IKB: Prozessauftakt:Ortseifen schießt gegen Ackermann

Der frühere IKB-Chef Stefan Ortseifen ist sicher sicher: Er ist unschuldig am Niedergang seines Instituts. Die wahren Übeltäter macht er in Frankfurt aus.

Juristische Aufarbeitung der Beinahe-Pleite der Düsseldorfer IKB-Bank: Der ehemalige Chef, Stefan Ortseifen, hat zu Prozessbeginn seine Unschuld beteuert. "Ich bin zu der Überzeugung gekommen, dass mich im rechtlichen Sinn keine Schuld trifft", sagte Ortseifen vor dem Düsseldorfer Landgericht.

Mit der spektakulären Krise der Bank hatte die weltweite Finanzkrise Deutschland erreicht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bankmanager Börsenkursmanipulation und Untreue vor. Die IKB war durch US-Hypotheken-Papiere in Schieflage geraten. Ihre Rettung verschlang beinahe zehn Milliarden Euro.

Ortseifen soll die Lage der Bank wenige Tage vor deren Absturz mit einer Pressemitteilung irreführend geschönt und außerdem seine Dienstvilla ohne Zustimmung des Aufsichtsrats für 120.000 Euro ausgebaut haben.

"Fanal gegen die IKB"

Die umstrittene Pressemitteilung der IKB vom 20. Juli 2007 "war nach damaligen Stand inhaltlich korrekt und nicht zu beanstanden", widersprach Ortseifen. Den Absturz eine Woche später habe die Deutsche Bank ausgelöst, indem sie ihre Geschäftsbeziehungen zur IKB einfror und die langjährigen Handelslinien schloss, so Ortseifen.

Dies sei vom Markt als "Fanal gegen die IKB" angesehen worden, habe zur Zerstörung der Reputation der IKB geführt und eine "Vertrauensstörung" ausgelöst. Ortseifen kündigte eine zweitägige Aussage an, um seine Ansicht zu untermauern.

Die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer verkündete, dass die Strafkammer "nach vorläufiger Bewertung" zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Pressemitteilung sehr wohl irreführend gewesen sei. Staatsanwalt Nils Bußee sagte, die Pressemitteilung habe bereits absehbare Ausfallrisiken von 171 Millionen Dollar nicht erwähnt.

Auch Analysten ließen sich blenden

Sie habe stattdessen den Eindruck erweckt, die IKB sei insgesamt lediglich mit einem einstelligen Millionenbetrag von der Hypothekenkrise betroffen. Ortseifens Verteidiger Rainer Hamm sagte, es sei Ortseifen nicht anzulasten, wenn die Mitteilung angesichts der komplexen Materie sogar von Analysten falsch verstanden worden sei.

Der IKB-Vorstand sei nicht befugt gewesen, für die rechtlich eigenständigen Zweck-Gesellschaften Angaben zu machen. Die Krise der IKB war durch strukturierte Wertpapiere in den Zweckgesellschaften der IKB entstanden, die auf zweitklassigen US-Immobilienkrediten fußten.

Außerhalb der Bilanz hatte die IKB diese Gesellschaften wie die "Rhineland Funding" und "Rhinebridge" mit einem Volumen von 17 Milliarden Euro in strukturierten Wertpapieren aufgebaut. Das Urteil ist für den 26. Mai geplant.

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