Debatte um Christian Wulff:Genugtuung für einen Gedemütigten

Christian Wulff

Christian Wulff

(Foto: AFP)

Das Buch Christian Wulffs ist selbstkritischer, als es viele beschreiben. Wenn die Staatsanwaltschaft auch nur ein wenig selbstkritisch ist, dann verzichtet sie auf die Revision. Denn exzessive Rechthaberei passt zur Strafverfolgung so wenig wie zur Pressefreiheit.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Christian Wulffs Buch ist gewiss keine Selbstanklage; aber das Buch ist selbstkritisch gesprenkelt. Die Selbstkritik wird dort nicht in Kübeln ausgegossen; aber sie ist deutlicher als in zehn anderen Politikerbüchern zusammengenommen. Das macht das Buch genießbar und lesenswert, sehr viel lesenswerter jedenfalls als viele Kommentare, die über dieses Buch schon vor und gleich nach seinem Erscheinen geschrieben wurden.

In diesem Buch ringt einer mit sich, mit seinem Schicksal und mit den Mächten, von denen er glaubt, dass sie ihm dieses Schicksal bereitet haben. Wer sagt, dass sich Wulff in seinem Buch zum bedauernswerten Opfer von Mobbing und Medien-Verschwörung macht, liegt nicht ganz falsch. Christian Wulff ist anfällig für Verschwörungstheorien. Aber mit seinen Klagen über die Medienexzesse, die sich an ihm ausgetobt haben, hat er nicht unrecht; er stilisiert sich nicht nur zum Opfer; er war auch eines. Er war Opfer einer in der Geschichte der Republik ziemlich einmaligen Hetzjagd - und seiner Unfähigkeit, mit eigenen Fehlern, die deren Anlass war, beherzt umzugehen. Natürlich sind Wulffs Betrachtungen nicht die Bekenntnisse des heiligen Augustinus. Natürlich ist sein autobiografisches Buch schönfärberisch. Aber in der nach oben offenen Skala der autobiografischen Schönfärberei rangiert sein Buch eher in den unteren Regionen.

Die kleine Selbstkritik, die man bei Wulff findet, wünscht man sich auch bei der Staatsanwaltschaft. Ausdruck dieser Selbstkritik ist es, wenn auf ein Revisionsverfahren gegen den Freispruch Wulffs verzichtet wird; mit den 753 Euro, die Gegenstand der im Prozess dahingeschmolzenen Anklage waren, muss sich wirklich nicht auch noch der Bundesgerichtshof befassen. Die Frist für die Revision läuft ab. Der Freispruch würde dann an diesem Freitag rechtskräftig werden. Es wäre, es ist dies keine Wiedergutmachung für Ermittlungen, die das Maß des Gebotenen und des Zuträglichen überschritten haben. Es wäre, es ist dies auch keine Wiedereinsetzung Wulffs in den vorigen Stand; die gibt es nämlich im Fall des Rücktritts vom höchsten Staatsamt nicht. Ein Verzicht der Staatsanwaltschaft auf die Revision ist aber erstens eine kleine Genugtuung für einen gedemütigten Menschen. Und sie ist zweitens ein Indiz dafür, dass die Staatsanwaltschaft nicht zum Organ der institutionalisierten Rechthaberei verkommen ist.

Exzessive Rechthaberei passt zur Strafverfolgung so wenig wie zur Pressefreiheit. Der höhnische Grundton, wie er das Schreiben über Wulff bisweilen kennzeichnet, ist demokratiegefährlich. Verhöhnung ist keine journalistische Leistung; sie ist nicht investigativ, sondern infam. Pressefreiheit ist nicht Freiheit zur Präpotenz, zu Überheblichkeit und zur Verachtung des politischen Betriebs. Das Grundrecht der Pressefreiheit soll der Demokratie, nicht der Selbstbefriedigung dienen. Im Fall Wulff war die Berichterstattung 2011/2012 nicht nur von Vorurteil, sondern auch von Vorverachtung geprägt. An deren Stelle sollte nun nicht Nachverachtung treten.

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