20 Jahre neues Namensrecht:Im Namen des Mannes

Hochzeit

Im Namensrecht geht heute einiges - nur keine Dreifach-Namen

(Foto: misterQM / photocase.de)

Noch immer entscheiden sich die meisten deutschen Ehepaare für einen gemeinsamen Familiennamen - überwiegend für den des Mannes. Dabei bietet das Gesetz seit 20 Jahren verschiedene Optionen der Gleichberechtigung. Ein Überblick.

Von Sonja Salzburger

Ein Geschäftsessen. Anton Rose erscheint in Begleitung einer Frau, die er als seine Ehepartnerin vorstellt. Der Chef schüttelt ihr die Hand: "Freut mich, Sie kennenzulernen, Frau Rose." "Ganz meinerseits, aber ich heiße Fuchs", antwortet die Frau.

Seit ziemlich genau 20 Jahren sind solche Missverständnisse nicht mehr ausgeschlossen. Denn am 1. April 1994 trat das neue Familiennamensrechtgesetz in Kraft. Seitdem müssen sich Verlobte nicht mehr für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, und Männer und Frauen können vor der Hochzeit gleichberechtigt darüber diskutieren, wie sie nach der Trauung heißen möchten. Sie haben folgende Möglichkeiten:

  • Der Klassiker: gemeinsamer Familienname

Lisa Fuchs und Anton Rose können sich vor ihrer Hochzeit auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen - und damit eine gesellschaftliche Norm erfüllen. Selbst in deutschen Großstädten wie München oder Köln entscheiden sich noch immer mehr als zwei Drittel für einen gemeinsamen Nachnamen, was in über 90 Prozent der Fälle heißt: Die Frau nimmt den Namen des Mannes an. "So weit ist die Emanzipation also gekommen", sagt Gerhard Benedikt, Leiter des Standesamtes München. Den eigenen Familiennamen an ihre Kinder weitervererben zu können, sei vielen Männern noch immer sehr wichtig. Manchen falle es leichter, mit der Tradition zu brechen, wenn die Frau einen besonders schönen Namen habe oder gar einen Adelstitel, weiß Benedikt. Auch ein schwer auszusprechender oder zu schreibender Name sei für manchen Mann ein Argument, den Geburtsnamen abzulegen.

Der Nachname ist übrigens keine Leihgabe: Mit seiner Übernahme gehört dieser fortan beiden Ehepartnern - auch dann, wenn die Ehe in die Brüche geht. Nach einer Scheidung darf derjenige, der seinen Geburtsnamen aufgegeben hat, deshalb entscheiden, ob er den Nachnamen seines Expartners weiterführen oder seinen Geburtsnamen annehmen möchte. Falls er seinen Nachnamen nicht noch einmal ändern möchte, kann er den Namen aus erster Ehe behalten und ihn sogar zum gemeinsamen Familiennamen einer zweiten Ehe bestimmen, sofern der neue Partner einverstanden ist, entschied das Bundesverfassungsgericht am 18. Februar 2004 - trotz langer und vehementer Proteste deutscher Adelsverbände.

  • Der Kompromiss: Doppelname

Wenn beide Partner an ihrem Geburtsnamen hängen, aber auf einen gemeinsamen Familiennamen nicht verzichten möchten, darf einer der beiden einen Doppelnamen annehmen. Anton Rose könnte dann zum Beispiel Anton Fuchs-Rose oder Anton Rose-Fuchs heißen. In diesem Fall würde Lisa Fuchs ihren Namen nicht ändern, auch alle gemeinsamen Kinder würden mit Nachnamen Fuchs heißen. Einen Doppelnamen zum Familiennamen zu bestimmen, so wie es in einigen anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Slowenien üblich ist, sieht das deutsche Recht nicht vor.

Eine Ausnahme ist allerdings möglich, wenn einer der beiden Partner bereits einen Doppelnamen hat. Wenn sich zum Beispiel Anton Rose-Müller von Frau Müller scheiden lässt, um anschließend Lisa Fuchs zu heiraten und seinen Nachnamen nicht mehr ändern möchte, kann Rose-Müller trotzdem der gemeinsame Familienname werden, auch die Kinder dürften dann so heißen. Allerdings müsste in diesem Fall Lisa Fuchs in der Ehe komplett auf ihren Geburtsnamen verzichten, eine Lisa Rose-Müller-Fuchs darf es laut Bundesverfassungsgericht nicht geben.

Es gibt jedoch Paare, die sich einen gemeinsamen Doppelnamen wünschen, der sich aus ihren beiden Geburtsnamen zusammensetzt - nicht zuletzt, weil es ihnen als die gerechteste Lösung erscheint. Das Bundesverfassungsgericht hat sich schon mehrmals mit diesem Thema beschäftigt, doch eine entsprechende Reform immer wieder abgelehnt. Der deutsche Gesetzgeber will dadurch verhindern, dass in den nächsten Generationen Bandwurmnamen auftreten.

Jeder in seinem Namen

  • Der individuelle Weg: kein gemeinsamer Familienname

Im März 1991 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Regelung von 1958, nach der automatisch der Geburtsname des Mannes gemeinsamer Familienname wurde, falls sich die Ehepartner nicht einigen konnten, für verfassungswidrig. Seit dem 1. April 1994 können Verlobte frei entscheiden, ob sie nach der Hochzeit einen gemeinsamen Familiennamen führen möchten. Andernfalls behält jeder seinen ursprünglichen Nachnamen. Allerdings räumt das deutsche Namensrecht die Möglichkeit ein, auch noch nach der Hochzeit einen gemeinsamen Familiennamen zu bestimmen. Spätestens einen Monat nach der Geburt des ersten Kindes müssen die verheirateten Eltern zumindest festlegen, ob das Kind den Nachnamen des Vaters oder den der Mutter tragen soll. Diese Entscheidung ist dann auch für alle weiteren Kinder bindend.

Ehepaare, die auf einen gemeinsamen Familiennamen verzichten, sind längst keine Ausnahme mehr. In München haben sich beispielsweise im vergangenen Jahr etwa 23 Prozent der Paare für eine getrennte Namensführung entschieden, in Köln waren es 19 Prozent, in Nürnberg 18 Prozent.

Eine schwierige Entscheidung

Bei gleichgeschlechtlichen Paaren sind verschiedene Namen der Regelfall. 2013 wurden beispielsweise in Köln 300 Lebenspartnerschaften geschlossen, nur 35 Prozent entschieden sich für einen gemeinsamen Nachnamen.

Aber auch vielen Menschen, die in gemischtgeschlechtlichen Partnerschaften leben, fällt die Entscheidung nicht leicht, weiß Standesamtsleiter Gerhard Benedikt aus München. Etwa ein Drittel der Leute wüssten bei der Anmeldung der standesamtlichen Trauung noch nicht, welche Namensoption sie wählen wollen, und würden ihre Entscheidung dem Standesamt erst später mitteilen, sagt Benedikt. Den eigenen Namen zu ändern, fiele vielen Menschen auch deswegen schwer, weil er für sie ein wichtiger Teil der eigenen Persönlichkeit sei. Zudem hätten sich vor allem Selbstständige mit ihrem Namen oft eine eigene Marke aufgebaut und überlegten daher sehr genau, ob sie ihn ändern wollen - schließlich könnte der geringere Wiedererkennungswert einen wirtschaftlichen Nachteil bedeuten.

In seiner 30-jährigen Berufslaufbahn hat der Standesamtsleiter schon einige Gesetzesänderungen umgesetzt. Und, da ist sich Benedikt sicher, in den kommenden zwölf weiteren Berufsjahren, die vor ihm liegen, wird er noch die eine oder andere miterleben. Denn: "Das Namensrecht ist immer auch ein Spiegel der gesellschaftlichen Wirklichkeit", sagt Benedikt.

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