Prozess in München:Behörde ist zu langsam - und muss zahlen

Ein Bauunternehmer bekommt 29.000 Euro Schadensersatz aus der Staatskasse - weil die Stadt zu langsam war. Mindestens fünf Monate lang lag sein Bauantrag bei der Behörde. Unbearbeitet.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Viel Geduld hat die städtische Lokalbaukommission einem Münchner Bauunternehmer abverlangt. Zu viel. Mindestens fünf Monate lang lag sein Bauantrag unbearbeitet bei der Behörde, während er bei der Bank fleißig Zinsen zahlen musste. Deswegen fordert der Unternehmer jetzt Schadensersatz aus der Stadtkasse.

In der Behörde reagierte man zunächst mit Achselzucken - man habe eben zu wenige Sachbearbeiter, lautete die Erklärung. Die Amtshaftungskammer am Landgericht München I zeigt sich jedoch unbeeindruckt von dieser Entschuldigung: Wegen der langen Wartezeit und weil außerdem noch weitere Fehler passiert seien, solle die Stadt nun freiwillig 29 000 Euro zahlen.

Der Bauunternehmer hatte im Jahr 2011 an der Fürstenrieder Straße ein freies Areal kaufen können - in München heutzutage ein Glücksfall, wie er dem Gericht schilderte. "Da muss man gleich zuschlagen und natürlich sofort bezahlen", betonte der Geschäftsmann.

Ganze fünf Monate gingen ins Land

Er habe überlegt, dort ein Wohn- und Geschäftshaus zu errichten. Für die Vorauskunft, was erlaubt sein könnte, bekomme man am "Info-Point" der Lokalbaukommission aber nur vage Hinweise. Früher habe man noch vernünftig mit einem Sachbearbeiter sprechen können, bemängelte der Unternehmer.

Er reichte einen Bauantrag ein. Ganze fünf Monate gingen ins Land, dann bekam er von der Behörde einen negativen Bescheid mit dem lapidaren Hinweis, dass "aus personellen Gründen" eine schnellere Bearbeitung leider nicht möglich gewesen sei. Der Bauunternehmer reichte umgehend einen zweiten Antrag ein.

Dieser wurde zwar in akzeptabler Zeit genehmigt, war jedoch verbunden mit Baumschutzauflagen für einen Ahorn und eine Eibe. Die beiden Bäume stehen allerdings beim Nachbarn, sie wurzeln gar nicht auf das Baugrundstück.

Trotzdem musste der Unternehmer zum angeblichen Schutz des Ahorns und der Eibe einen Wurzelvorhang errichten. Außerdem durfte er einen Tiefgaragenplatz weniger bauen als geplant - für diesen fehlenden Stellplatz müsse er dann aber eine Ablösesumme an die Stadt entrichten.

Das Vorgehen der Bank sei branchenüblich

"Das ist nicht gut gelaufen", kritisierte der Vorsitzende der Amtshaftungskammer des Landgerichts. Die Stellplatzablöse werde die Stadt voraussichtlich zurückzahlen müssen. Außerdem habe der Unternehmer wegen der viel zu langen Bearbeitungszeit unnötig viel Zinsen bezahlen müssen, stellte die 15. Zivilkammer fest.

Der Kaufmann hatte zuvor dargelegt, dass die Bank so lange 6,25 Prozent Zinsen verlangt hätte, bis das Objekt fertig für Verkauf oder Vermietung gewesen sei - erst dann sei der Zins auf 2,6 Prozent gesunken. Dieses Vorgehen der Bank sei branchenüblich.

Das Gericht erklärte, dass die Auflagen für den Tiefgaragenplatz und den Baumschutz objektiv rechtswidrig gewesen seien. Die zu lange Bearbeitungszeit des Antrags aufgrund von Personalmangel bewertete die Kammer als Organisationsverschulden.

Um eine langwierige Beweisaufnahme zu vermeiden - zu der voraussichtlich auch noch ein Sachverständiger hinzugezogen werden müsste - schlug der Vorsitzende einen Kompromiss vor: 29 000 Euro solle die Stadt an den Bauunternehmer zahlen - knapp die Hälfte seiner derzeitigen Klageforderung. Damit wäre die Angelegenheit erledigt. Beide Seiten stimmten dem Vorschlag zwar vorläufig zu, haben aber noch bis Ende April Zeit, den Vergleich zu widerrufen.

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