Stärkere Rolle von Schiedsgerichten durch TTIP:Angst vor der Schattenjustiz

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Geierfonds, gegen die hier in Buenos Aires protestiert wird, prozessieren gegen Argentinien - allerdings vor einem ordentlichen Gericht. (Foto: AFP)

Aggressive Hedgefonds verklagen Argentinien - ein Albtraum, der durch das Freihandelsabkommen TTIP zur Regel werden könnte, warnen Kritiker. Sie fürchten, dass der Investorenschutz und "Geheimgerichte" die Politik aushebeln könnten.

Kommentar von Ulrich Schäfer

Ein paar ziemlich aggressive Investoren, einige Hedgefonds, haben das Land Argentinien vor ein Gericht gezogen. Sie haben es auf einen Milliardenbetrag verklagt. Und sie haben gewonnen. Ein Albtraum ist das - für Argentinien, das nun die achte Staatspleite seiner Geschichte erlebt. Und ein Albtraum ist das, so könnte man meinen, auch für all jene, die davor warnen, dass Investoren sich demnächst noch viel mehr Geld von irgendwelchen Staaten erklagen können.

Der Albtraum, warnen diese Kritiker, könnte vollends wahr werden, wenn die Europäische Union und die USA sich auf das Freihandelsabkommen TTIP verständigen sollten - und wenn sie in diesem Vertrag Investoren das Recht einräumen sollten, die beteiligten Staaten vor Schiedsgerichten zu verklagen. Die Kritiker des Freihandels fürchten, dass diese "Geheimgerichte" die Politik aushebeln könnten und Staaten erpressbar werden.

Differenzierung tut not

Der Fall Argentinien lässt diese Debatte allerdings nun in einem etwas anderen Licht erscheinen, Differenzierung tut not angesichts der teils recht emotionalen Kritik am geplanten Investorenschutz. Denn Argentinien wurde ja eben nicht vor einem Schiedsgericht verklagt, sondern vor einem ordentlichen, nationalen Gericht. Dies zeigt zweierlei: Investoren, die sich um ihr Geld geprellt fühlen, sind bereit, jeden juristischen Weg zu gehen, der ihnen offensteht. Und zweitens: Investoren, die ihr Geld auf der ganzen Welt anlegen, werden am liebsten dort vor Gericht ziehen, wo sie die besten Chancen wittern. Die "Geierfonds", die gegen die Regierung in Buenos Aires prozessieren, wählten eine Klage in den USA, weil die argentinischen Staatsanleihen, um die es ging, nach amerikanischem Recht begeben wurden.

Nun kann man sich allerdings fragen, ob es aus Sicht des beklagten Staates wirklich sinnvoll ist, wenn solch eine Klage vor einem 83-jährigen Distriktrichter aus New York verhandelt wird, der sonst über den Bau von Schnellstraßen oder die Steuervergehen reicher New Yorker urteilt - oder ob es nicht viel besser wäre, solch einen Streit vor einem Schiedsgericht zu verhandeln, besetzt mit Fachleuten, die von beiden Seiten ausgewählt wurden.

Gegen diese Schiedsgerichte lässt sich leicht polemisieren. Denn solange sie - anders als nationale Gerichte - hinter verschlossenen Türen tagen, ohne Publikum, ohne Öffentlichkeit, kommt schnell der Verdacht auf, es handele sich hier um eine "Schattenjustiz" und solch ein Verfahren könne ja nur zu Lasten der beklagten Staaten ausgehen. Verschwörungstheoretiker haben da leichtes Spiel, und auch all jene in Europa, die das TTIP-Abkommen schon aus Prinzip nicht wollen, weil sie etwas gegen "die Amis" oder "die Globalisierung" haben.

Die Europäer müssen drei Dinge fordern

Tatsächlich kommt es am Ende jedoch darauf an, wie man diese Schiedsgerichte ausgestaltet und unter welchen Bedingungen sie tagen. Sie müssen - das ist die erste Bedingung - mit Experten besetzt sein, die von beiden Seiten benannt wurden, von den Klägern und vom beklagten Staat, und die mithin wirklich etwas von den oft hochkomplexen Sachverhalten verstehen. Sie müssen - das ist die zweite Bedingung - öffentlich tagen, alle Schiedssprüche und geschlossenen Kompromisse müssen veröffentlicht werden. Ausgerechnet die USA haben sich auf diese Transparenz in einigen ihrer Handelsabkommen eingelassen, aber im Abkommen mit Europa ist das so bislang nicht vorgesehen - etwas, was die Europäer auf keinen Fall hinnehmen dürfen. Und es muss - das ist die dritte Bedingung - eine zweite Instanz geben, die man anrufen und die den Schiedsspruch der ersten Instanz notfalls revidieren kann.

Am Ende käme es auch darauf an, wo die Schiedsgerichte, die TTIP ermöglicht, ihren Sitz haben. Das Misstrauen der Europäer würde es sicher senken, wenn sie in Europa angesiedelt würden - und nicht in Washington, wo das vielleicht einflussreichste Schiedsgericht zu Hause ist: das ICSID - das International Centre for Settlement of Investment Disputes. Ganz ähnlich hat es ja einst auch funktioniert, als es galt, das Misstrauen der Deutschen vor dem Euro zu senken: Die Europäische Zentralbank wurde in Frankfurt angesiedelt - und nicht in, sagen wir, Rom oder Athen.

© SZ vom 13.08.2014 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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