Debatte um Internetkonzern:Zwölf Verlage beschweren sich beim Kartellamt über Google

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Internetkonzern Google: Streit mit den Verlagen

(Foto: dpa)

Nutzt Google seine Marktmacht, um den Zeitungsverlagen zu drohen? Das soll nun das Kartellamt klären. Zwölf deutsche Verlage haben dort Beschwerde gegen den amerikanischen Internetkonzern eingelegt.

  • Zwölf deutsche Verlage wollen von Google für die Darstellung ihrer Inhalte im Internet bezahlt werden.
  • Jetzt haben sie zusammen mit der Verwertungsgesellschaft VG Media beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen den Konzern eingelegt.

​Der Vorwurf

Nach Auffassung der Beschwerdeführer missbraucht Google seine Marktmacht. Nach Darstellung des an der Beschwerde beteiligten Dumont-Verlages hat Google die Unternehmen nach Einführung des Leistungsschutzrechts im vergangenen Jahr vor die Wahl gestellt, entweder auf die Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen zu verzichten oder aber darauf, dass die Titel bei Google aufgeführt werden. Die zwölf Verlage sehen darin nach Angaben des Dumont-Verlegers Christian Dumont Schütte eine "Drohung", die angesichts der Google-Marktmacht ein Missbrauch sei.

Die Beschwerdeführer

Zu den Beschwerdeführern gehört die Verwertungsgesellschaft Media und zwölf in ihr zusammengeschlossene Verlage. Darunter sind neben Springer (Bild, Welt) und Burda (Focus) auch Verlage von Lokalzeitungen wie Funke (WAZ, Hamburger Abendblatt) oder M. Dumont Schauberg (Kölner Stadtanzeiger, Express). Eine Beschwerde verpflichtet das Bundeskartellamt allerdings nicht zum Handeln. Es ist zunächst nur ein Hinweis. Die Behörde entscheidet selbst, wann sie Ermittlungen einleitet und gegebenenfalls Kartellstrafen verhängt.

Das Leistungsschutzrecht

Das Leistungsschutzrecht ermöglicht Verlagen, für die Veröffentlichung von Zeitungsartikeln im Web eine Lizenzgebühr zu erheben. Suchmaschinen dürfen jedoch "einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte" lizenzfrei nutzen. Wie das Gesetz genau auszulegen ist, könnte die Justiz nun klären. Das neue Recht wurde im vergangenen Jahr unter dem Protest von Google und Internetaktivisten ins Gesetz festgeschrieben. Kritiker halten das Gesetz inhaltlich für unklar, etwa weil es keine Angaben macht, ab welcher Textlänge eigentlich Vergütungsansprüche bestehen. Andere sehen darin zudem generell einen Lobbyismus-Erfolg eingesessener Firmen, die sich vor neuer Konkurrenz schützen wollen. Einige Verlage gehen schon seit Jahren mit kartellrechtlichen Beschwerden und anderen Maßnahmen gegen Google vor. Mehr zur Debatte um das Gesetz finden Sie auf dieser Übersichtsseite.

Die Position von Google

Google weist die Argumentation der Medienunternehmen zurück. "Es stand Verlagen immer frei, selbst zu entscheiden, ob ihre Inhalte bei Google News angezeigt werden", erklärte ein Google-Sprecher. Die große Mehrheit der Verlage habe sich entschieden, bei Google News zu bleiben. Das Unternehmen verwies zudem auf eine Stellungnahme von Juristen der Universität Düsseldorf. Demnach ist es kartellrechtlich nicht zu beanstanden, wenn Google zur Vermeidung von Zahlungsverpflichtungen auf die Indizierung und Anzeige externer Inhalte verzichtet.

Die Vorgeschichte

Die VG Media hatte kürzlich zivilrechtliche Schritte bei der Schiedsstelle für Urheberrechtsangelegenheiten beim Deutschen Patent- und Markenamt eingeleitet. Damit soll Google gezwungen werden, für Inhalte von Presseverlagen im Internet zu zahlen. Die Stelle soll auch feststellen, ob der Tarif der VG Media "angemessen und anwendbar" ist. In dem Tarif verlangt die Verwertungsgesellschaft elf Prozent auf sämtliche Brutto-Umsätze, die Unternehmen wie Google "unmittelbar und mittelbar mit der öffentlichen Zugänglichmachung von Ausschnitten aus Online-Presseerzeugnissen erzielen."

Anmerkung in eigener Sache: Süddeutsche.de hat schon seit langem Regeln festgelegt, wie andere Seiten und Dienste Artikelausschnitte der Webseite nutzen dürfen - sie finden sich unter sz.de/copyright und legen im Kern drei Sätze als Grenze fest. Aggregatoren wie Rivva wurde zugesichert, dass sie weiter Snippets nutzen dürfen. Süddeutsche.de ist nicht an der Beschwerde beim Bundeskartellamt beteiligt.

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