Ost-Renten:Merkels Versprechen

German Chancellor Merkel attends a cabinet meeting at Chancellery in Berlin

Zurück aus dem Urlaub: Kanzlerin Angela Merkel bei der Kabinettssitzung am 13. August

(Foto: REUTERS)

Die Kanzlerin kündigt die Angleichung der Renten an - kurz vor der Wahl in drei ostdeutschen Ländern. Nur: Union und SPD haben das längst beschlossen.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Wenige Wochen vor den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg macht Kanzlerin Angela Merkel (CDU) den ostdeutschen Arbeitnehmern Hoffnungen auf steigende Renten. "2020 soll die Renteneinheit erreicht sein", sagte Merkel der Sächsischen Zeitung. "Wir streben bis 2017 ein Gesetz an, das den Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte in Ost und West festschreibt."

Diese Rentenwerte orientieren sich an den durchschnittlichen Einkünften von Arbeitnehmern in West- und Ostdeutschland. Sie geben zugleich an, wie viel ein Entgeltpunkt wert ist, also welche Rente ein Arbeitnehmer pro Jahr rentenversicherungspflichtiger Beschäftigung zusätzlich erhält. In Westdeutschland liegt der Rentenwert derzeit bei 28,61 Euro, in Ostdeutschland aber nur bei 26,39 Euro - also bei 92 Prozent des West-Niveaus. Das allerdings liegt im Wesentlichen an den unterschiedlichen Löhnen in alten und neuen Bundesländern.

Die Ostgehälter werden im komplizierten Rentenrecht deshalb noch einmal mit einem speziellen Ausgleichsfaktor künstlich angehoben. Was aus diesem Ausgleichsfaktor wird, ob er automatisch wegfällt oder fortwährt, ließ Merkel offen. Allerdings entscheidet das letztlich darüber, wie viel die Ostdeutschen von der Angleichung haben - und wie teuer die ganze Operation die Rentenversicherung kommt.

Anpassung längst beschlossen

Rente

"Wir streben bis 2017 ein Gesetz an, das den Fahrplan zur vollständigen Angleichung der Rentenwerte in Ost und West festschreibt", sagt Angela Merkel.

(Foto: Bernd Wüstneck/dpa)

Für den ostdeutschen Wahlkampf aber taugt das Thema bestens. Am Mittwoch beeilte sich deswegen auch SPD-Familienministerin Manuela Schwesig, Merkels Vorstoß zu unterstreichen. Schließlich habe die SPD lange für dieses Ziel gekämpft. "Die Angleichung der Renten in Ost und West ist eine Frage der Gerechtigkeit und Anerkennung der Lebensleistungen", sagte Schwesig in Berlin. Schon "zur Vollendung der sozialen Einheit" sei sie nötig.

Tatsächlich haben Union und SPD einen solchen "Fahrplan zur vollständigen Angleichung" in ihrem Koalitionsvertrag längst festgeschrieben, samt "Rentenüberleitungsabschlussgesetz". Danach könnte die Angleichung in Schritten erfolgen, mit einem Zwischenschritt schon 2017 - je nach Entwicklung der Löhne und Altersbezüge in Ost und West, die sich peu à peu annähern. "Noch ist schwer einzuschätzen, wie sich der Mindestlohn auf die Rentenangleichung auswirkt", sagte auch Merkel. Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD die vollständige Angleichung "zum Ende des Solidarpakts, also 30 Jahre nach Herstellung der Einheit Deutschlands" vereinbart. Das wäre Ende des Jahres 2019.

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Der Linkspartei freilich ist dieser Zeitplan nicht ehrgeizig genug, weshalb sich am Mittwoch gleich alle drei Spitzenkandidaten für die Landtagswahlen zu Wort meldeten. "Wir wollen, dass die Renteneinheit bis zum Ende dieser Legislaturperiode realisiert ist", verlangte Christian Görke, Linken-Spitzenkandidat in Brandenburg. Das wäre 2017. "Wir werden uns nicht damit abfinden, dass auch diese Bundesregierung die Renteneinheit auf die lange Bank schiebt und auf die biologische Lösung setzt." Gut zwei Wochen vor der Wahl in Sachsen und einen Monat vor jenen in Brandenburg und Thüringen werden die Rentner zur begehrten Klientel.

Wohl nicht von ungefähr sprach sich Merkel - wie zuvor Finanzminister Wolfgang Schäuble - für weitere Hilfen für Ostdeutschland aus, auch nach Ende des Solidarpakts. So müssten bei der Neuregelung des Finanzausgleichs von Bund und Ländern "immer noch bestehende Sonderbelastungen wie hohe Arbeitslosigkeit oder Strukturprobleme in allen neuen Bundesländern" berücksichtigt werden, sagte die Kanzlerin. "Mir kommt es bei alledem darauf an, für die ostdeutschen Bundesländer finanzielle Brüche zu vermeiden."

Allerdings bildeten sich auch zwischen den neuen Ländern immer stärker Unterschiede heraus. Dies müsse in einem künftigen Finanzausgleich berücksichtigt werden. Der Solidaritätszuschlag war in den Neunzigerjahren eingeführt worden, um die Kosten der Einheit zu bewältigen.

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