Facebooks Datenweitergabe an NSA:Europäischer Gerichtshof soll über Prism entscheiden

Facebook Inc. Opens New Data Center In The Arctic Circle

Facebook-Datenzentrum in Schweden: Datenweitergabe vor Gericht

(Foto: Bloomberg)
  • Irisches Gericht verweist Entscheidung über NSA-Überwachungsprogramm an den Europäischen Gerichtshof (EuGH).
  • Kläger Max Schrems sieht wegen Überwachung Bürgerrechte von Europäern in Gefahr.​

Von Hakan Tanriverdi

Klage gegen Überwachungspraxis

Die Studentengruppe Europe versus Facebook geht davon aus, dass Facebook Daten seiner europäischen Nutzer an Geheimdienste in den USA weitergibt. Gegen diese Datenweitergabe klagte die Studentengruppe in Irland, wo Facebook seinen Europasitz hat. Die USA gewähren ausländischen Bürgern keine Schutzrechte, wenn es um die Aktivitäten der Geheimdienste geht. Über ein Programm namens Prism sammelt der Dienst NSA Daten (dazu hier mehr...). Laut den Dokumenten des Whistleblowers Edward Snowden hat der Geheimdienst "direkten Zugang" zu Daten von neun Internetkonzernen - darunter auch Facebook.

Verweis ans EuGH

Der irische High Court hatte zu entscheiden, ob die irische Datenschutzbehörde eine Klage der Studentengruppe Europe versus Facebook zu Recht abgewiesen hat. Die irische Behörde hatte ihre Entscheidung damit begründet, dass die Klage "belanglos" sei (PDF). Nun hat der High Court entschieden, den Fall dem EuGH vorzulegen.

So argumentieren die Kläger

Europe versus Facebook beruft sich vor allem auf die europäische Rechtsetzung. Die Weitergabe von Daten dürfe gemäß der Datenschutz-Richtlinie der Europäischen Union nur dann stattfinden, wenn die Daten in dem entsprechenden Land angemessenen geschützt werden können. In der Richtlinie heißt es:

Der in der Gemeinschaft durch diese Richtlinie gewährte Schutz von Personen steht der Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, die ein angemessenes Schutzniveau aufweisen, nicht entgegen.

Aus Sicht der Kläger ist das unbegrenzte Ausspähen durch die Geheimdienste kein "angemessenes Schutzniveau".

Die irische Datenschutzbehörde selbst sah das anders: In einer Stellungnahme (PDF) berief sich die Behörde auf das "Safe Harbor"-Abkommen. Es regelt den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europa und den USA. Es stelle sicher, so die irische Behörde, dass die Daten geschützt werden.

Das Abkommen wurde zuletzt stark kritisiert. Viviane Reding, die EU-Justizkommissarin, bezeichnete es als einen Hebel, "um den Amerikanern zu verstehen zu geben", dass es ohne Datenschutz nun einmal nicht gehe. Das Europäische Parlament forderte im März, dass dieses Abkommen auf Eis gelegt werden solle.

Reaktion auf die Entscheidung

Max Schrems, 26, studierte Rechtswissenschaften und hat Facebook bereits dutzendfach verklagt. Er steht an der Spitze von Europe versus Facebook. Er hatte im Vorfeld erwartet, erst noch vor dem Verfassungsgericht in Irland klagen zu müssen, bevor der Fall vor dem EuGH landet. Nun kürzt sich der juristische Weg ab. Schrems begrüßt die Entscheidung: "Mindblowing", twitterte er, verblüffend.

Linktipp: Auf dem Twitter-Account @europevfacebook kommentiert Schrems fortlaufend die Entscheidung.

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