Flughafen München:Dritte Startbahn darf gebaut werden

Prozess dritte Startbahn München

Die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München darf aus rechtlicher Sicht gebaut werden. So würde der erweiterte Flughafen aussehen.

(Foto: dpa)

Die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München darf gebaut werden - zumindest aus rechtlicher Sicht. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies alle 17 Klagen ab. Besonders schlimm für die Ausbau-Gegner: Eine Revision wird nicht zugelassen. Im Gerichtssaal kommt es zu Tumulten.

Von Marco Völklein und Ingrid Fuchs

Als Richter Erwin Allesch das Urteil verkündet, geht ein Aufschrei durch den Saal. Etwa 300 Startbahn-Gegner stehen auf und beginnen im Chor die Bayernhymne zu singen. Laut und trotzig. Die umstrittene dritte Startbahn am Flughafen München darf aus rechtlicher Sicht gebaut werden. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichthof (BayVGH) in München an diesem Mittwochvormittag bestätigt. Alle Klagen werden abgewiesen. Für die Gegner besonders schlimm: Auch die Revision wird nicht zugelassen.

Der Flughafen München will im Erdinger Moos eine vier Kilometer lange neue Piste inklusive Rollwegen und einer neuen, dritten Feuerwache errichten, um damit für den internationalen Wettbewerb unter den Airports gerüstet zu sein. 17 Kläger, darunter Anwohner, betroffene Kommunen sowie der Bund Naturschutz in Bayern (BN), hatten gegen den sogenannten Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern aus dem Sommer 2011 geklagt. Sie befürchten unter anderem immense Lärmbelastungen für die Anrainer und große Schäden für die Natur.

Es gebe durch die dritte Startbahn keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt, erklärt Richter Allesch bei der Urteilsverkündung. "Was ist Wahrheit?", schreit ein Mann. Plötzlich brüllen alle durcheinander - und der Richter will den Saal räumen lassen. Nur Kläger, Beklagte und Medienvertreter sollen jetzt noch bleiben dürfen. Minuten vergehen. Eine Gruppe beginnt "Wir sind das Volk" zu skandieren. Dann kommen Polizeibeamte.

Wirklich eingreifen müssen sie dann aber doch nicht. Ein Großteil der Startbahn-Gegner steht wie erstarrt im Saal, manche tuscheln aufgebracht, zwei Babys fangen an zu schreien. Nur langsam schiebt sich die Schlange nach draußen, vor dem Gebäude spielt ein Trompeter das Lied "Über den Wolken". Im Saal ist nun wieder einigermaßen Ruhe eingekehrt. Richter Allesch liest schnell den Rest der Urteilsbegründung vor. Dann ist die Sitzung beendet.

Seit März 2013 hatte das Gericht unter dem Vorsitz des VGH-Vizepräsidenten Allesch in einem speziell für dieses Mammutverfahren angemieteten Saal im Amt für Ländliche Entwicklung in der Infanteriestraße an mehr als 40 Tagen verhandelt. Gegner wie Befürworter hatten sich nicht nur eine wahre Schlacht der Schriftsätze mit Anträgen, Erwiderungen und Gegenreden geliefert, vielmehr waren auch vor Gericht Dutzende Sachverständige, Gutachter und Betroffene aufgetreten und hatten ihre Argumente für und wider das 1,3-Milliarden-Euro-Projekt vorgebracht.

Bürgerentscheid gegen die dritte Piste

Auch wenn das Gericht nun den Planfeststellungsbeschluss bestätigt hat, kann Flughafenchef Michael Kerkloh noch lange nicht die Firmen mit dem Bau der dritten Piste beauftragen. Das hängt mit der Eigentümerstruktur des Flughafens zusammen: Die Flughafen-Betreibergesellschaft gehört zu 51 Prozent dem Freistaat Bayern, 26 Prozent hält der Bund, und 23 Prozent gehören der Stadt München. Nur wenn alle drei Gesellschafter der dritten Startbahn zustimmen, darf der Flughafen losbauen.

Im Sommer 2012 aber votierten die Münchner in einem Bürgerentscheid gegen die dritte Piste. Auch wenn das Votum juristisch nur ein Jahr lang bindend war - die meisten Fraktionen im Stadtrat fühlen sich weiter daran gebunden. Ebenso haben die OB-Kandidaten von SPD, CSU und Grünen zugesagt, sich weiterhin daran zu halten. Josef Schmid (CSU) schränkte ein, dass dies für ihn nur gelte, solange "keine anderen Fakten vorliegen".

Flughafenchef Kerkloh wollte dennoch (mit Rückendeckung des Freistaats) erreichen, dass zumindest die Baugenehmigung rechtlich abgesichert in der Schublade liegt. Sollte es den Startbahn-Befürwortern dann in ein paar Jahren irgendwie gelingen, doch noch einen Ausweg aus der politischen Zwickmühle zu finden, könnte er mit dem Bau beginnen.

Die FDP im Münchner Stadtrat fordert daher immer mal wieder, die Stadt möge zumindest mal über den Verkauf ihrer Anteile nachdenken. Dann wäre das Vetorecht der Stadt nicht mehr gegeben. SPD, CSU und Grüne lehnen einen Verkauf der Anteile aber bislang strikt ab.

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