Nach EuGH-Urteil:Google beginnt zu vergessen

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Google, Google, Google: Was nicht über die Suchmaschine auffindbar ist, ist für viele Internetnutzer unsichtbar.

(Foto: dpa)

Der Suchmaschinenkonzern Google beginnt damit, seine Ergebnisliste zu filtern und Links zu missliebigen Internetseiten zu löschen. Zehntausende haben bereits entsprechende Anträge gestellt.

  • Google fängt in Europa an, Links zu Internetseiten zu löschen.
  • Bereits Zehntausende wollen ihr "Recht auf Vergessen" geltend machen.
  • Der Konzern setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um.

Google löscht seit dieser Woche Links

Mitte Mai entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH): Google muss in manchen Fällen Suchergebnisse löschen (Lesen Sie hier eine Analyse des Urteils). Der Konzern stellte daraufhin ein Formular online, in dem Bürger die Entfernung konkreter Links verlangen können. Sie müssen darin begründen, warum das Suchergebnis "irrelevant, veraltet oder anderweitig unangemessen" ist (Erfahren Sie mehr zu dem Formular hier). Nun fängt der Konzern an, die Anträge abzuarbeiten: "In dieser Woche beginnen wir mit der Entfernung von Suchergebnissen auf Grundlage der eingegangenen Anträge", sagte ein Sprecher.

Was wird wie gelöscht?

Zehntausende haben sich bereits bei Google gemeldet. Was genau mit ihren Anträgen passiert, legt der Konzern bisher nicht offen. "Dies ist ein neuer Prozess für uns: Jede Anfrage muss individuell geprüft werden. Wir bearbeiten alle Anträge schnellstmöglich", so der Sprecher. Google arbeite eng mit Datenschutzbehörden zusammen. Man habe in der vergangenen Woche alle Antragsteller kontaktiert und sie noch um ein wenig Geduld gebeten.

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, können Betroffene versuchen, rechtlich dagegen vorzugehen. Hat der Antrag Erfolg, werden allerdings nur Treffer auf den europäischen Seiten von Google gelöscht. Wer die Suchmaschine mit einer außereuropäischen IP-Adresse ansurft, sieht weiterhin eine ungefilterte Linkliste.

Google weist Nutzer auf mögliche Löschung hin*

Der Konzern informiert seine europäischen Nutzer darüber, dass eventuell Suchergebnisse wegen eines angenommenen Antrags nicht angezeigt werden. Unter Personenanfragen zeigt Google nun folgenden Hinweis: "Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt." Dazu verlinkt der Konzern auf eine Seite, auf der er über das "Recht auf Vergessen" informiert.

Der Hinweis wird laut Google bei allen europäischen Personensuchanfragen angezeigt - unabhängig davon, ob wirklich etwas entfernt wurde. Ausgenommen seien Personen des öffentlichen Lebens, so ein Sprecher. Ob der Nutzer gerade eine Person sucht, und ob diese dann prominent ist oder nicht, entscheidet ein geheimer Algorithmus.

*Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version hieß es: "Wenn der Konzern einem Antrag folgt, kennzeichnet er das unter den Suchergebnissen. Das zeigt der Fall von Mario Costeja González. Der Spanier hatte vor dem EuGH erfolgreich durchgesetzt, den Link zu einer alten Zeitungsmeldung zu löschen. Wer seinen Namen googelt, findet viele Berichte über seinen Fall. Unter den ersten zehn Treffern heißt es aber nun: 'Einige Ergebnisse wurden möglicherweise aufgrund der Bestimmungen des europäischen Datenschutzgesetzes entfernt.'"

Der Absatz hat den Sachverhalt falsch dargestellt. Nutzer können nicht allein durch den Hinweis feststellen, dass jemand Ergebnisse entfernen lassen hat. Denn der Hinweis steht unter allen Personensuchen, wie nun korrekt oben beschrieben.

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