Generalbundesanwalt und NSA-Affäre:Kotau der Ermittler

Generalbundesanwalt Harald Range

Hat den Mittelweg gewählt: Generalbundesanwalt Harald Range (rechts). Im Vordergrund auf diesem Archivbild ist Rainer Griesbaum zu sehen; der ehemalige "Abteilungsleiter Terrorismus" befindet sich seit 2014 im Ruhestand.

(Foto: dpa)

Ein ehrliches, offizielles Ermittlungsverfahren wegen der NSA-Aktivitäten in Deutschland wäre ein starkes Symbol. Doch die Chance ist vertan.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

"In Gefahr und großer Not bringt der Mittelweg den Tod": Der Spruch stammt vom Barockdichter Friedrich von Logau, er ist vierhundert Jahre alt - aber immer noch wahr. Wie wahr, das erlebt derzeit Generalbundesanwalt Range. Er hat angesichts des NSA-Skandals den Mittelweg gewählt. Die Folgen für den Rechtsstaat sind existenziell gefährlich.

Die Gefahr, gegen die es sich zu wehren gilt, geht vom US-Geheimdienst NSA aus. Die große Not besteht darin, dass die US-Spionage die Dimension des Üblichen in alle Richtungen sprengt. Und die allergrößte Not gründet darin, dass der Generalbundesanwalt weiß, dass, wo immer er ermitteln will, gemauert oder verzögert wird; er kommt nicht an den Kern der Sache ran.

Ein offizieller Kotau vor privilegierten Straftätern?

Woher er das weiß? Weil er schon ermittelt hat. Er hat sich das aber nicht zu sagen getraut, und er hat das auch nicht "Ermittlungen" genannt, weil er kleinmütig ist und Bammel vor der Reaktion der USA hatte. Also bezeichnete er seine Ermittlungen nur als "Vorermittlungen" - gerade so, als handele es sich bei den schweren US-Straftaten nur um vage Vermutungen an der Grenze zur Haltlosigkeit.

Das sind sie natürlich nicht. Es ist nur so, dass die Täter erstens aus einer heiklen Sphäre stammen und zweitens nicht zu greifen sind. In dieser Situation waren Vorermittlungen ein Mittelweg - der Generalbundesanwalt versuchte, sich zwischen kompletter Nichtermittlung und dem echten Ermittlungsverfahren hindurchzumogeln. Nun aber findet er aus der Mogelei nicht mehr hinaus.

Verkündet er jetzt, wie wohl geplant, dass er kein offizielles Ermittlungsverfahren einleitet, gibt es einen Aufschrei rechtsstaatlich besorgter Bürger, die mit Recht sagen, dass gegen jede andere Macht der Welt in so einem Fall schon lang ein echtes Ermittlungsverfahren laufen würde. Es leidet das Rechtsbewusstsein, wenn nun die Bürger den Eindruck haben müssen, dass die oberste deutsche Verfolgungsbehörde einen Kotau vor privilegierten Straftätern macht. Dieser Eindruck ist verheerend.

Will der Generalbundesanwalt den Kotau vermeiden, müsste er jetzt offiziell ein Ermittlungsverfahren einleiten und es dann womöglich nach einer Schamfrist wieder einstellen, weil er ja schon weiß, dass er, weil alle Seiten mauern, Täter namentlich nicht dingfest machen kann. Ein solches 3-Tage-Ermittlungsverfahren würde allerdings auch ziemlich lächerlich ausschauen.

Was also tun? Er könnte nach Paragraf 153 d Strafprozessordnung von der Verfolgung absehen, weil der Verfolgung angeblich "überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen". Wenn das wirklich so wäre, hätte er das allerdings längst und ganz ohne Vorermittlungen sagen können. Es ist aber nicht so: Der Grundrechtsschutz wiegt stärker als das Interesse am amerikanisch-deutschen Wohlgefühl.

Ein ehrliches, rechtzeitiges offizielles Ermittlungsverfahren wäre ein starkes, rechtsstabilisierendes Symbol gewesen - auch bei seinem Scheitern. Die Zeit für die Ehrlichkeit ist offenbar vorbei. Das Verfahren wird jetzt irgendwie abgewürgt werden; zum Schaden des Rechtsstaats.

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