Herkunftsbezeichnungen für Waren:"Solinger Messer" könnte wie "Feta" geschützt werden

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Ein Mann schleift in der Werkstatt des Besteckherstellers Pott in Solingen ein Messer. Vielleicht steht die Bezeichnung "Solinger Messer" bald unter EU-Schutz. (Foto: dpa/dpaweb)

Geschützte Herkunftsbezeichnungen der EU gibt es bisher nur für Produkte wie "Bayerisches Bier" oder "Feta". Die EU-Kommission erwägt nun, den Schutz auch auf Waren auszuweiten, die keine Lebensmittel sind.

  • Geschützte Herkunftsbezeichnungen der EU gibt es bisher nur für Landwirtschaftserzeugnisse - doch bald könnte es auch ein Siegel für andere Waren geben.
  • Vor einem Beschluss will die EU-Kommission die Meinung von Verbrauchern und Herstellern einholen.

EU-Kommission erwägt die Einführung neuer Herkunftssiegel

"Bayerisches Bier" und "Holsteiner Tilsiter" haben eins gemeinsam: Sie sind europaweit eingetragene Herkunftsbezeichnungen und damit auf EU-Ebene geschützt - anders als zum Beispiel das "Solinger Messer". Das könnte sich nach einem Vorstoß der Brüsseler Kommission ändern: Sie erwägt, die Regeln für Herkunftsbezeichnungen auf Waren außerhalb von landwirtschaftlichen Erzeugnissen auszuweiten. Zunächst will die Kommission aber die Meinung von Verbrauchern, Herstellern, Handel und Behörden einholen. Diese können bis 28. Oktober im Internet einen Fragebogen ausfüllen.

Die bisherige Regelungen

Schon seit Jahren können Lebensmittelhersteller die EU-Siegel für "geschützte Ursprungsbezeichnung", "geschützte geografische Angabe" oder "garantiert traditionelle Spezialität" beantragen und bei Erfüllung der Kriterien damit werben. Die gelb-blauen oder gelb-roten runden Siegel bezeichnen Erzeugnisse, die an bestimmte Regionen und Traditionen gebunden sind.

Für Waren außerhalb der Lebensmittelregale gibt es nach Angaben der Kommission bisher kein vergleichbares System. Sie sind zwar durch nationale und internationale Regulierungen und Abkommen geschützt. Es kann also nicht jedermann ein "Solinger Messer" verkaufen. Die einheitliche EU-Regelung steht aber noch aus.

Warum die EU die Gütesiegel-Praxis ausweiten will

Dass es Regelungsbedarf gibt, begründet Brüssel mit zweierlei: Zum einen würden Fachwissen und Traditionen aufrecht erhalten. Denn für das europäische Gütesiegel müssten die Unternehmen sicherstellen, dass sie die Anforderungen einhalten. Zum zweiten könne der Verbraucher dank der Siegel darauf vertrauen, dass er auch tatsächlich Qualität einkauft - ob hierzulande oder im EU-Ausland.

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