Urteil zur Vorratsdatenspeicherung:Ende der Maßlosigkeit

Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Das EU-Gericht in Luxemburg urteilt im Karlsruher Geist. Die Sicherheitspolitik in Deutschland muss sich neu orientieren.

Das EU-Gericht in Luxemburg urteilt im Karlsruher Geist. Die Sicherheitspolitik in Deutschland muss sich neu orientieren.

(Foto: Imago Stock&People)

Es ist eine Zeitenwende im europäischen Grundrechtsschutz. Der Europäische Gerichtshof zerreißt die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zu Recht: Europa braucht ganz andere Dinge als Datenvorratslager.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Ist das eine Sensation? Ja, ist es. Es ist der Beginn einer Zeitenwende im europäischen Grundrechtsschutz. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg zerreißt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Er proklamiert, dass der Datenschutz mehr ist als ein papierener Artikel.

Bisher stand dieses Grundrecht still und stumm wie das Männlein im Walde in der Grundrechtecharta der EU. Nun ist der europäische Datenschutz lebendiges Recht. Nun hat er Kraft und Macht und Potenz. Die Vorratsdatenspeicherei nach Brüsseler Gusto und Maßlosigkeit ist zu Ende. Auf EU-Vorschriften kann sich der nationale Gesetzgeber bei der Vorratsdatenspeicherung nicht mehr berufen.

Es gibt keine Richtlinie mehr - so lange, bis eine neue Richtlinie geschrieben ist, die auch den strengen Anforderungen des EU-Grundrechts und des Europäischen Gerichtshofs genügt. Das wird nicht so einfach sein. Die alte, nun für ungültig erklärte Richtline beinhaltet nach dem Spruch der Richter einen Eingriff von "großem Ausmaß und von besonderer Schwere in die fraglichen Grundrechte", ohne dass irgendwelche Bestimmungen da gewesen wären, die den Eingriff "tatsächlich auf das absolut Notwendige beschränkt hätten".

Was ist das absolut Notwendige? Darüber kann man nun diskutieren. Die beste Vorratsdatenspeicherung ist gar keine Vorratsdatenspeicherung - weil die Vorratsdatenspeicherung ein "schwerer Eingriff" in die Bürgerrechte ist, mit einer "Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt". Die Speicherung ermöglicht "die Erstellung aussagekräftiger Persönlichkeits- und Bewegungsprofile praktisch jeden Bürgers". Diese Zitate stammen vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2010 für verfassungswidrig erklärt hat.

Das EU-Gericht in Luxemburg urteilt nun in diesem, im Karlsruher Geist. Das ist spektakulär. Es bedeutet: Die Sicherheitspolitik in Deutschland muss sich neu orientieren. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe und das höchste EU-Gericht in Luxemburg ziehen an einem Strang. Der Strang heißt: Schutz der Grundrechte.

Das EU-Gericht in Luxemburg ist, ähnlich wie das Verfassungsgericht in Karlsruhe, bei der Vorratsdatenspeicherung nicht radikal, aber deutlich: Es verbietet sie nicht rundweg; es hält sie - "zur Bekämpfung schwerer Straftaten" - für grundsätzlich möglich. Aber: Ein solcher Eingriff in ein elementares Grundrecht muss sehr eng gefasst werden. Und die Regeln zur Vorratsdatenspeicherung müssen differenzieren, es muss Ausnahmen geben, es darf nicht einfach auf jeden Bürger zugegriffen werden. Jedenfalls die Zeit der pauschalen, undifferenzierten, anlasslosen Rundum-Speicherung ist vorbei. Womöglich sind die Anforderungen so hoch, dass der Gesetzgeber - wie einst beim Lauschangriff (für den Karlsruhe penibelste Regelungen vorgeschrieben hat) auf den Zugriff gleich ganz verzichtet.

Die Zurückhaltung der deutschen Justizminister war richtig

Das Vertragsverletzungsverfahren, das die EU gegen Deutschland angestrengt hat, bricht jetzt in sich zusammen. Die EU-Kommission wollte viel Geld dafür kassieren, dass der deutsche Gesetzgeber nach dem Verdikt des Bundesverfassungsgerichts gegen das deutsche Vorratsdatenspeicherungsgesetz nicht wieder eines geschrieben hat.

Nun zeigt sich: Diese Zurückhaltung der früheren Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und des jetzigen Bundesjustizministers Heiko Maas (SPD) war richtig. Es wäre nun grob europafeindlich, wenn die CDU/CSU ein nationales Vorratsdatenspeicherungsgesetz betreiben würde, ohne eine neue EU-Richtlinie abzuwarten - ohne abzuwarten, ob es überhaupt eine solche geben wird. Europa braucht ganz andere Dinge als Datenvorratslager.

Es tun sich große Dinge: Es zeigt sich, dass der Europäische Gerichtshof nicht nur ein Gerichtshof ist für Markt und Wettbewerb. Er ist auch ein Gerichtshof für die Grundrechte. Bisher hatte man nicht immer den Eindruck, dass ihm das bewusst ist. Das ändert sich jetzt. Die EU-Richter in Luxemburg stellen sich grundrechtsschützend neben die deutschen Verfassungsrichter in Karlsruhe. Und die zwei großen Gerichte stehen nun grundrechtsschützend neben dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Ein starkes Trio kann das werden, eine grund- und bürgerrechtliche Dreifaltigkeit im Herzen Europas: Luxemburg-Karlsruhe-Straßburg.

Die Entscheidung des EuGH ist ein Grund zur Freude. Sie weckt die Hoffnung, dass der Schutz der Menschen in der digitalen Welt vielleicht doch funktioniert - in einer konzertierten Aktion der Gerichte. Der Datenschutz ist das Grundrecht der Informationsgesellschaft. Er darf kein Gnadenrecht sein. Die drei großen Gerichte haben das verstanden. Die deutsche Politik sollte folgen.

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