Kunsterbe unterzeichnet "Verfahrensvereinbarung":Durchbruch im Fall Gurlitt

Wochenlang wurde verhandelt, nun ist klar, wie mit Zeichnungen und Gemälden aus der Sammlung Gurlitt verfahren werden soll: Cornelius Gurlitt lässt freiwillig untersuchen, bei welchen Bildern es sich um NS-Raubkunst handelt. Diese Werke werden an ihre Besitzer zurückgegeben. Andere bleiben möglicherweise in staatlichem Gewahrsam.

Von Hans Leyendecker und Georg Mascolo

Im Fall des Kunsterben Cornelius Gurlitt ist ein Durchbruch gelungen. In einer "Verfahrensvereinbarung" verpflichtet sich Gurlitt, seine Bildersammlung freiwillig auf Raubkunstverdacht untersuchen zu lassen und entsprechende Werke an ihre Besitzer zurückzugeben.

Nach wochenlangen Verhandlungen hatten Vertreter der Bundesregierung und des bayerischen Justizministeriums mit den Anwälten des 81-Jährigen die sechs Seiten umfassende Abmachung ausgehandelt (hier die Pressemitteilung des Bayerischen Justizministeriums).

Vor zwei Jahren hatte die Staatsanwaltschaft Augsburg im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren in einer umstrittenen Aktion 1280 Kunstwerke Gurlitts beschlagnahmt. Der Fund hatte weltweit Schlagzeilen gemacht.

Der schwerkranke Gurlitt, der nach monatelangem Krankenhausaufenthalt wieder in München lebt und von Pflegern betreut wird, unterzeichnete am Montagmittag die Vereinbarung. Bereits im März hatte er nach Angaben seiner Anwälte die Anweisung erteilt, alle Werke, die unter begründetem Raubkunstverdacht stehen, an die jüdischen Eigentümer zurückzugeben. Durch die Vereinbarung wird diese Ankündigung verbindlich.

Beschlagnahmung soll aufgehoben werden

Als Maßgabe sollen die "Washingtoner Prinzipien" gelten - ein auch von jüdischen Organisationen unterzeichnetes Regelwerk für den Umgang mit Raubkunst.

Falls "nach sachverständiger Einschätzung" ein Raubkunstverdacht "nicht sicher ausgeschlossen werden kann", sollen die Werke zum "Zweck der unabhängigen Provenienzrecherche" im bisherigen staatlichen Gewahrsam belassen werden.

Die Vereinbarung soll allerdings nur gelten, wenn die Beschlagnahme der 1280 Werke aufgehoben wird. Damit ist in allernächster Zeit zu rechnen. Ebenfalls in Kürze wird vermutlich ein gegen Gurlitt 2011 eingeleitetes Verfahren wegen angeblicher Verkürzung der Einfuhrumsatzsteuer gegen Geldauflage eingestellt. Das Strafverfahren ist allerdings nicht Teil der Vereinbarung.

Lob für Gurlitts Schritt

Die von der Bundesregierung und Bayern eingesetzte Taskforce hat "das Ziel", ihre Arbeit "im Wesentlichen im Verlauf eines Jahres durchzuführen". Bund und Freistaat tragen je zur Hälfte die Kosten der Taskforce. Diese Kostenregelung würde, falls Gurlitt möchte, auch für die 238 Kunstgegenstände seiner Salzburger Sammlung gelten, die nicht beschlagnahmt worden ist. "Auf Wunsch" erhält Gurlitt die Möglichkeit, "Bilder, die ihm besonders am Herzen liegen, unter Beachtung konservatorischer Ansprüche zu besichtigen". Auch darf er mindestens einen Wissenschaftler in die bislang 14 Mitglieder starke Taskforce entsenden.

Der bayerische Justizminister Winfried Bausback lobte den Schritt Gurlitts: "Er steht zu seiner moralischen Verantwortung. Das erkenne ich ausdrücklich an." Kulturstaatsministerin Monika Grütters erklärte, die Vereinbarung setze "gegenüber dem Ausland ein deutliches Zeichen, NS-Unrecht auch 70 Jahre nach Kriegsende nicht fortbestehen zu lassen".

Was mit den Bildern geschieht, die an Gurlitt herausgegeben werden, steht noch nicht fest. In den Verhandlungen war auch darüber diskutiert worden, ob der Kunsterbe die Werke einer Stiftung oder einem Museum übertragen könnte.

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