NSU-Prozess:Fragliche Symbole auf der Kleidung

Ist die Kleidung des Angeklagten André E. eine Provokation? Ist sie sogar eine Sympathieerklärung für die Morde? Mitten in der Verhandlung muss der mutmaßliche NSU-Unterstützer aufstehen und dem Richter seinen Pulli zeigen.

Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger und Tanjev Schultz

Im NSU-Prozess widmet sich der Angeklagte André E. meistens ausführlich seinem Laptop, manchmal liest er Biker-Zeitschriften. Der mutmaßliche NSU-Unterstützer trägt in der Regel eine schwarze Lederweste, darunter einen schwarzen Kapuzenpulli. So ist es auch am Mittwoch im Gerichtssaal. Doch diesmal muss André E. seine Kleidung dem Richter vorzeigen und dafür mitten in der Verhandlung aufstehen. Alexander Hoffmann, ein Anwalt der Nebenkläger, beantragt sogar, den Pulli beschlagnahmen zu lassen. Andere Vertreter der Opferfamilien schließen sich an.

Es ist nämlich ein besonderer Kapuzenpulli. Darauf zu sehen: eine schemenhafte Gestalt, die zwei Sturmgewehre in die Luft reckt. Darüber eine Adlerfigur. An den Seiten der Ärmel steht auf der einen Seite "Black Metal Kommando", auf der anderen: "Satanic Warmaster".

Satanic Warmaster: So heißt eine finnische Black-Metal-Band. Sie steht im Ruf, eine offen nationalsozialistische Gesinnung zu vertreten. In einem Song der Band soll der Ruf "Sieg Heil!" vorkommen. So ist der Pulli eine Provokation für die Opfer des NSU, und nicht nur für sie.

Rechtsanwalt Hoffmann sagt, das Tragen dieses Kleidungsstücks lasse "Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten zu". Es sei ein Statement für den bewaffneten Kampf, eine Sympathieerklärung für die Morde. André E. verschränkt die Arme und schweigt. So hat er es bisher stets vor Gericht gehalten. Der Angeklagte schweigt zu allen Vorwürfen. Sein Verteidiger Michael Kaiser antwortet jetzt für ihn: "Ich glaube nicht, dass die Art der Bekleidung Rückschlüsse auf die Person zulässt."

Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl fragt André E., ob er kurz aufstehen könne, um den Pullover zu zeigen. Er weigert sich. Nun will es Götzl erst recht wissen. Nach einer Pause erklärt Verteidiger Kaiser, in der Metal-Szene seien "Überzeichnungen" üblich. Und sein Mandant habe den Pullover schon häufiger im Gericht angehabt, ohne dass jemand Anstoß genommen hätte.

Schließlich steht André E. doch auf, mit genervter Miene, und zeigt den Pulli in die Richtung des Richters. Das reicht den Nebenklägern aber nicht. Denn es handle sich um ein Beweismittel. Ein Vertreter der Bundesanwaltschaft, also der Ankläger, sieht hingegen keine Notwendigkeit, das Kleidungsstück zu beschlagnahmen. Das Tragen des Pullovers sei nicht unbedingt als ungebührliches Verhalten zu werten, "auch wenn es möglicherweise nicht unserem Geschmack entspricht".

Die Nebenklage-Anwälte entgegnen, der Angeklagte setze sehr wohl ein Zeichen. Zudem könnte es sein, dass das Zeigen der Symbole auf dem Pullover sogar eine Straftat sei, das müsste zumindest geprüft werden.

Richter Götzl unterbricht erneut. In der Pause kommt ein Polizist, der André E. kurz nach draußen führt. Er macht zur Prüfung Fotos von dem umstrittenen Pullover. Damit ist die Sache erledigt - erst mal.

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