Minderheitenrechte im Parlament:Bundestag stärkt Kontrollmöglichkeiten der Opposition

NSA-Untersuchungsausschuss

Ab jetzt brauchen Grüne wie Hans-Christian Ströbele (hier nach der ersten Sitzung des NSA-U-Ausschusses in Berlin am 3. April 2014) keine Stimmen aus dem Regierungslager mehr, wenn sie einen Untersuchungsausschuss einsetzen wollen.

(Foto: dpa)

Eigentlich soll die Opposition die Regierungsarbeit kontrollieren - nicht so einfach, wenn Grüne und Linke nur 20 Prozent der Abgeordneten stellen. Deshalb stärkt der Bundestag jetzt die Rechte der Mini-Opposition.

Selten war die Opposition im Bundestag so klein wie in dieser Legislaturperiode. Die überwältigende Parlaments-Mehrheit von Union und SPD hatte seit den Bundestagswahlen im vergangenen Herbst für Diskussionen gesorgt. Abgeordnete und Beobachter fürchteten, dass die Opposition ihre Kontrollfunktion gegenüber der großen Koalition nicht wahrnehmen könne.

Nun hat der Bundestag die Rechte der Opposition gestärkt. In namentlicher Abstimmung votierte eine große Mehrheit der Abgeordneten am Donnerstag für eine Änderung der Geschäftsordnung, die es Linken und Grünen erleichtert, etwa Untersuchungsausschüsse durchzusetzen oder Anhörungen abzuhalten.

Dem Beschluss zufolge sind für einen Untersuchungsausschuss, eine Sondersitzung des Bundestages, eine Subsidiaritätsklage beim Europäischen Gerichtshof oder die Einsetzung einer Enquetekommission in der laufenden Legislaturperiode nur noch 120 Stimmen erforderlich. Bislang musste ein Viertel der Abgeordneten zustimmen - das wären derzeit 158 Parlamentarier. Linke und Grüne verfügen insgesamt über 127 Sitze im Parlament. Mit der geänderten Geschäftsordnung soll gewährleistet sein, dass die beiden Oppositionsfraktionen das Quorum auch erreichen, wenn einzelne Abgeordnete fehlen.

Grüne: "Massive Verbesserung"

Die Regelungen bleiben bis zur nächsten Bundestagswahl in Kraft und können - anders als ursprünglich geplant - auch durch eine parlamentarische Zwei-Drittel-Mehrheit nicht mehr gekippt werden.

Für den Kompromiss stimmten die große Koalition und die oppositionellen Grünen; die Linke enthielt sich. Während die Grünen von einer "massiven Verbesserung" sprachen, bezeichnete die Linke die vereinbarten Regelungen als nicht ausreichend. So beklagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Petra Sitte, die Absenkung der Quoren müsse gesetzlich geregelt werden und nicht - wie jetzt vereinbart - nur in der Geschäftsordnung des Bundestags. Grünen-Fraktionsgeschäftsführerin Britta Haßelmann verteidigte hingegen den Kompromiss. In der Koalition habe es keine Bereitschaft zu Gesetzesänderungen gegeben.

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