Grenzwerte von Bisphenol A:Schwenk mit Symbolwert

Grenzwert rauf, Grenzwert runter: So wie die Regulierungsbehörden mit der umstrittenen Chemikalie Bisphenol A umgehen, steigt bei Verbrauchern wohl kaum das Vertrauen. Derzeit wird ein erneuter Schwenk diskutiert. Ist der Stoff doch gefährlicher als zuvor behauptet?

Von Wiebke Rögener

Bisphenol A, kurz BPA, tut, was rund tausend andere Chemikalien auch tun: Er wirkt ähnlich wie ein Sexualhormon - Wissenschaftler sprechen von einem Endokrinen Disruptor. Doch kaum ein anderer Störenfried im Hormonhaushalt hat es zu ähnlicher Bekanntheit gebracht, um keinen wird in Wissenschaft und Öffentlichkeit so ausdauernd gestritten.

BPA ist allgegenwärtig, von Autoteilen bis zu Zahnfüllungen, und mit einer weltweiten Jahresproduktion von 3,8 Millionen Tonnen eines der Schwergewichte im Chemie-Geschäft. Er steht allerdings im Verdacht, die Fortpflanzung zu stören und wird unter anderem mit Herzkrankheiten, Übergewicht und Krebs in Verbindung gebracht. Die Industrie erklärt, bei Konzentrationen, wie sie in der Umwelt und in Lebensmitteln vorkommen, seien keine solchen Effekte bewiesen.

Die Europäische Lebensmittelbehörde Efsa hat kürzlich mit einem überraschenden Vorschlag in den Streit eingegriffen: Die Obergrenze für BPA, die bei täglicher Aufnahme noch als ungefährlich gilt, soll von bisher 50 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht auf fünf Mikrogramm gesenkt werden. Damit dieser Vorschlag umgesetzt wird, muss die EU-Kommission einen Beschluss fassen. Vorerst steht die Bewertung bis Mitte März im Internet zur Diskussion.

Bemerkenswert ist die Efsa-Stellungnahme, weil die tolerierbare Tagesdosis ("Tolerable Daily Intake", TDI) auf Anraten der gleichen Behörde 2007 von zehn auf 50 Mikrogramm hinaufgesetzt wurde. Die Substanz berge weniger Risiken als gedacht, hieß es damals, und seither hat die Efsa die erhöhte Obergrenze immer wieder gegen Kritiker und Umweltschützer verteidigt. Noch im November 2011, als französische Behörden strengere Schutzvorschriften erließen und ankündigten, BPA aus Lebensmittelverpackungen zu verbannen, erklärte die Efsa, es gebe keinen Anlass, den TDI-Wert zu ändern. Kurz darauf, im Februar 2012, kündigte sie doch eine Überprüfung an.

An wissenschaftlichen Studienergebnissen für und wider die Risiken von BPA gab es indes schon zuvor keinen Mangel, fast täglich erscheinen neue Publikationen. "Die erdrückende Mehrheit der Studien hat auch zuvor schon Gesundheitseffekte von Bisphenol A gezeigt, die von der Efsa jedoch bislang beharrlich ignoriert wurden", kommentiert Sarah Häuser, die beim BUND für Chemikalienpolitik zuständig ist.

Zunächst dominierten Studien aus der Industrie

Geändert hat sich offenbar die Politik der Behörde mit Sitz in Parma. Früher beharrte die Efsa darauf, sich vor allem auf teure Studien mit vielen Versuchstieren zu stützen, die den anspruchsvollen Standards der "Guten Laborpraxis (GLP)" entsprachen. Daher gingen vor allem Industrie-finanzierte Studien in die Bewertung ein. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass auch kleinere, gut geplante Studien unabhängiger Forscher interessante Ergebnisse beitragen können. Jedenfalls halten die Efsa-Experten es nun doch für wahrscheinlich, dass BPA Effekte auf die weibliche Brustdrüse hat, auch Leber und Nieren könnten Schaden nehmen.

Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) in Berlin vollzieht diesen Schwenk offenbar mit. Bislang hatte das BfR die Efsa-Linie stets verteidigt. Jetzt aber erklärt Detlef Wölfle von der Abteilung "Sicherheit von verbrauchernahen Produkten" des BfR: "In den vergangenen drei Jahren gab es eine Unmenge von Studien zu BPA, und die Unsicherheit ist dadurch keineswegs kleiner geworden." So wisse man jetzt, dass BPA im Stoffwechsel der Maus erheblich schneller abgebaut wird als beim Menschen. Daher liege - bei vergleichbarer Aufnahme von BPA - die Konzentration im Blut des Menschen deutlich höher als bei Mäusen. Wenn Ergebnisse aus Tierversuchen auf Menschen übertragen werden, müsse man daher einen größeren Unsicherheitsfaktor einrechnen.

"Es ist zu begrüßen, dass die EFSA beschossen hat, den Unsicherheiten durch einen niedrigeren TDI Rechnung zu tragen", sagt Wölfle. 2006 hatte die Efsa noch konträr argumentiert: BPA werde vom menschlichen Organismus schneller abgebaut als bei Mäusen und Ratten, hieß es damals. Eine Fehleinschätzung sei dies nicht gewesen, erklärt ein Efsa-Sprecher, die Wissenschaft habe sich eben weiterentwickelt.

"Die Regulation und Bewertung von Chemikalien ist häufig auch politisch beeinflusst. Dass die Efsa hier zu einer Neubewertung gekommen ist, hat auch damit zu tun, dass der öffentliche Druck immens groß ist - Bisphenol A hat in der Diskussion um hormonähnlich wirkende Chemikalien hohen Symbolwert", kommentiert Andreas Gies, Leiter der Abteilung Umwelthygiene des Umweltbundesamtes (UBA). Zudem hätten Wissenschaftler, die bisher die Studien im Auftrag der Industrie durchgeführt haben, angesichts neuer Studien mit einem Umdenken begonnen. So zeigten Tierversuche kürzlich, dass BPA Stoffwechselstörungen bei den Nachkommen hervorruft, wenn trächtige Mäuse damit gefüttert werden - auch wenn die Menge weit unterhalb der für ungefährlich gehaltenen Dosis liegt (Reproductive Toxicology, Bd. 42, 2013).

Die Kunststoffindustrie gibt sich gelassen. Die Neubewertung von BPA durch die Efsa sei angesichts der Vielzahl der Studien und der Fülle der Fragen sinnvoll, erklärt der Industrieverband Plastics Europe auf Anfrage, man habe keine Einwände gegen das Verfahren. Aus dem reduzierten vorläufigen TDI ergäben sich "keine direkten wirtschaftlichen Auswirkungen". Die Industrie geht davon aus, dass BPA verwendet werden kann wie bisher, denn die Obergrenze für die Aufnahme von BPA werde ohnehin nicht erreicht.

In der Tat hat die Efsa in Berechnungen, die sie im Sommer 2013 vorlegte, ermittelt, dass Menschen aus Lebensmitteln und Umwelt weniger BPA aufnehmen, als auch mit dem niedrigeren TDI zulässig wäre. 2006 hatte die Efsa noch geschätzt, dass Säuglinge bis zu elf Mikrogramm BPA pro Kilogramm aufnehmen - gut doppelt so viel, wie die jetzt vorgeschlagene Obergrenze erlauben würde. Den neuen Berechnungen zufolge nehmen Kleinkinder weniger als ein Mikrogramm auf, für größere Kinder und Erwachsene liegen die Werte noch niedriger - damit wäre alles im grünen Bereich.

Gefahr aus Konservendosen und Trinkwasserleitungen?

Die Kommission Human-Biomonitoring des Umweltbundesamtes (UBA) kam 2012 bei Messungen in Deutschland allerdings zu anderen Ergebnissen. (Bundesgesundheitsblatt, Bd. 55, 2012). "Aus den Werten, die wir im Urin gemessen haben, kann zurückgerechnet werden, dass Kinder und Jugendliche in Einzelfällen täglich bis zu sieben Mikrogramm Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht aufnehmen" berichtet Andreas Gies. Deutlich mehr also als der jetzt vorgeschlagene Höchstwert von fünf Mikrogramm.

Gies ist daher nicht der Meinung, dass alles beim Alten bleiben kann: "Wenn der TDI jetzt gesenkt wird, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um ihn einzuhalten." Als relevante Quellen seien Lebensmittelverpackungen, etwa die Innenbeschichtungen von Konservendosen, zu prüfen. Auch die Risiken der Innenbeschichtung von Trinkwasserleitungen müssten überdacht werden. Darüber hinaus gebe es weitere Quellen , von denen man nicht genau wisse, wie viel sie beitragen, etwa Kassenbons aus Thermopapier, oder moderne Kunststoffmöbel aus Polycarbonat.

Auch Detlef Wölfle vom BfR sieht neuen Regulierungsbedarf: "Wenn die EU-Kommission dem Efsa-Vorschlag folgt, müsste die Verordnung geändert werden, die begrenzt, wie viel BPA aus Verpackungsmaterial in Lebensmittel übergehen darf - der sogenannte Migrationswert. Er müsste halbiert werden."

Strittig ist, ob der neue BPA-Grenzwert auch Einfluss auf die Regulierung der Substanz im europäischen Chemikalienrecht (Reach) haben wird. Deutschland ist federführend für die derzeit laufende Bewertung von BPA durch die Europäische Chemikalienbehörde in Helsinki (Echa). Derzeit wird bei der Echa ein Antrag aus Frankreich diskutiert, BPA künftig als Stoff zu behandeln, der "wahrscheinlich" die Fortpflanzung gefährdet. Bislang galt er bloß als "verdächtig".

Mark Schwägler, Koordinator der Stoffbewertung bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in Dortmund, sieht hier keinen Zusammenhang. Die Verfahren bei Echa und Efsa laufen demnach unabhängig voneinander.

Anders sieht es Christoph Schulte, Leiter des Fachgebiets Chemikalien im Umweltbundesamt und dort zuständig für Reach. "Die Herabsetzung des TDI wird mit Sicherheit auch die Bewertung von BPA im Reach-Prozess beeinflussen", sagt er. "Wenn BPA als hormonähnlicher Stoff als besonders besorgniserregende Chemikalie identifiziert würde, stünde eine Zulassungspflicht für jede Verwendungsart an. Das hieße, BPA dürfte wahrscheinlich auf Antrag weiter verwendet werden - etwa für CDs, die man ja kaum in den Mund nimmt - aber es würde für jeden Einsatzbereich geprüft, ob die Substanz hier sicher ist und ob es bessere Alternativen gibt", sagt Andreas Gies. Damit würde also weit mehr reguliert, als nur der BPA-Gehalt in Lebensmittelverpackungen, die ohnehin nur etwa drei Prozent der gesamten BPA-Produktion ausmachen.

Doch dieser Prozess könnte sich hinziehen. Noch mehrere Jahre werde die Bewertung von Bisphenol A im Reach-Prozess dauern, meint Mark Schwägler. Gies dagegen hofft auf eine beschleunigte Diskussion: "Mich erinnert das an die lange Auseinandersetzung um Asbest: Von den ersten Warnungen des Umweltbundesamtes bis zum Verbot hat es 13 Jahre gedauert."

Zunächst bleibt abzuwarten, ob die EU-Kommission dem Efsa-Vorschlag für eine Absenkung des TDI folgt. Ohnehin wird es sich um eine vorläufige Obergrenze handeln, weil die EU-Behörde noch die Ergebnisse laufender Forschungsarbeiten über hormonelle Wirkungen in den USA im Rahmen des National Toxicology Program abwarten will. "Das kann durchaus zu noch niedrigeren Grenzwerten führen", meint Gies.

Umweltschutzorganisationen dagegen sind misstrauisch. Es sei nicht auszuschließen, dass der TDI wieder heraufgesetzt werde, meint Chemie-Expertin Tatjana Santos vom European Environmental Bureau in Brüssel. Sie fürchtet, EU und USA würden sich letztlich auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen, also auf möglichst laxe Standards.

Hintergrund könnte das angestrebte Transatlantische Freihandelsabkommen sein. Hohe Umweltstandards gelten da als Hindernis. Detlef Wölfle vom BfR hält einen solchen Zusammenhang für unwahrscheinlich. Bei Entscheidungen der EU-Kommission spiele vor allem die Harmonisierung von Grenzwerten innerhalb der EU eine Rolle. "Die ist schon schwierig genug zu erreichen, wenn man etwa an die Position Frankreichs denkt, das im Alleingang strengere Vorschriften erlassen hat."

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