Surfprotokolle:EuGH muss über Speicherung von IP-Adressen entscheiden

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Darf der Staat IP-Adressen von Webseiten-Besuchern speichern? (Foto: dpa)
  • Ob Webseiten-Betreiber IP-Adressen ohne weiteres speichern dürfen, muss nun der Europäische Gerichtshof klären.
  • Ein Landtagsangeordneter der Piratenpartei klagte gegen die Bundesregierung, weil sie Daten über die Besucher der Webseiten der Ministerien erhebt.
  • Die entscheidene Frage ist: Sind IP-Adressen personenbezogene Daten?

BGH verweist Entscheidung über IP-Adressen an EuGH

Dürfen Webseiten-Betreiber die IP-Adressen ihrer Besucher speichern? Das muss jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheiden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bekannt gegeben, ein bei ihm anhängiges Verfahren auszusetzen. Die Entscheidung soll von den Luxemburger Richtern getroffen werden. Aus den Ausführungen des BGH zum Thema geht aber hervor, dass die Richter in Karlsruhe enge Grenzen der Datenspeicherung für notwendig erachten: Systematische Erwägungen sprächen dafür, dass "die Daten, soweit sie nicht für Abrechnungszwecke benötigt werden, mit dem Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs zu löschen sind", schreiben sie.

Kläger sieht Verstoß gegen Telemediengesetz

Geklagt hatte der schleswig-holsteinische Landtagsabgeordnete Patrick Breyer. Er sitzt für die Piratenpartei im Kieler Parlament. Breyer will verhindern, dass Bundesbehörden IP-Adressen von Besuchern ihrer Websites speichern (Az.: VI ZR 135/13). In der Speicherung sieht er einen Verstoß gegen das Telemediengesetz. "Es sind nichts anderes als NSA-Methoden, dass der Bund unsere Nutzung vieler seiner Informationsportale personenbezogen, anlasslos und flächendeckend aufzeichnet", sagte Breyer.

Personenbezogene Daten - oder nicht?

Dem Telemediengesetz zufolge dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Nutzers oder zur Abrechnung etwa von Internetdiensten verwendet werden. Die entscheidende Frage, die jetzt geklärt werden soll, ist, ob IP-Adressen überhaupt personenbezogene Daten sind: Solange beim Besuch einer Website keine Personalien und kein Klarname angegeben werden, kann der auf die Website zugreifende Computer nicht automatisch, sondern erst mit Hilfe des Internetproviders ermittelt werden.

Streit zieht sich seit Jahren hin

Laut den Angaben des Klägers speichert derzeit nahezu jede Bundesbehörde die IP-Adressen ihrer Webseiten-Besucher. Mit der IP-Adresse werden auch Datum und Uhrzeit des Zugriffs erhoben. Breyer streitet sich schon seit Jahren mit dem Bund über das Thema. 2007 zog er erfolgreich gegen das Bundesfinanzministerium vor Gericht. 2013 urteilte das Landgericht Berlin gegen Breyer, woraufhin er Revision beim BGH einlegte.

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