Fall Charlotte Böhringer:Mörder verklagt die Justiz

Beisetzung von Charlotte Böhringer, 2006

Ein Bild von Charlotte Böhringer ist bei ihrer Beerdigung im Jahr 2006 zu sehen.

(Foto: Robert Haas)

Benedikt T. wurde 2008 wegen Mordes an der Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer zu lebenslanger Haft verurteilt. Weil die bayerische Justiz seinen Wiederaufnahmeantrag zu langsam bearbeitet, will er jetzt eine Entschädigung.

Von Ekkehard Müller-Jentsch

Der wegen des Mordes an der Parkhausbesitzerin Charlotte Böhringer verurteilte Benedikt T. strengt eine Entschädigungsklage gegen die bayerische Justiz an. Sein Mandant müsse schon viel zu lange in der Ungewissheit leben, ob sein Mordprozess neu aufgerollt werde, findet sein Verteidiger, der Münchner Rechtsanwalt Peter Witting. Jedermann habe das Recht, dass Gerichte "in angemessener Zeit" in ihren Fällen entscheiden, sagt der Jurist. Unter dem Strich dürfte es bei diesem Schritt aber mehr um die öffentliche Wirkung als um das Geld gehen - es stehen kaum mehr als 1500 Euro zur Debatte.

Der 39-jährige Benedikt T. war 2008 zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden, beteuert aber bis heute seine Unschuld. Da die Verteidigung das Urteil weder in der Revision noch mit einer Verfassungsbeschwerde zu Fall bringen konnte, hatte sie 2012 ein Zivilverfahren vor dem Landgericht München I begonnen.

Urteilsbegründung des Strafgerichts fragwürdig

Dieser Prozess drehte sich vordergründig um die Frage, ob T. als verurteilter Mörder erbunwürdig sei. Am Ende erklärte das Zivilgericht aber - wie beabsichtigt - nach neuer Beweisaufnahme die Urteilsbegründung des Strafgerichts für fragwürdig. Die so zu Tage geförderten "entlastenden Erkenntnisse", so Anwalt Witting, dienten dann als Grundlage für einen umfangreichen Wiederaufnahmeantrag.

Über diesen müsste die 8. Strafkammer des Landgerichts Augsburg entscheiden. Nach einigem juristischen Hin und Her mit Beschwerden und einem Befangenheitsantrag seien dann auch noch die Akten für rund drei Monate "unauffindbar gewesen", schildert Witting. Das könne man jedoch nicht seinem Mandanten anlasten. Jedenfalls hätte sich das Augsburger Gericht seit dem 3. Juni 2013 mit dem Wiederaufnahmeantrag befassen müssen, meint der Verteidiger.

Selbst nach einer Rüge im Februar 2014 sei aber immer noch nichts passiert. "Auch ein rechtskräftig zu lebenslanger Haft Verurteilter darf erwarten, dass sich die Justiz mit seinem umfassend begründeten und auf abweichende Erkenntnisse aus dem Zivilverfahren gestützten Antrag zeitnah befasst", argumentiert der Anwalt. Das sei verfassungsrechtlich garantiert.

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