Gerichtsprozess in Stade:Ein Schuss in den Rücken

Prozess-Beginn gegen 80 Jahre alten Mann wegen Totschlags

Der Angeklagte geht auf Krücken: In Stade beginnt der Prozess gegen einen 80-Jährigen, der einen 16-jährigen Jungen getötet hat.

(Foto: Carmen Jaspersen/dpa)

Notwehr oder Totschlag? Vor drei Jahren drang eine Diebesbande in das Haus eines Rentners ein und bedrohte ihn angeblich mit einer Waffe. Der 80-Jährige tötete einen der flüchtenden Räuber. Nun muss das Gericht entscheiden.

Von Hans Holzhaider, Stade

Der Mann ist 80 Jahre alt, und man muss kein Arzt sein, um zu erkennen, dass es ihm nicht gut geht. Er geht mühsam an einer Krücke, er hält den Kopf tief gesenkt, und schon als der Vorsitzende Richter seine Personalien verliest, quellen ihm die Tränen aus den Augen.

Der Mann hat einen 16-jährigen Jungen getötet, und das Landgericht Stade muss nun entscheiden, ob er sich damit des Totschlags schuldig gemacht oder nur von seinem Recht auf Notwehr Gebrauch gemacht hat.

Das Geschehen liegt mehr als drei Jahre zurück. So lange hat die Justiz gebraucht, bis der Prozess beginnen konnte. Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren eingestellt.

"Überlastung des Gerichts"

Als sie, nachdem die Familie des getöteten Jungen Beschwerde eingelegt hatte, doch Anklage erhob, lehnte das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens ab.

Im Januar 2013 ordnete das Oberlandesgericht Celle den Prozess an. Aber auch danach dauerte es noch einmal 15 Monate, bis die Schwurgerichtskammer in Stade einen Termin ansetzte. "Überlastung des Gerichts", hieß es, und der Fall des alten Mannes wurde als nicht so dringlich erachtet, weil er ja nicht in Untersuchungshaft saß.

Was geschah an jenem Abend im Dezember 2010? Es war ein kalter Tag, und der Rentner Ernst B. saß im Wohnzimmer seines Hauses in Sittensen und schaute im Fernsehen "Wer wird Millionär?" Als die Sendung zu Ende war, ging er in den Garten, um den Hund zu füttern.

Die Räuber gerieten in Panik

Er ging an Krücken, zwei Wochen zuvor hatte er ein neues Kniegelenk bekommen. In diesem Augenblick bedrängten plötzlich fünf maskierte Männer den Rentner, zerrten ihn zurück ins Haus, brüllten ihn an, sie wollten Geld von ihm. Ernst B. sagt, sie hätten ihn mit einer Waffe bedroht. Er habe Todesangst gehabt.

Er gab den Räubern sein Portemonnaie und sagte ihnen, wo der Tresorschlüssel liegt. Aber als die Eindringlinge sich am Tresor zu schaffen machten, lösten sie Alarm aus. Sie gerieten in Panik, stürzten aus dem Haus, liefen davon. Ernst B. aber nahm seine Pistole - er ist Jäger, er hat einen Waffenschein - und schoss hinter den Räubern her. Er traf einen der Flüchtenden in den Rücken. Der Mann verblutete - die Kugel hatte ihm die Hauptschlagader zerrissen.

Das Opfer war Labinot S., 16 Jahre alt, Mitglied einer großen Familie, die in den Neunzigerjahren aus dem Kosovo nach Niedersachsen gekommen war. Er hatte seinen Eltern in den Monaten zuvor Sorgen gemacht, hatte sich abgesondert, war mit zwielichtigen Freunden zusammengeraten, hatte auch schon die eine oder andere kleinere Straftat begangen. Die vier anderen, die an dem Überfall beteiligt waren, waren deutlich älter. Sie stellten sich am nächsten Tag der Polizei, im Juli 2011 wurden sie zu längeren Haftstrafen verurteilt.

Immer, wenn die Erinnerung wach wird, fängt der Angeklagte zu weinen an

Der Rentner Ernst B. aber wurde seines Lebens nicht mehr froh. In unmittelbarer Nähe seines Hauses errichtet die Familie des toten Jungen eine Art Altar zum Gedenken an Labinot. Sie halten den alten Mann für einen Mörder; sie wollen, dass er verurteilt wird.

Ob es wirklich dazu kommt, das bleibt am ersten Prozesstag ungewiss. Die Verteidiger legen ein Attest des Hausarztes vor: Ernst B. sei "aus medizinischen Gründen" nicht verhandlungsfähig. Ein Rechtsmediziner wird zugezogen, er führt ein Gespräch mit dem Angeklagten, danach will er sich nicht festlegen.

Körperlich sei Ernst B. sicherlich verhandlungsfähig, sagt der Arzt, aber psychisch sei der Fall "sehr komplex": Immer, wenn die Erinnerung an die Geschehnisse von damals wach werde, komme es zu "massiven Affekteinbrüchen" - dann fängt der Angeklagte an zu weinen, und dann sei nicht sicher, ob er der Verhandlung folgen könne. Weitere Untersuchungen seien nötig. Das Gericht vertagt sich.

Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: