Einführung des Bestellerprinzips:Makler zittern vor der Mietpreisbremse

Gut abgeschirmt: Schicker Sonnenschutz für Garten und Balkon

Einen Mieter für eine solche Wohnung in einem Ballungsraum zu finden, dürfte für jeden Vermieter auch ohne Makler gut möglich sein

(Foto: dpa-tmn)
  • Die Bundesregierung hat am Mittwoch die sogenannte Mietpreisbremse beschlossen. Sie soll gegen stark steigende Mieten in gefragten Gegenden helfen.
  • Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Mietpreisbremse stehen hier.
  • Das Gesetz sieht auch das Bestellerprinzip für Makler vor: Von 2015 an muss der Vermieter den Makler selbst zahlen, wenn er ihn beauftragt hat - und nicht mehr der Mieter.

Von Detlef Esslinger

Wenige Berufsgruppen dürften so unbeliebt sein wie die des Wohnungsmaklers. Die meisten Menschen nehmen sie wahr als Gierhälse, denen sie ausgeliefert sind, und die Hunderte oder Tausende Euro Provision verlangen, für ... ja wofür eigentlich? Für die Bekanntgabe einer Adresse.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) ist gewiss im Namen des Volkes tätig, wenn er zusammen mit der Mietpreisbremse ein neues Prinzip bei der Bezahlung von Maklern einführen will: Wer sie bestellt, soll sie auch bezahlen. In der ersten Jahreshälfte 2015 soll die Regelung in Kraft treten, und weil die Makler begriffen haben, dass sie wenig Lobby haben, steigen sie von der politischen Einflussnahme auf ein juristisches Vorgehen um: Sie wollen Verfassungsbeschwerde einlegen, kündigt der Immobilienverband Deutschland (IVD) an.

Dass Makler für minimalen Aufwand maximalen Ertrag beanspruchen, ist ein Vorurteil, das sich hartnäckig hält. Dabei ermitteln sie Preise, machen Fotos und laden sie hoch, sie erledigen Besichtigungen und bereiten den Vertrag vor - sie leisten manches, aber dies wird von den meisten Mietern kaum wahrgenommen. Denn es sind ja weniger diese, denen die Maklerleistung zugutekommt, als die Vermieter. Ihnen nehmen Makler viel Arbeit ab, und das war jahrzehntelang für beide ein herrlicher Deal: Der eine hat Ruhe, der andere den Auftrag, aber ein Dritter zahlt dafür.

Minister Maas sagt der Süddeutschen Zeitung, seine geplante Regelung sei überfällig. "Wer eine Wohnung sucht, wird künftig von dem oft bestehenden faktischen Zwang befreit, immer auch den Makler mitzubezahlen."

Kein echtes Bestellerprinzip, sagen die Makler

Wer sich in diesen Wochen mit Maklern unterhält, der spürt vor allem eines: nackte Panik. Denn wer ihnen sagt, es sei doch egal, von wem sie künftig ihr Geld bekommen, weiß ja um die Scheinheiligkeit dieses Hinweises. So gut wie jeder Makler berichtet vertraulich, dass er Angst hat, in Zukunft kaum noch Aufträge zu bekommen - dass viele Vermieter lieber selber auf Mietersuche gehen werden, als plötzlich Courtage zu zahlen. So viel ist denen ihre Ruhe dann doch nicht wert. Und der Makler ist letztlich auch nur ein Mensch, der um seinen Job fürchtet.

Seine Verfassungsbeschwerde begründet der IVD damit, dass der Minister ja ein besonders rigides Bestellerprinzip plane. Richtig daran ist, dass Maas' Gesetzentwurf zwei Bedingungen nennt, die erfüllt sein müssen, damit ein Makler von einem Mieter noch Provision nehmen darf. Erstens muss der künftige Mieter ihm einen Auftrag erteilt haben. Zweitens muss der Makler dem Mieter daraufhin eine Wohnung anbieten, die er noch niemandem sonst angeboten hat.

Nach Darstellung des Ministeriums ist dies kein ernsthaftes Problem. Der Makler könne dem Interessenten gern eine Wohnung anbieten, die er bereits in seiner Kartei führe - in dem Fall habe ja ein Vermieter sie ihm gegeben, und der bezahle ihn dann auch.

Aber was hilft solcher Trost dem Makler, wenn am Ende nur noch wenige Vermieter bereit sind, ihm überhaupt Aufträge zu geben? Im Gutachten, das der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen für den IVD erstellt hat, steht, was die Makler befürchten: dass die neue Regelung "einer Teilschließung des Berufs nahekommt".

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: