Jeder Dritte bekommt Recht:Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen oft erfolgreich

Eine Million Sanktionen sind im vergangenen Jahr gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt worden. In Tausenden Fällen haben die Betroffenen dagegen geklagt. Neue Zahlen zeigen: Sie haben oft Erfolg.

Sie haben Schulungen geschwänzt, Termine versäumt oder einen - nach Ansicht des Staates - zumutbaren Job abgelehnt: Wenn sich Hartz-IV-Empfänger nicht an die Vorgaben des Arbeitsamts halten, drohen ihnen Kürzungen. Etwa eine Million Mal wurden 2013 Sanktionen ausgesprochen, tausendfach haben Arbeitslose dagegen geklagt oder Widerspruch eingelegt. Einem Bericht der Welt zufolge waren mehr als ein Drittel von ihnen erfolgreich.

In 42,5 Prozent aller Fälle bei Klagen gegen Sanktionen sei dem Arbeitslosen rRecht gegeben worden, heißt es demnach in einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei. Von 6367 entschiedenen Klagen wurden 2708 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Von 61 498 Widersprüchen gegen Sanktionen bei Hartz IV wurden 22 414 vollständig oder teilweise zugunsten der Betroffenen entschieden. Das sind mehr als 36 Prozent. Die Zahl der Sanktionen selbst ist zuletzt deutlich gestiegen.

"Die Sanktionspraxis führt zu massenhaften Rechtsverstößen. Grundrechte kürzt man nicht. Die Sanktionen gehören abgeschafft", zitiert die Zeitung die Linke-Vorsitzende Katja Kipping.

Das Arbeitsministerium veröffentlicht erstmals Zahlen dieser Art. Für die Jahre 2011 und 2012 hätten noch keine Daten zu der Erfolgsquote von Klagen gegen Sanktionen bei Hartz IV vorgelegen, heißt es in der Antwort des Arbeitsministeriums. Seit langem wird gestritten, ob diese Maßnahmen sinnvoll sind. Vor allem die Sonderregelungen für Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren stehen in der Kritik.

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