubekommen. Ob der Preis angemessen war, darüber tobt ein Gutachterstreit.

Mappus hatte die Kanzlei Gleiss Lutz schon bei seinem letzten Auftritt im Untersuchungsausschuss im Juni der Lüge bezichtigt. Deren Anwalt Martin Schockenhoff habe ihm Ende 2010 signalisiert, er könne den Kauf des Aktienpakets ohne Zustimmung des Landtages abschließen. Schockenhoff hatte dagegen erklärt, Mappus habe dies selbst entschieden, ohne den Rat der Juristen abzuwarten.

Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hatte festgestellt, dass Mappus gegen die Verfassung verstieß, als er das Parlament überging.

Mappus könne sich nicht wegen eines Beratungsfehlers zur Schlachtbank führen lassen, sagte Schünemann nun im Untersuchungsausschuss. Er warf zudem dem Ausschuss und der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor, Mappus unfair zu behandeln.

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