Steuerfall Uli Hoeneß:Gericht unterbricht Prozess, Urteil wohl am Donnerstag

+++ Dritter Verhandlungstag im Hoeneß-Prozess nach einer Stunde vertagt +++ Richter und Verteidiger akzeptieren Steuerschuld von etwa 27 Millionen Euro +++ Urteil wird für Donnerstag erwartet: Die entscheidende Frage bleibt, ob die Selbstanzeige wirksam ist.

Der dritte Prozesstag im Newsblog

Der Prozess gegen Uli Hoeneß geht in die entscheidende Phase. Alles spricht dafür, dass das Urteil gegen den FC-Bayern-Präsidenten am Donnerstag gefällt wird. Dabei geht es um eine Summe von 27 Millionen Euro Steuerschuld. Aus dem Justizpalast berichten Bastian Brinkmann und Lisa Sonnabend. In der Redaktion verfolgen Matthias Kolb und Matthias Schmid die Ereignisse.

Urteil wird für Donnerstag erwartet: Nach nur einer guten Stunde unterbricht Richter Heindl am Mittwoch die Sitzung kurz vor elf Uhr, es geht am Donnerstagmorgen weiter. Wenn es keine weiteren Anträge gibt, wird die Beweisaufnahme geschlossen. Konkret bedeutet das: Die Plädoyers werden dann aller Voraussicht nach am Donnerstag gehalten und auch das Urteil wird dann wohl bereits gefällt. Das bedeutet für den Bayern-Präsidenten: Entweder wird das Verfahren eingestellt und er bleibt somit straffrei - oder es kommt zur Verurteilung. Dann droht Hoeneß eine Haftstrafe. Die entscheidende Frage, die das Gericht klären muss, ist: Ist die Selbstanzeige gültig oder nicht? Hoeneß-Verteidiger Hanns Feigen sagte am Mittwochmorgen in einem kämpferischen Vortrag: "In der Selbstanzeige von Hoeneß sind sämtliche Zahlen, über die wir jetzt sprechen, bereits enthalten." Die Staatsanwaltschaft hält sie dagegen weiter für unwirksam. In der ersten Version der Selbstanzeige seien nicht für alle Jahre positive Einkünfte angegegen worden, erst in der zweiten Version sei dies geschehen. Nun entscheidet der Richter.

Schätzung nachvollziehbar: Aus den Eckdaten der Hoeneß-Konten hat die für den Fall zuständige Steuerfahnderin eine Höchstbetragsschätzung erstellt. Sie kommt auf rund 27 Millionen Euro, die Hoeneß hinterzogen hat. "Wir haben den gestrigen Abend genutzt, um die Daten der Steuerfahnderin selbst noch mal nachzuvollziehen", sagt Richter Rupert Heindl. Die Prüfung habe ergeben, dass ihre Berechnung korrekt sei. Auch die Verteidigung gab zu Protokoll, dass die "Berechnung sachgerecht" sei. Die 27 Millionen Euro sind nun also die Summe, die für den Fall einer Verurteilung relevant ist.

Daten auf USB-Stick: Wann hat Hoeneß' Unterlagen von der Bank bekommen? Erst Ende Februar 2014 hat er einen USB-Stick an das Finanzamt übergeben. Darauf finden sich jedoch PDF-Dateien mit einem Erstelldatum vom 18. Januar 2013, vom Tag der Selbstanzeige, der mehr als ein Jahr zurückliegt. Jedoch wurden die Dateien im Februar 2014 zuletzt geändert, sagt der IT-Experte des Finanzamts als Zeuge aus. Was geändert wurde, lasse sich nicht klären. Hoeneß' Verteidigung widerspricht heftig, dass Hoeneß schon im Januar 2013 Unterlagen hatte, die er dem Finanzamt erst ein Jahr später übergeben habe. "Die These, die Daten der Bank lagen Herrn Hoeneß oder der Verteidigung am 18. Januar 2013 vor, ist reiner Unfug", sagt sein Verteidiger, Hanns Feigen. Die Bank habe einfach am Tag der Selbstanzeige alle Unterlagen zum Fall Hoeneß in PDFs umgewandelt. Diese seien völlig ungeordnet, wie "viele Schuhkartons, die auf dem Boden ausgekippt werden", sagt der Anwalt. Der IT-Experte der Bank könne das bei Bedarf vor Gericht aussagen. Aus diesen Dateien hätte man nichts zuordnen können, ohne "jahrelang" Material zu sichten, so die Verteidigung. Die tatsächliche Aufbereitung hätte dann bis Februar 2014 gedauert.

Hoeneß hätte massiv vom Steuerabkommen profitiert: Zigtausende Steuerhinterzieher wären auf einen Schlag straffrei geworden. Die Schweizer Banken hätten dafür bei ihren Kunden einen Milliardenbetrag eingesammelt und an den deutschen Staat überwiesen. Das sah der Deal hinter dem gescheiterten Steuerabkommen vor. Für Hoeneß soll die Schweizer Bank Vontobel, über die die geheimen Spekulationsgeschäfte abgewickelt wurden, eine einmalige Zahlung von 6,3 Millionen Euro errechnet haben. Das geht nach Informationen der Süddeutschen Zeitung aus Ermittlungsunterlagen hervor. Die Behörden beziffern die Steuerschuld von Hoeneß inzwischen auf mehr als 27 Millionen Euro. Das Steuerabkommen hätte Hoeneß also nicht nur vor einer potenziellen Verurteilung bewahrt, sondern auch sein Vermögen geschont. Es hätte ihm wahrscheinlich 20 Millionen Euro erspart. SPD und Grüne hatten das Steuerabkommen Ende 2012 im Bundesrat gestoppt.

Wie kommt die Steuerfahndung auf 27,2 Millionen? Die für Hoeneß zuständige Steuerfahnderin aus Rosenheim argumentierte am Dienstag folgendermaßen: Zu den bereits bekannten 3,5 Millionen Euro aus Kapitalerträgen kommen weitere 23,7 Millionen Euro. Das sind Einkünfte aus Spekulationsgeschäften. Sie habe diese mithilfe von Unterlagen überschlagen, die Hoeneß erst wenige Tage vor Prozessbeginn an das Finanzamt übergeben hat. Erst diese Dokumente zeigen, wie viel Hoeneß durch Wetten auf Währungen verdient hat, durch sogenannte Devisentermingeschäfte. Sollte die genaue Steuerschuld berechnet werden, bräuchte die Steuerfahndung deutlich mehr Zeit, denn die Berechnungen stützen sich bisher nur auf grobe Kontostände. Wie Hoeneß genau spekuliert hat, ist also noch nicht in die Schätzung eingeflossen. Hat ein Anleger Währungen lange genug gehalten, könnten solche Geschäfte nach damaliger Gesetzeslage ganz oder teilweise steuerfrei gewesen sein.

Steuerfall belastet die im Bayern-Aufsichtsrat sitzenden Unternehmen: Durch den Steuerbetrug von Uli Hoeneß ist nach Einschätzung der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) bereits ein erheblicher Schaden für die im Bayern-Aufsichtsrat vertretenen Firmen entstanden. Es sei "sicherlich nicht von Vorteil, ständig mit der Straftat von Herrn Hoeneß auf Seite eins und zur besten Sendezeit erwähnt zu werden", sagte SdK-Vorstandsmitglied Daniel Bauer dem Handelsblatt Online. Zudem dürften es die Konzerne in Zukunft schwer haben, gegenüber Mitarbeitern, die Verfehlungen begangen haben, Konsequenzen zu ziehen "wenn man gegenüber einem, wenn auch geständigen, Steuerstraftäter keine Konsequenzen verlangt".

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