Zypern-Besetzung:Türkei muss Millionen-Entschädigung zahlen

90 Millionen Euro muss die Türkei wegen der Besetzung des Nordens von Zypern zahlen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Der türkische Außenminister Davutoglu sieht das Urteil jedoch als "nicht bindend".

Fast 40 Jahre währt die Besatzung Nordzyperns bereits. Nun muss die Türkei 90 Millionen Euro Entschädigung für die Verletzungen der Grundrechte griechischer Zyprer zahlen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Es ist die höchste Entschädigung, die der EGMR bisher jemandem zugesprochen hat.

Die Türkei lehnt das Urteil allerdings ab. Der türkische Außenminister Ahmet Davutoglu sagte, die Entscheidung sei für die türkische Regierung "nicht bindend". Zudem entspreche der Beschluss nicht der "psychologischen Atmosphäre" der im Februar wiederaufgenommenen Friedensverhandlungen.

Dem Urteil zufolge muss Ankara das Geld an die Republik Zypern zahlen. Diese soll einen "Mechanismus" für die Auszahlung der Entschädigungen schaffen. Das Ministerkomitee des Europarats werde die Abwicklung überwachen, heißt es in dem Gerichtsbeschluss weiter.

30 Millionen Euro sind demnach für Angehörige von Menschen bestimmt, die seit der Invasion des Nordens Zyperns durch türkische Truppen im Sommer 1974 verschollen sind. Seit der Militärintervention verschwanden ungefähr 1500 Zyprer.

Mit den restlichen 60 Millionen Euro sollen griechisch-zyprische Bürger entschädigt werden, die auf der Halbinsel Karpas im türkisch-besetzten Norden Zyperns leben und dem Gerichtshof zufolge Opfer von Diskriminierungen sind.

Der Beschluss wurde von der aus 17 Richtern bestehenden Großen Kammer des Straßburger Gerichts mehrheitlich getroffen und ist rechtskräftig. Damit ist die Prüfung einer Staatenklage Zyperns gegen die Türkei nun abgeschlossen.

In einem Urteil vom Mai 2001 hatten die Straßburger Richter Zypern bereits grundsätzlich Recht gegeben und Ankara für zahlreiche Menschenrechtsverletzungen im besetzten Nordteil der Insel verantwortlich gemacht. Die Prüfung der Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wurde damals aber verschoben.

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