Fall Teresa Z.:Gericht bestätigt Urteil gegen Prügel-Polizisten

Er brach Teresa Z. Nasenbein und Augenhöhle und wurde dafür zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt. Nun hat das Münchner Landgericht das Urteil gegen den Polizisten Frank W. bestätigt. Ihm bleibt jedoch die Chance auf eine Revision.

Der Polizeibeamte Frank W. ist am Montag vom Münchner Landgericht in zweiter Instanz wegen Körperverletzung im Amt zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Strafkammer hat die Berufung des Angeklagten als unbegründet verworfen. Damit ist sie dem Antrag der Staatsanwaltschaft und des Anwalts der Nebenklägerin gefolgt. Dem 34 Jahre alten Beamten bleibt noch eine Revision beim Oberlandesgericht.

Frank W. ist derzeit vom Dienst suspendiert, das Disziplinarverfahren gegen ihn ruhte, so lange noch verhandelt wurde, nun kann es möglicherweise wieder aufgenommen werden. Wird ein Polizist zu mehr als zwölf Monaten verurteilt, muss er aus dem Dienst ausscheiden. Aber auch nach der minder schweren Verurteilung durch das Landgericht muss der 34-Jährige jetzt mit einer Entlassung aus dem Polizeidienst rechnen.

Geschrien und gestrampelt

Es geschah an einem Sonntag im Januar 2013. Teresa Z., eine junge Frau, stritt auf der Straße mit ihrem Freund, rief die Polizei, die das Paar in getrennten Wagen zur Inspektion bringen wollte. Im Fahrzeug verweigerten die Beamten der Tierarzthelferin einen Anruf bei ihrer Mutter und nahmen ihr das Handy ab. Sie wurde wütend, man legte ihr schließlich Handschellen an.

Diese Vorgeschichte kannte der Angeklagte nicht, als er sie im Innenhof des Reviers übernahm und in eine Haftzelle brachte. Die heute 24-Jährige wehrte sich dabei heftig. Die gefesselte junge Frau lag auf einer Pritsche, unbestritten hat sie geschrien und gestrampelt und schließlich dem Angeklagten, der sie beruhigen wollte, ins Gesicht gespuckt. Nach ihren Angaben hat er sofort ausgeholt und ihr einen Fausthieb versetzt, der ihr laut späterer Untersuchung das Nasenbein und einen Augenhöhlenboden brach.

Der Beamte hatte seiner Version zufolge den Kopf der Frau auf sich zu rasen sehen und reflexartig aus Angst vor einer Verletzung zugeschlagen. Wie schon das Erstgericht ging auch die Berufungskammer von einer Provokation durch die Nebenklägerin aus. Eine Gefahr für den Angeklagten, die dessen Faustschlag gerechtfertigt hätte, habe aber nicht bestanden. Nach den Aussagen des Opfers und weiterer Zeugen "stand ein Kopfstoß nicht bevor". Die Strafe von zehn Monaten mit Bewährung sei angemessen. Als Auflage muss der Angeklagte 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, steht dem Beamten ein Disziplinarverfahren bevor.

Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt. Unmittelbar nach dem ersten Prozess bedauerte der neue Münchner Polizeipräsident in einem Schreiben an das Opfer den Vorfall.

Mit seinem Entschluss, eine Woche nach dem Urteil des Amtsgerichts Rechtsmittel einzulegen, hatte Frank W. im Sommer Münchens neuen Polizeipräsidenten Hubertus Andrä brüskiert. Der hatte sich einen Tag nach dem Prozess in einem Brief an Teresa Z. bereits für den Schlag seines Beamten entschuldigt und auch finanzielle Entschädigung in Aussicht gestellt.

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