Prozessauftakt in Regensburg:"Strafvollzug für Mollath kann es nicht geben"

Gustl Mollath spricht auf dem Marienplatz

Alles auf Anfang: Gustl Mollath steht wieder vor Gericht.

(Foto: Andreas Gebert/dpa)

17 Verhandlungstage hat das Landgericht Regensburg im Fall Gustl Mollath angesetzt. Der Strafrechtler Henning Ernst Müller spricht über Fehler in der Rechtspraxis - und über eine mögliche Heldenrolle des Angeklagten.

Von Olaf Przybilla

An diesem Montag beginnt am Landgericht Regensburg das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath. Henning Ernst Müller ist Lehrstuhlinhaber für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Regensburg, er hat den Fall aus rechtswissenschaftlicher Perspektive seit Monaten verfolgt und mehrmals beschrieben.

Was ist aus Sicht eines Rechtswissenschaftlers besonders an dem Fall?

Henning Müller: Das Besondere ist, dass Herr Mollath offenbar gleich mit multiplen Fehlern und kritikwürdigen Entwicklungen in der Praxis des Strafrechts und der Unterbringung konfrontiert worden ist. Das alles hat sich wie ein Knäuel miteinander verknüpft. Viele der Fehler, die da zu erkennen sind, passieren alltäglich, werden aber innerhalb des Systems korrigiert. Wir Rechtswissenschaftler beobachten auch die Rechtspraxis. Da sind gerade die übergeordneten Punkte des Falls interessant.

Was meinen Sie?

Das eine ist die Verhältnismäßigkeit der Unterbringung, dieser Punkt soll in der Gesetzgebung ja jetzt auch angegangen werden. Es ist bislang sehr schwierig, jemanden, der einmal für schuldunfähig erklärt worden ist, von dieser Zuschreibung wieder wegzubekommen. Zumal wenn derjenige, was sein gutes Recht ist, sich keiner Therapie unterziehen will. Der zweite Punkt sind die Regeln für Wiederaufnahmeverfahren, die so hohe Hürden haben, dass es hoch kompliziert ist, zu einer Korrektur eines rechtskräftigen Urteils zu kommen. Der dritte Punkt betrifft das Handeln großer Behörden, man muss das nicht auf die Justiz einengen: Fehler zu korrigieren, ist ein langer Weg. Eitelkeiten und die Angst vor Autoritätsverlust verhindern oft, dass diese Behörden sagen: Da ist offenbar was schiefgelaufen, jetzt tun wir alles dafür, damit das aufgeklärt wird.

Die Fehler, von denen Sie reden. Gibt es aus Ihrer Sicht Gründe dafür?

Das ist schwierig, aber natürlich: Wir suchen immer nach Gründen. Es muss jedoch nicht ein Grund sein. Ich bin ja auch Kriminologe, bei Verbrechen gibt es ebenfalls selten die eine Ursache, sondern meist ein Bündel von Ursachen und Kausalfaktoren, die sich gegenseitig bedingen und verstärken. In diesem Fall könnten natürlich gemeinsame Interessen zusammengekommen sein. Eine absichtliche Absprache, einen Menschen wegzusperren, damit er still ist - daran glaube ich nicht.

Welche Fehler hat Mollath gemacht?

Er hat am Anfang Fehler gemacht, ganz klar, die auch dazu geführt haben, dass er in eine bestimmte Schublade gesteckt wurde: Wie er seine Briefe zum Teil formuliert hat und wie er vor Gericht erschienen ist mit einem Sammelsurium von Briefen. Wir wissen heute, was er damit dokumentieren wollte. Es war vielleicht nicht unvernünftig, aber es machte doch so einen Eindruck. Andererseits muss man zur Kenntnis nehmen, dass es Menschen gibt, die sich auf so eine Art und Weise gegen Bürokratie wehren wollen. So wenig effektiv das ist. Nicht der, der am vernünftigsten auftritt, ist auch der Vernünftigste.

Prozessauftakt in Regensburg: Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht und Kriminologie in Regensburg, hat den Fall Mollath aus rechtswissenschaftlicher Sicht verfolgt.

Henning Ernst Müller, Professor für Strafrecht und Kriminologie in Regensburg, hat den Fall Mollath aus rechtswissenschaftlicher Sicht verfolgt.

(Foto: oh)

Glauben Sie, dass der Fall Mollath gar kein so singulärer ist?

Nach dem, was ich sowohl aus Psychiatrie wie Juristenkreisen höre, gibt es eindeutig eine neue Sensibilisierung seit dem Fall. Dass Ähnliches nicht noch mal vorkommen kann, möchte ich aber nicht ausschließen. Und dass es aktuell ähnliche Fälle gibt, von Leuten, die unverhältnismäßig lang in der Psychiatrie eingesperrt sind, ebenfalls nicht. Nur gibt es jetzt natürlich auch viele, ich sage mal, Trittbrettfahrer, die behaupten: Ich bin der neue Mollath.

Herrn Mollath wird vorgeworfen, seine Frau gewürgt zu haben. Sehen Sie die Gefahr, dass er zum Helden stilisiert wird?

Es hat da ja diese sogenannte Unterstützerszene gegeben. Und wie immer, wenn sich eine große Anzahl von Leuten hinter einen stellt, gab und gibt es einige, die da was idealisieren und denjenigen in eine Heldenrolle drängen, die er vielleicht gar nicht annehmen will. Meiner Wahrnehmung nach gab und gibt es da aber auch in dieser Szene viele, die ein redliches Ansinnen haben. Im Übrigen gibt es ja aber auch nicht wenige, die sagen: Der Mollath ist kein Held, sondern einer, der seine Frau geschlagen hat.

Ihre Prognose für den Prozess?

Es ist offenkundig, dass die Justiz alles daran legt, zu zeigen, dass sie mustergültig arbeiten kann. 17 Verhandlungstage, mehr als 40 Zeugen sind für ein Verfahren, in dem es um Körperverletzung und Sachbeschädigung geht, höchst ungewöhnlich. Das Ende ist dabei nicht völlig offen: Strafvollzug für Mollath kann es nicht geben. Auch eine Geldstrafe ist nicht möglich. Und zurück in die Psychiatrie kann er ebenfalls nicht, nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verhältnismäßigkeit der Dauer seiner Unterbringung für nicht gegeben betrachtet. Theoretisch wäre eine weitere Unterbringung zwar rechtlich möglich, praktisch halte ich sie für ausgeschlossen. Nicht für ausgeschlossen, aber für unwahrscheinlich halte ich die Möglichkeit, dass das Gericht zum Ergebnis kommt, die Sachvorwürfe waren zutreffend. Aber auch dann käme keine Strafe in Betracht. Denn hinter den Freispruch darf das Gericht nicht zurück.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: