Nach Freispruch:Mollath legt Revision ein

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Gustl Mollath nach seinem Freispruch. Nun will er Revision einlegen. (Foto: dpa)

Gustl Mollath ist mit seinem Freispruch unzufrieden. Nun hat er einen neuen Anwalt - und der hat Rechtsmittel gegen das Urteil des Regensburger Landgerichts eingelegt. Doch ist eine Revision überhaupt zulässig?

Von Anna Fischhaber, Hans Holzhaider und Thierry Backes

  • Gustl Mollath will das Urteil in seinem Wiederaufnahmeverfahren nicht hinnehmen, obwohl er vor Gericht freigesprochen wurde.
  • Sein neuer Anwalt Adam Ahmed hat Rechtsmittel gegen den Freispruch eingelegt.
  • Noch ist nicht entschieden, ob eine Revision zulässig ist. Selbst Ahmed hält eine Revision für "problematisch".

Warum Mollath mit Freispruch unzufrieden ist

Gustl Mollath hat Rechtsmittel gegen das Urteil im Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht Regensburg eingelegt. Das bestätigte ein Sprecher des Gerichts am Freitagmorgen auf Anfrage von SZ.de. Demnach hat der neue Anwalt des 57-Jährigen am Donnerstag - eine Woche nach Verkündung des Urteils - fristgerecht Revision eingelegt.

Nach dem Freispruch
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Seit gut einem Jahr ist Gustl Mollath frei, seit wenigen Stunden ist der 57-Jährige auch freigesprochen. Was er über das Urteil denkt? "Das kann man so nicht hinnehmen." Sein Kampf ist noch nicht vorbei.

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Das Gericht hatte Mollath nach 15 Verhandlungstagen freigesprochen, sah es aber als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ehefrau misshandelt hat. Mit diesem Freispruch "zweiter Klasse" ist Mollath, der siebeneinhalb Jahre in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht war und im August 2013 freikam, offensichtlich unzufrieden.

"Diese Art von Freispruch habe ich schon siebeneinhalb Jahre genossen", sagte er nach dem Prozess mit einiger Verbitterung. "Den Tatvorwurf möcht' ich nicht auf mir sitzen lassen." Mollath war bereits 2006 wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden, wurde aber wegen angeblicher Wahnvorstellungen und Gemeingefährlichkeit in die Psychiatrie eingewiesen.

Wer Mollath jetzt vertritt

Während des Prozesses hatte sich Mollath mit seinem Verteidiger Gerhard Strate überworfen. Mollath verlangte beharrlich, seine Schwarzgeldvorwürfe zu untersuchen, Strate hielt einen Großteil der Beweisanträge seines Mandanten hingegen für "Mist". Offenkundig habe dieser im Hintergrund weitere Rechtsberater, erklärte er. Schließlich forderte Strate seine Entpflichtung. Doch das Gericht lehnte ab.

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:Zwischen Freund und Feind

Vor genau einem Jahr wurde Gustl Mollath aus der Psychiatrie entlassen - um seine Freiheit kämpft er bis heute. Beim Wiederaufnahmeverfahren vor dem Landgericht in Regensburg lässt er sich von seinen Verteidigern nicht mehr helfen. Selbst bei manchen Mollath-Unterstützern sorgt das für Ärger.

Von Ingrid Fuchs

Nach der Urteilsverkündung sagte Strate, dass er sich zwar um die noch ausstehenden Formalitäten kümmern werde, für einen neuen Prozess müsse sich Mollath aber einen anderen Anwalt suchen. "Herr Mollath ist ein Vulkan, der gelegentlich Lava ablassen muss", erklärte Strate in einem Focus-Interview. Es sei dessen gutes Recht, seine Position vor Gericht zu vertreten. "Es ist aber problematisch, wenn Verteidiger und Mandant nicht auf einer Linie sind."

Nun hat Mollath einen neuen Wahlverteidiger: den Münchner Juristen Adam Ahmed, der schon den Kraillinger Doppelmörder verteidigt hat und Ilona H. vertritt. Wie Mollath verbrachte sie viele Jahre in der geschlossenen Psychiatrie, am Tag seines Freispruchs wurde sie entlassen.

Warum die Revision schwierig werden könnte

Wenn das Urteil schriftlich niedergelegt ist und den Verfahrensbeteiligten zugestellt, hat Mollath einen Monat Zeit, die Revision zu begründen. Fraglich ist allerdings, ob eine Revision bei einem Freispruch überhaupt zulässig ist. Beim Landgericht Regensburg ist man skeptisch: Das hänge unter anderem davon ab, ob Mollath durch die Gerichtsentscheidung in irgendeiner Form belastet wird. Bisher sei ständige Rechtsprechung, dass dies bei einem Freispruch nicht der Fall sei, erklärte der Regensburger Gerichtssprecher. Entscheiden muss das aber das Revisionsgericht - in diesem Fall der Bundesgerichtshof.

Auch Mollaths neuer Anwalt Ahmed räumte ein, dass eine Revision "tatsächlich problematisch" sei. Trotzdem wolle er den Versuch unternehmen. Ahmed beruft sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1970, wonach eine Verfassungsbeschwerde gegen einen Freispruch im Strafverfahren "nicht schlechthin ausgeschlossen" sei, wenn das freisprechende Urteil "durch die Art seiner Begründung Grundrechte verletzt". Eine Verfassungsbeschwerde ist allerdings erst möglich, wenn der Rechtsweg vollständig ausgeschöpft ist.

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