CIA-Geheimgefängnis geduldet:Menschenrechtsgerichtshof straft Polen ab

Der Mittäterschaft schuldig: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Polen wegen der illegalen Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen CIA-Gefängnis. Die US-Agenten hätten so die Möglichkeit gehabt, auf polnischem Territorium zu foltern.

  • Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Polen, weil die dortigen Behörden der CIA bei der Inhaftierung zweier Terrorverdächtiger auf einem Militärstützpunkt im Land geholfen haben sollen.
  • Die CIA-Agenten hätten so die Möglichkeit gehabt, die beiden Männer auf polnischem Territorium zu foltern.
  • Beide Terrorverdächtige sind mittlerweile seit mehr als zehn Jahren in Guantánamo inhaftiert. Vor ein US-Gericht wurden sie bisher nie gestellt.

Warschau soll Schmerzensgeld zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Polen für die illegale Inhaftierung von zwei Terrorverdächtigen in einem geheimen CIA-Gefängnis mitverantwortlich gemacht.

Die polnischen Behörden hätten dem US-Geheimdienst CIA Ende 2002 bei der Inhaftierung der Männer auf einem Militärstützpunkt im Nordosten des Landes geholfen, stellten die Straßburger Richter fest. Damit hätten sie den CIA-Agenten die Möglichkeit gegeben, die heute 43 und 49 Jahre alten Kläger auf polnischem Territorium zu foltern.

Die Aussagen der Männer über die in Haft erlittene Folter seien glaubwürdig, heißt es in dem Urteil. Sie stimmten mit einem Bericht der CIA über Verhörmethoden überein, die von 2001 bis Oktober 2003 praktiziert wurden. Ihren Anwälten zufolge wurden die Kläger während ihrer Haft in dem CIA-Gefängnis unter anderem mit simulierten Hinrichtungen gefoltert. Einem der Männer drohten die Peiniger demnach auch an, sie würden seine Mutter vorladen und vor seinen Augen sexuell missbrauchen.

Die polnischen Behörden hätten auch geduldet, dass die CIA die Männer anschließend in das US-Gefangenenlager von Guantánamo auf Kuba ausflog, obwohl ihnen dort weitere Misshandlungen drohten. Polen habe sich damit der "Mittäterschaft" schuldig gemacht. Die Straßburger Richter wiesen die Regierung in Warschau an, jedem der Kläger 100 000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen.

Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention

Polen habe gegen Artikel 38 der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen, gegen die sogenannte Prüfung der Rechtssache (PDF), urteilten die Richter. In beiden Fällen seien konkret folgende Artikel verletzt worden:

  • Artikel 3 - Verbot der Folter sowie unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
  • Artikel 5 - Recht auf Freiheit und Sicherheit
  • Artikel 8 - Recht auf Privatsphäre und Familienleben
  • Artikel 13 - Recht auf wirksame Rechtsmittel
  • Artikel 6, Paragraph 1 - Recht auf ein faires Verfahren

Bis heute in Guantánamo inhaftiert

Bei den beiden Terrorverdächtigen handelt es sich um einen Staatsbürger Saudi-Arabiens sowie um einen staatenlosen Palästinenser. Ersterer wurde verdächtigt, im Jahr 2000 an einem terroristischen Angriff auf ein Schiff der US-Marine im Hafen von Aden im Jemen beteiligt gewesen zu sein. Außerdem soll er 2002 mit in die Attacke auf einen französischen Öltanker im Golf von Aden verwickelt gewesen sein. Ihm droht in den USA die Todesstrafe.

Zweiteren verdächtigten die US-Behörden bei seiner Festnahme vor mehr als zehn Jahren, dass er eine Schlüsselrolle im Terrornetzwerk von al-Qaida spiele. Seitdem wurde allerdings kein einziges Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Die Kläger wurden 2003 aus Polen in das US-Gefangenenlager von Guantánamo auf Kuba ausgeflogen, wo sie noch heute inhaftiert sind. Keiner von ihnen wurde in den USA bisher vor Gericht gestellt.

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