Telekommunikationsüberwachung in Bayern:Wenn die Polizei lauscht

Telekommunikationsüberwachung in Bayern - Grafik

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Bayerns Polizisten haben 2013 mutmaßliche Straftäter nicht weniger intensiv überwacht als zuvor. Das Bild zeigt die Anzahl aller Überwachungsanordnungen pro 10.000 Einwohner aus dem Jahr 2012.

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Angesichts immer neuer Überwachungsaffären könnte beinahe in Vergessenheit geraten, dass es das ja auch noch gibt: eine richterlich angeordnete Überwachung durch den Staat.

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Geregelt wird diese in Paragraf 100 der deutschen Strafprozessordnung (StPO).

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Die Anlässe für Abhörmaßnahmen sind vielfältig. Das Kompetenzzentrum TKÜ-BY im Landeskriminalamt (LKA) ist für die technische Abwicklung zuständig. Hier sind zum Beispiel Telefonmitschnitte und Internetverkehr von Mördern, Drogendealern und Steuerhinterziehern gespeichert.

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Immer häufiger aber sind die Verbindungs- und Standortdaten der Verdächtigen für die Beamten von noch größerem Interesse als die Inhalte der Gespräche.

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Vor allem Mobilfunkanschlüsse scheinen für die Polizei interessant zu sein. Der Paragraf 100 hält noch weitere Instrumente bereit, die ebenfalls unter Richtervorbehalt stehen, darunter den Versand von Ortungsimpulsen als sogenannte "Stille SMS" und den Einsatz falscher Mobilfunk-Basisstationen ("IMSI-Catcher"). Möglich sind auch Funkzellenabfragen.

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