Lebenspartnerschaften:Kabinett erweitert Adoptionsrecht für Homosexuelle

Das schwarz-rote Kabinett weitet die Rechte für homosexuelle Lebenspartner aus. Sie sollen die bereits adoptierten Kinder ihres Partners ebenfalls adoptieren dürfen. De facto ist diese Sukzessivadoption allerdings jetzt schon möglich. Die Grünen fordern die volle Gleichberechtigung.

Von Robert Roßmann, Berlin

Die Bundesregierung will die Adoption von Kindern durch homosexuelle Paare erleichtern. Das Kabinett beschloss deshalb am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur sogenannten Sukzessivadoption. Diese soll jetzt auch gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern erlaubt werden. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, das sei "ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur völligen rechtlichen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften".

Mit dem Gesetzentwurf setzt die Regierung allerdings nur ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Dieses hatte im Februar 2013 entschieden, dass das bisher geltende Verbot von Sukzessivadoptionen durch Lebenspartner gegen das Grundgesetz verstößt. Die Richter forderten den Gesetzgeber auf, bis 30. Juni 2014 für "eine verfassungsgemäße Regelung" zu sorgen. Darauf reagiert die Regierung nun mit ihrem Gesetzentwurf.

Homosexuelle Lebenspartner konnten bisher schon das leibliche Kind des anderen Partners adoptieren ("Stiefkindadoption"). Künftig soll es auch möglich sein, dass Lebenspartner ein vom anderen Partner bereits adoptiertes Kind ebenfalls adoptieren. Dieses Verfahren heißt "Sukzessivadoption". Ein volles Adoptionsrecht wird es wegen des Widerstands der Unionsfraktion aber auch weiterhin nicht geben. Ohne das Urteil des Verfassungsgerichts hätten CDU und CSU nicht einmal die Sukzessivadoption akzeptiert.

Beck: "homophobe Ewiggestrige in der Union"

Die Grünen warfen Maas vor, mit seinem Gesetzentwurf nicht weit genug zu gehen. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Volker Beck, sprach von einer "vorgegaukelten Gleichstellung". Die SPD dürfe sich nicht "von homophoben Ewiggestrigen in der Union die Politik diktieren lassen". Die große Koalition müsse Homosexuellen endlich auch die vollen Adoptionsrechte einräumen. Beck sagte, der jetzt beschlossene Gesetzentwurf sei "noch nicht einmal weiße Salbe".

Der Grüne bezog sich damit auf einen Passus im Urteil des Verfassungsgerichts. Dieses hatte 2013 entschieden, dass bis zur notwendigen gesetzlichen Neuregelung das bestehende Lebenspartnerschaftsgesetz derart anzuwenden sei, "dass die Adoption des angenommenen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich ist". Homosexuellen Lebenspartnern ist deshalb bereits seit dem Urteil die Sukzessivadoption erlaubt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: